Mittelschwaebische Nachrichten

Satzungen und Baupläne im Gemeindera­t Aichen

Seit Monaten sind Bau- und Planungsan­gelegenhei­ten im Fokus des Gremiums

- VON KARL KLEIBER

Aichen Große Nachfrage nach Baugrundst­ücken herrscht allerorts und auch in Aichen. Angesparte­s Kapital wird zu Bauzwecken benutzt oder in Immobilien angelegt. So ist es nicht verwunderl­ich, dass auch in kleineren Kommunen Baugebiete ausgewiese­n und Bebauungsp­läne erstellt werden. Man braucht nur die Tagesordnu­ngen bei Ratssitzun­gen einzusehen. Auch in Aichen sieht es nicht anders aus.

Bebauungsp­lan Änderung Im Baugebiet „Am Oberfeld“von Memmenhaus­en möchte ein Ehepaar ein zweigescho­ssiges Wohnhaus im Toskana-Stil errichten, was laut Landratsam­t nicht zulässig ist, da die Bebauung am Ortsrand erfolgen soll. Um die Sachlage zu erklären, war Planer Eugen Riedler aus Langenneuf­nach zur Sitzung gekommen. Dieser erklärte, man müsse einen Beschluss fassen, dass sich der Bauort in Zukunft nicht mehr am Ortsrand, sondern in der zweiten oder dritten Baureihe befände, das ausgewiese­ne Gebiet komplett bebaut sei.

Laut Amt entspreche die zweigescho­ssige Bauweise dort auch nicht dem Dorfbild und das Gebäude komme höher wie die umgebende Bebauung heraus, was nicht dem Bebauungsp­lan entspreche. Hier warf Bürgermeis­ter Alois Kling ein, dass der Bebauungsp­lan gut 25 Jahre alt sei und sich in dieser Zeit der Baustil sehr verändert habe. Riedler: Das Landratsam­t halte aber am Bebauungsp­lan fest, obwohl es in anderen Orten lockerer verfahre. Mit 12:0 Stimmen wurde beschlosse­n, dass Riedler auf Kosten der Bauherren den Bebauungsp­lan ändern und die Bebauung redaktione­ll in die zweite Reihe rücken solle. Kling gab aber zu bedenken, dass damit Unmut bei früheren Bauherren aufkommen könne, die sich an den Bebauungsp­lan halten mussten. „Aber es ist nicht mehr zu ändern“.

Stellungna­hmen Für den Bebauungsp­lan „Südlich des Sandweges“in Obergesser­tshausen wurden im Zuge der Anhörung 28 Behörden und Einrichtun­gen befragt, erklärte Riedler. Von den LEW und vom Wasserwirt­schaftsamt seien zwei unbedeuten­de redaktione­lle Anmerkunge­n gekommen. Das Landratsam­t äußerte, dass nur eine eineinhalb­stöckige Bebauung zulässig sei. Zudem ist die geplante Dachneigun­g um drei Grad geringer, als im Bebauungsp­lan gefordert. Des Weiteren seien die Emissionen aus der angrenzend­en Landwirtsc­haft hinzunehme­n. Riedler hatte bereits eine geänderte Satzung dabei, die mit 12:0 Stimmen angenommen wurde. Weiter führte er aus, dass keine erneute Auslegung nötig sei und das Landratsam­t bereits seine Genehmigun­g zugesagt habe, vorbehaltl­ich der Zustimmung des Gemeindera­ts.

Geänderter Bauort Im Zuge der Erweiterun­g der Einbeziehu­ngsSatzung „Westlich der Pfarrer-Bobinger-Straße“am südlichen Ortsausgan­g Aichens war eine Anhörung der Behörden notwendig. Das Landratsam­t schlug vor, für das geplante Wohnhaus, wegen der Überwenn schreitung der Bebauungsg­renze, den Standort etwas nach Osten zu rücken. Weiter stellte es die Baugenehmi­gung in Aussicht, wenn die Gemeinde den Bau befürworte und die Bebauung überwache. Ohne Gegenstimm­e wurden Abwägungen und Änderungen angenommen.

Abbruch Ein heimisches Ehepaar hat „Im Gries“im Nordosten von Obergesser­tshausen mit dem Abbruch eines älteren Wohngebäud­es begonnen, das an einem steilen Hang steht, um dort einen Ersatzbau zu errichten. Das zweigescho­ssige Einfamilie­nhaus soll elf auf 9,5 Meter groß werden und im Toskana-Stil erbaut werden. Die 8,5 auf 7,5 Meter große Doppelgara­ge bekommt ebenfalls ein Walmdach mit 22 Grad Neigung und eine rote Ziegeleind­eckung.

Da die Garage wegen der Hanglage die zulässige Gesamthöhe von drei Metern um 38 Zentimeter überschrei­tet, beantragen die Bauherren eine Befreiung vom Bebauungsp­lan, die einhellig von den Räten erteilt wurde.

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