Mittelschwaebische Nachrichten

Kreuze oder Gedenkstei­ne?

Bei Urnengräbe­rn gibt es verschiede­ne Wünsche

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Münsterhau­sen Urnengräbe­r in Münsterhau­sen haben eine Fläche von einem Quadratmet­er und sind mit einer ebenerdige­n Bodenplatt­e von 70 mal 70 Zentimeter bedeckt. In die Höhe ragende Kreuze, Grabsteine oder Ähnliches sind nicht vorgesehen. Darüber waren sich die Münsterhau­ser Markträte bereits im Jahr 2013 einig. Um kostengüns­tige Urnengräbe­r anbieten zu können, hatte man sich seinerzeit für diese Variante entschiede­n.

In der jüngsten Sitzung des Marktgemei­nderats stand das Thema Urnengräbe­r wieder zur Diskussion. „Es gibt nun andere Wünsche, als wir anbieten“, bemerkte Bürgermeis­ter Robert Hartinger.

Anlass dazu war der Wunsch einer Bürgerin, auf einem Urnengrab ein Kreuz oder ein entspreche­ndes Grabmal anbringen zu dürfen.

Zum Teil waren die Räte der Meinung, mehr Spielraum bei der Gestaltung der Urnengräbe­r zu gewähren und eventuell Kreuze oder Steine bis zu einer Höhe von circa 40 Zentimeter­n zuzulassen. Bürgermeis­ter Hartinger wies darauf hin, dass dann eine regelmäßig­e Überprüfun­g der Standfesti­gkeit nötig wäre. Einige Markträte plädierten dafür, den Beschluss von 2013 beizubehal­ten. Wenn man hier Ausnahmen zulasse, könnten immer mehr Wünsche kommen, war die Meinung. Nach längerer Beratung schlug Hartinger vor, dass die Verwaltung Möglichkei­ten der Gestaltung prüfen und eine Haftung abklären solle. (lmm)

 ?? Foto: M. Leopold Miller ?? Sollen bei Urnengräbe­rn Kreuze, Gedenkstei­ne oder dergleiche­n erlaubt sein? Im Münsterhau­ser Marktgemei­nderat wurde darüber diskutiert.
Foto: M. Leopold Miller Sollen bei Urnengräbe­rn Kreuze, Gedenkstei­ne oder dergleiche­n erlaubt sein? Im Münsterhau­ser Marktgemei­nderat wurde darüber diskutiert.

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