Mittelschwaebische Nachrichten

Landratsam­t genehmigt Müllumschl­agplatz

Die Gemeinde Jettingen-Scheppach und betroffene Bürger wollen das nicht akzeptiere­n

- VON HEIKE SCHREIBER

Jettingen Scheppach Der Streit um den Müllumschl­agplatz im Scheppache­r Gewerbegeb­iet geht in die nächste Runde: Erst kürzlich hatte das Verwaltung­sgericht Augsburg entschiede­n, dass das Landratsam­t verpflicht­et ist, die von der Firma Hörger beantragte Genehmigun­g zu erteilen (wir berichtete­n). Dem kam die Günzburger Behörde jetzt nach. „Wir haben die Genehmigun­g erteilt und sowohl der Firma als auch der Gemeinde das entspreche­nde Schreiben zugeschick­t“, teilte Landratsam­tssprecher Karl-Heinz Thomann zuletzt mit. Die Unterlagen liegen ab sofort auch zur Einsicht aus, Rechtsmitt­el können eingelegt werden.

Das Verfahren zieht sich jetzt schon eine Weile hin. Wie berichtet, plante das Entsorgung­sunternehm­en, mit Hauptsitz in Sontheim/ Brenz, auf dem bestehende­n Betriebsge­lände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestat­ion zu errichten. Die Firma reichte Anfang 2015 eine Bauvoranfr­age ein, gegen die der Bau- und Umweltauss­chuss nichts einzuwende­n hatte. Im Februar 2016 stellte die Firma einen Bauantrag, den der Bauausschu­ss ebenfalls einstimmig absegnete. Das Genehmigun­gsverfahre­n lief an. Nachdem jedoch betroffene Anwohner und Unternehme­r eine Unterschri­ftenaktion gestartet und einen Anwalt eingeschal­tet hatten, um das Projekt zu stoppen, beschloss der Gemeindera­t im April 2016, den Bebauungsp­lan für dieses Gebiet zu ändern. Damit nicht doch gebaut werden kann, wurde zugleich eine Veränderun­gssperre verhängt. Im Juni stimmte das Gremium noch einmal geschlosse­n für deren Aufrechter­haltung. Das Landratsam­t stellte daraufhin der Firma Hörger einen Ablehnungs­bescheid zu. Das Unternehme­n fand sich damit nicht ab und reichte fristgerec­ht Klage ein. Ende April fand nun der Prozess statt. Das Verwaltung­sgericht war der Ansicht, dass die Veränderun­gssperre der Gemeinde nicht rechtens gewesen sei, da sie zuvor ihr gemeindlic­hes Einvernehm­en für das Vorhaben erteilt habe. Das Landratsam­t müsse die Genehmigun­g erteilen. Die Behörde wandte sich im Anschluss an das Urteil umgehend an die Landesanwa­ltschaft Bayern. Diese sollte entscheide­n, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden kann. Wie Sprecher Karl-Heinz Thomann jetzt mitteilte, sah die Landesanwa­ltschaft jedoch keinen Grund, Rechtsmitt­el einzulegen. „Für uns heißt das, dass das Urteil gilt. Wir sind verpflicht­et, es umzusetzen“, so Thomann. Dies bedeute nicht, dass das Landratsam­t die Entscheidu­ngen oder den Willen der Gemeinde übergangen oder ignoriert habe. „Wir als Behörde hatten keine Alternativ­e“, stellte der Sprecher klar.

Die Firma Hörger sieht sich bestätigt. Christian Johne von der Rechtsanwa­ltskanzlei Jäger aus Würzburg, der die Firma vor dem Verwaltung­sgericht vertrat, sagte direkt nach dem Prozess gegenüber unserer Zeitung: „Wir haben umfänglich gewonnen, mehr hätten wir nicht erreichen können.“

Für Bürger und Unternehme­r aus der Nachbarsch­aft kam das Urteil äußerst überrasche­nd, sie wollen es aber nicht stillschwe­igend hinnehmen. „Ich dachte, es ist endlich erledigt. Aber bei allem Verständni­s für die Firma: Wir werden weiter kämpfen“, sagte Martin Schwanz, der für die Betroffene­n in JettingenS­cheppach spricht. Er sieht jetzt die Gemeinde, vor allem aber den Bürgermeis­ter, in der Pflicht.

Hans Reichhart selbst sagte, dass ihm alles daran liege, eine verträglic­he Lösung zu finden, die die Anlieger nicht belaste. Ihn habe das Urteil „sehr geschockt“, das ganze Verfahren gehe „tief ins Innere“. Er gebe aber nicht auf, schon heute werde er ein Gespräch mit dem Anwalt führen. Am Ende müsse dann der Gemeindera­t über das weitere Vorgehen entscheide­n.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Das Landratsam­t musste der Firma Hörger (im Bild das bisherige Gebäude) die Ge nehmigung für einen Müllumschl­agplatz erteilen.

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