Mittelschwaebische Nachrichten
Regeln für Radler
Radfahrer nehmen es auf der Straße nicht immer so genau. Doch bei Verstößen drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg. Auch Forderungen nach Schadenersatz sind nicht selten
Augsburg Jetzt im Frühling steigen wieder viele aufs Fahrrad um. Doch bevor man sich auf den Sattel schwingt, sollte man darauf achten, dass es wirklich verkehrstauglich ist – und sich die Verkehrsregeln in Erinnerung rufen. Wir erläutern die wichtigsten Vorschriften.
Licht Scheinwerfer und rotes Rücklicht, reflektierende Radstreifen oder Speichenreflektoren, zwei voneinander unabhängige Bremsen, rutschfeste Pedale mit zwei Pedalreflektoren, dazu eine Klingel. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig, was die Sicherheitsausstattung eines Fahrrads betrifft. Aber: Es hält sich nicht jeder Radfahrer daran. Dabei drohen durchaus ärgerliche Bußgelder. Wer bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Licht unterwegs ist, zahlt zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld. Eine fehlende Klingel kostet 15 Euro, nicht funktionsfähige Bremsen zehn Euro.
Helm Auch an einen Fahrradhelm sollte man denken, obwohl er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und deshalb auch kein Bußgeld droht. Faktisch ist der Kopfschutz aber dennoch Pflicht. Denn wenn ein Radfahrer ohne Helm unterwegs ist und sich bei einem Unfall verletzt, er sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen. Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte 2013, dass eine Radfahrerin ohne Helm, die von einer unachtsam geöffneten Autotür zu Fall gebracht wurde, eine Teilschuld an ihren Verletzungen trug (Az. 7 U 11/12).
Gehweg Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalten. Radfahrer müssen auf dem Radweg fahren oder, falls keiner vorhanden ist, die Straße benutzen. Sonst drohen zwischen 15 und 30 Euro Strafe. Darüber hinaus muss man bei Unfällen für einen erheblichen Teil des Schadens aufkommen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen Straßen nicht benutzen. Seit Jahresbeginn darf zudem auch eine Begleitperson ab 16 Jahren auf dem Gehweg radeln, um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Auch Radler, die auf dem Radweg als Geisterfahrer in Gegenrichtung unterwegs sind, leben gefährlich. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro geahndet – und bei einem Unfall müssen die Geisterradler mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Ampel Rote Ampeln zu beachten, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – viele Radfahrer halten sich allerdings nicht daran. Ihnen droht dann abhängig von der Länge der Rotphase ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Mitunter haben Verstöße damit zu tun, dass nicht ganz klar ist, welches Rotlicht eigentlich für sie gilt: das der Fußgängerampel oder doch das der normalen Fahrbahnampel? Mit der jüngst geändermuss ten Straßenverkehrsordnung herrscht hier nun Klarheit: Fußgängerampeln gelten nur für Fußgänger. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen sich nach der Fahrbahnampel richten. Und für Radfahrer auf dem Radweg gelten – so vorhanden – eigene Fahrradampeln. Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt die Fahrbahnampel.
Handy Das Telefonieren mit dem Handy ist auf dem Fahrrad genauso verboten wie beim Autofahren – und das gleich aus zwei Gründen. Zum einen lenkt das Telefonieren vom Verkehr ab, zum anderen ist auch das einhändige Fahren gefährlich. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Laut Musik mit Kopfhörern zu hören, ist ebenfalls verboten: Zehn Euro Bußgeld sind vorgesehen, wenn das „Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträchtigt“ist.
Alkohol Klar: Wer Alkohol trinkt, lässt das Auto stehen. Doch auch auf das Rad sollte man sich in angetrunkenem Zustand nicht unbedingt schwingen. Denn man riskiert nicht nur seine Gesundheit – sondern mitunter sogar den Führerschein: Radler mit mehr als 1,6 Promille gelten als absolut fahruntauglich, wer erwischt wird, erhält drei Strafpunkte in Flensburg und muss ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts bezahlen. Und was noch schwerer wiegt: Mitunter kommt auch die Versicherung nicht für Schäden auf.