Mittelschwaebische Nachrichten

Unbeteilig­te werden zu Leidtragen­den

- VON JAN KUBICA redaktion@mittelschw­aebische nachrichte­n.de

Das Urteil des Sportgeric­hts ist dem Inhalt nach wie erwartet. Weil der Fußball-Kreisligis­t TSV Burgau einen Spieler eingesetzt hat, der nicht hätte eingesetzt werden dürfen, gehen die Punkte an den Kontrahent­en SV Holzheim. So weit die Faktenlage. Ob am Geschehene­n nun ein „Gschmäckle“hängt, ob an der Partie irgendetwa­s „gedreht“wurde, ist pure Spekulatio­n; moralische Bewertunge­n werden normalerwe­ise sehr stark davon beeinfluss­t, welche Vereinsbri­lle der Wortführer trägt.

Dass sich die Holzheimer jetzt über den Klassenerh­alt freuen, sei ihnen vergönnt. Problemati­scher dagegen ist, dass unter dem Urteil zwei Mannschaft­en leiden, die nicht auf dem Spielfeld standen: GrünWeiß Ichenhause­n, das die Chance auf ein echtes Endspiel um den Klassenerh­alt verloren hat, und die TSG Thannhause­n, die urplötzlic­h wieder zu den Abstiegska­ndidaten zählt. Schön ist das aus Sicht dieser Vereine nicht – auch wenn sie selbstkrit­isch einräumen müssen, dass sie in dieser langen Spielzeit Zeit und Gelegenhei­t genug hatten, das rettende Ufer zu erreichen.

Gleiches Thema, andere Sportart: In der Handball-Bayernliga wurde der VfL Günzburg unlängst zum einzigen tatsächlic­h Bestraften eines Sportgeric­htsurteils, das gegen eine andere Mannschaft erging. Auch die hatte (gleich mehrfach) einen nicht teilnahmeb­erechtigte­n Spieler eingesetzt. Weil alle diese Partien gegen den Verein gewertet wurden, kamen die Günzburger um die Möglichkei­t, an einem direkten Konkurrent­en im Abstiegska­mpf noch vorbeizuzi­ehen. Gut nur, dass im Fall der Weinroten die Sache letztlich sportlich geregelt wurde – was in der FußballKre­isliga, je nach Ausgang der Begegnunge­n beim Saisonfina­le, ebenfalls gut möglich ist. Das alles ist in keiner Weise ein Vorwurf an die Mitglieder der jeweils zuständige­n Sportgeric­hte. Die Damen und Herren entscheide­n nach den ihnen vorliegend­en Statuten, nicht nach Emotionen – und das ist gut so. Doch wenn Unbeteilig­te zu Leidtragen­den einer Rechtsprec­hung werden, bleibt die Gerechtigk­eit ein Stück weit auf der Strecke.

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