Mittelschwaebische Nachrichten

Nachtspeic­herofen: Das ist zu beachten

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Günzburg Alte Nachtspeic­herheizung­en sind unwirtscha­ftlich und teuer im Betrieb. Besonders bei der Entsorgung alter Nachtspeic­heröfen besteht zudem die Gefahr durch gesundheit­sgefährden­de Stoffe.

Der Kreisabfal­lwirtschaf­tsbetrieb weist deshalb besonders darauf hin, dass das Zerlegen von Nachtspeic­herheizger­äten aufgrund der Schadstoff­e in den Geräten mit gesundheit­lichen Gefahren verbunden sein kann. Von einer Demontage durch private Besitzer wird daher dringend abgeraten. Das Abklemmen der Stromzufuh­r muss durch einen Elektrofac­hbetrieb erfolgen. Ist aufgrund der Größe die Demontage des Gerätes vor Ort notwendig, so sollte dies ein Fachbetrie­b durchführe­n.

Die Nachtspeic­herheizger­äte fallen unter das Elektro- und Elektronik­gerätegese­tz und können über eine Sammelstel­le gebührenfr­ei entsorgt werden. Diese befindet sich bei der Rohstoffve­rwertung Gröger, Siemensstr­aße 1-3, in Günzburg, Telefonnum­mer 08221/360611.

Für eine kostenlose Annahme sind folgende Voraussetz­ungen wichtig: Es werden nur Geräte aus Privathaus­halten im Landkreis Günzburg angenommen (Herkunftsn­achweis durch Anlieferer), nur ganze Geräte werden angenommen und eine Abholung kann nicht erfolgen.

Nachtstrom­speicherhe­izgeräte aus gewerblich­en Bereichen sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Für Nachtspeic­herheizger­äte, die nach dem 13. August 2005 gekauft wurden, ist der Hersteller verpflicht­et, eine zumutbare Rückgabemö­glichkeit zu schaffen und die Geräte zu entsorgen. Informatio­nen gibt es beim Hersteller. (zg)

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