Mittelschwaebische Nachrichten
Straße nach Nordhofen wird saniert
Mehrere Projekte werden auf den Weg gebracht. Die Feuerwehrsatzung wurde überarbeitet. Welche Einsätze in Zukunft wie viel kosten
Deisenhausen Der Gemeinderat Deisenhausen beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine neue Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Deisenhausen, Unterbleichen und Oberbleichen. Die derzeit gültige Satzung der Gemeinde für die Freiwilligen Feuerwehren stammt aus dem Jahr 1985 und bedurfte einer Anpassung an die aktuelle Mustersatzung des bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Gleiches galt für die Satzung über Aufwendungund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.
Im ersten Durchlauf stellte Bürgermeister Norbert Weiß den Inhalt der Feuerwehrsatzung, die sich im Wesentlichen an die bisherige hält, vor. Besonderer Wert wird darauf gelegt, so Weiß, dass die steigende Zahl weiblicher Feuerwehrleute auch im Gesetzestext Berücksichtigung findet. Ab sofort erscheinen im Text neben dem Kommandanten die Kommandantin und neben dem Feuerwehrmann die Feuerwehrfrau.
Größere Änderungen gibt es bei der Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze. Gleich bleibt, dass für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, kein Kostenersatz erhoben wird. Einen solchen erhebt die Gemeinde Deisenhausen aber für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören und bei der Überlassung von Gerät und Material.
Die Abrechnung für eingesetztes Gerät erfolgt künftig nach Pauschalsätzen. So wird für das Löschgruppenfahrzeug StLF 10/6 der Feuerwehr Deisenhausen pro gefahrenen Kilometer zum Einsatz sechs Euro und pro Stunde im Einsatz 102 Euro in Rechnung gestellt. Günstiger werden die Personalkosten, die bisher bei 30,50 Euro pro Stunde lagen. Nun werden 24 Euro pro Stunde verlangt, der Sicherheitswachdienst kostet 13,70 Euro (bisher 24 Euro).
Materialkosten werden nach dem tatsächlichen Wert verrechnet. Neu im Gesetz ist, dass bei der Abrechnung von Fehlalarmen nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei grober Fahrlässigkeit Kostenersatz durch den Verursacher fällig wird.
Straßensanierungen Weiter wurden in der Sitzung Sanierungsarbeiten für die Straße nach und in Nordhofen vergeben. Bereits in der letzten Sitzung erfolgte Einverständnis, an der Straße bis zum Ortseingang Schadstellen abzufräsen und dann die ganze Straße mit einer Decktragschicht zu verstärken.
Die Straße innerorts soll mit einem Spritzbelag noch möglichst lange erhalten werden. Die Asphaltierungsarbeiten der Zufahrtsstraße und die Reparaturarbeiten im Ortsbereich übernimmt die Firma LS Bau Ziemetshausen, die bereits andere Arbeiten in Deisenhausen ausführt. So können die Kosten für die Baustelleneinrichtung eingespart werden. Mit der Aufbringung des Spritzbelages wurde die Firma Babic aus Kaufering beauftragt. Zur Sanierung der Entwässerungsrinnen im Bereich der innerörtlichen Straßen Fliederweg, Am Grund und Schulstraße empfahl sich als preiswertester Anbieter die Firma M. Mayr Straßen- und Tiefbau GmbH aus Langenneufnach.
Nachpflanzung Grünes Licht bekam Bürgermeister Weiß für seinen Vorschlag, an der Ortsverbindung Ober-/Unterbleichen durch Nachpflanzung von Alleebäumen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Rathauschef Weiß will sich dabei von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes beraten lassen.
Beleuchtung Mehrheitliche Unterstützung fand ferner der Vorschlag des Bürgermeisters, im Bereich der Mühlenstraße für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Die beiden vorhandenen Seilleuchten sollen, wie es im Übrigen auch das ÜWK vorschlägt, durch vier moderne und energiesparende Mastenleuchten ersetzt werden.