Mittelschwaebische Nachrichten
Nachtspeicherofen: Das ist zu beachten
Günzburg Alte Nachtspeicherheizungen sind unwirtschaftlich und teuer im Betrieb. Besonders bei der Entsorgung alter Nachtspeicheröfen besteht zudem die Gefahr durch gesundheitsgefährdende Stoffe.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist deshalb besonders darauf hin, dass das Zerlegen von Nachtspeicherheizgeräten aufgrund der Schadstoffe in den Geräten mit gesundheitlichen Gefahren verbunden sein kann. Von einer Demontage durch private Besitzer wird daher dringend abgeraten. Das Abklemmen der Stromzufuhr muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Ist aufgrund der Größe die Demontage des Gerätes vor Ort notwendig, so sollte dies ein Fachbetrieb durchführen.
Die Nachtspeicherheizgeräte fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und können über eine Sammelstelle gebührenfrei entsorgt werden. Diese befindet sich bei der Rohstoffverwertung Gröger, Siemensstraße 1-3, in Günzburg, Telefonnummer 08221/360611.
Für eine kostenlose Annahme sind folgende Voraussetzungen wichtig: Es werden nur Geräte aus Privathaushalten im Landkreis Günzburg angenommen (Herkunftsnachweis durch Anlieferer), nur ganze Geräte werden angenommen und eine Abholung kann nicht erfolgen.
Nachtstromspeicherheizgeräte aus gewerblichen Bereichen sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Für Nachtspeicherheizgeräte, die nach dem 13. August 2005 gekauft wurden, ist der Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Rückgabemöglichkeit zu schaffen und die Geräte zu entsorgen. Informationen gibt es beim Hersteller. (zg)