Mittelschwaebische Nachrichten

Probeunter­richt – so funktionie­rt er

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Anfang Mai bekommen die Viert klässler das Übertritts­zeugnis. Errei chen sie in den Fächern Deutsch, Ma thematik und Heimat und Sachun terricht einen Schnitt von mindestens 2,66 dürfen sie die Realschule besu chen, mit mindestens 2,33 können die Kinder direkt aufs Gymnasium. Schüler, die diesen Schnitt nicht errei chen, haben die Möglichkei­t, am Probeunter­richt der Realschule­n und Gymnasien teilzunehm­en. Seit Dienstag werden die Bewerber dieses Jahres geprüft. Der Probeunter­richt findet in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. An den ersten beiden Tagen absolviere­n die Schüler jeweils zwei Prüfungen im Fach Deutsch (Aufsatz schreiben, Textver ständnis, Rechtschre­ibung und Spra che untersuche­n) sowie jeweils eine Mathematik Prüfung. Am dritten Tag des Probeunter­richts findet eine mündliche Prüfung der Bewerber statt.

Erreicht ein Schüler in den beiden Fächern mindestens eine Note 3 und eine Note 4, hat er den Probeunter­richt bestanden und kann auf die ge wünschte Schule wechseln. Bei zwei Vierern gilt der Probeunter­richt als nicht bestanden, die Eltern können aber dennoch die Aufnahme an der Schule beantragen. Bei mindestens ei ner Fünf in den beiden Fächern gilt der Probeunter­richt als nicht bestan den, der Schüler muss dann auf eine Schule wechseln, die dem Notendurch schnitt im Übertritts­zeugnis ent spricht.

Im Nachbar Bundesland Baden Württember­g gibt es diese Regelung nicht, die Eltern können dort unabhän gig vom Notenschni­tt entscheide­n, welche Schulart ihr Kind künftig besu chen soll. (rjk)

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