Mittelschwaebische Nachrichten
Probeunterricht – so funktioniert er
Anfang Mai bekommen die Viert klässler das Übertrittszeugnis. Errei chen sie in den Fächern Deutsch, Ma thematik und Heimat und Sachun terricht einen Schnitt von mindestens 2,66 dürfen sie die Realschule besu chen, mit mindestens 2,33 können die Kinder direkt aufs Gymnasium. Schüler, die diesen Schnitt nicht errei chen, haben die Möglichkeit, am Probeunterricht der Realschulen und Gymnasien teilzunehmen. Seit Dienstag werden die Bewerber dieses Jahres geprüft. Der Probeunterricht findet in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. An den ersten beiden Tagen absolvieren die Schüler jeweils zwei Prüfungen im Fach Deutsch (Aufsatz schreiben, Textver ständnis, Rechtschreibung und Spra che untersuchen) sowie jeweils eine Mathematik Prüfung. Am dritten Tag des Probeunterrichts findet eine mündliche Prüfung der Bewerber statt.
Erreicht ein Schüler in den beiden Fächern mindestens eine Note 3 und eine Note 4, hat er den Probeunterricht bestanden und kann auf die ge wünschte Schule wechseln. Bei zwei Vierern gilt der Probeunterricht als nicht bestanden, die Eltern können aber dennoch die Aufnahme an der Schule beantragen. Bei mindestens ei ner Fünf in den beiden Fächern gilt der Probeunterricht als nicht bestan den, der Schüler muss dann auf eine Schule wechseln, die dem Notendurch schnitt im Übertrittszeugnis ent spricht.
Im Nachbar Bundesland Baden Württemberg gibt es diese Regelung nicht, die Eltern können dort unabhän gig vom Notenschnitt entscheiden, welche Schulart ihr Kind künftig besu chen soll. (rjk)