Mittelschwaebische Nachrichten
Ein Einstieg in die Ausnahmeregelung
Der Ausschuss des Landkreises stimmt für eine Drittellösung. Aber was ist mit den Limbachern?
Günzburg Die Öffnung der MariaWard-Schulen für Buben und der Dominikus-Zimmermann-Realschule für Mädchen hat einiges durcheinandergewirbelt – nicht nur an den drei Schulen, die sich durch die Bank über höhere Anmeldezahlen freuen können, sondern auch beim Thema Schülerbeförderung. Denn durch die Öffnung haben sich bei der Frage, welche weiterführende Schule die nächstgelegene für Kinder aus einzelnen Orten im Landkreis ist, einige Änderungen ergeben. Und das wiederum hat Auswirkungen darauf, ob die Familien eine Übernahme der Buskosten durch den Landkreis erwarten können.
Die leidenschaftliche Diskussion darüber setzte sich am Montagnachmittag im Kultur-, Schul- und Sportausschuss des Landkreises fort. Entscheiden über das Thema wird der Kreistag – der Ausschuss hat jedoch in seiner Vorberatung einhellig eine klare Regelung favorisiert.
Konkret sind die Realschulen Burgau und Ichenhausen betroffen. Ichenhausens Bürgermeister Robert Strobel (CSU) hatte den Antrag gestellt, dass Familien aus Echlishausen, Emmenthal und Schneckenhofen, die bereits ein Kind an der Realschule Ichenhausen haben, Geschwisterkinder ebenfalls dort anmelden können und die Fahrtkosten für diese Kinder vom Landkreis erstattet bekommen. Aber wäre eine solche Ausnahmeregelung tatsächlich gerecht?
Krumbachs Bürgermeister Hubert Fischer (FW) erinnerte daran, dass es im Zuge der Neueröffnung der Realschule Ichenhausen bereits Diskussionen um Schulwegkosten von Kindern aus dem südlichen Landkreis gegeben hatte. „Da waren wir bisher sehr streng und hatten uns darauf verständigt, keine Sonderlösung zuzulassen.“Maximilian Deisenhofer (Grüne) mahnte ebenfalls: „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu viele Ausnahmeregelungen zulassen.“
Am Ende verständigte sich der Ausschuss einstimmig auf eine Drittellösung, welche Matthias Kiermasz für die CSU-Fraktion vortrug: Demnach sollen die betroffenen Eltern, die im laufenden Schuljahr 2016/2017 bereits ein Kind an der Realschule haben, einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Drittel der Kosten selbst übernehmen demnach die Eltern, ein Drittel die Wohnortgemeinde und ein Drittel der Landkreis – sofern die Gemeinde ihren Anteil trägt. Ob diese Lösung kommt, entscheidet der Kreistag.
Anders verhält es sich mit Schülern aus dem Burgauer Stadtteil Limbach: Die Beförderung zur Realschule Burgau kommt teurer als nach Günzburg – weswegen die Limbacher Eltern rechtlich gesehen keine Kostenerstattung für den Schulweg in die Realschule Burgau bekommen würden.
Hier schlug Hans Reichhart (CSU) eine andere Sonderlösung vor: „Wenn die Stadt die Hälfte der Kosten übernehmen würde, könnte der Landkreis als Sonderregelung die andere Hälfte tragen – sonst trennen wir hier die Kinder einer Stadt.“
Herbert Blaschke (FDP), zugleich Dritter Bürgermeister von Burgau, wollte diesen Kompromiss nicht mittragen. „Das ist keine optimale Lösung für Burgau.“Außerdem verwies er auf eine andere Ausnahmeregelung, die gesetzlich vorgesehen ist: Schüler, die konfessionelle private Schulen besuchen, bekommen die Fahrtkosten vom Landkreis ersetzt, egal, wie weit die entsprechende Schule im Landkreis vom Wohnort entfernt ist.
Gegen Blaschkes Votum beschloss der Ausschuss, der Landkreis möge entsprechend Reichharts Vorschlag Verhandlungen mit der Stadt aufnehmen.