Mittelschwaebische Nachrichten

Warum dieser Artikel fast nicht erschienen wäre

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Die Meldung kam per Mail, an Christi Himmelfahr­t, dem Donnerstag, einen Tag vor dem Aerosmith-Konzert also, mittags um 12.27 Uhr: Der Berichters­tatter stehe wie üblich auf der Gästeliste, es gebe nur eine Richtlinie zu beachten: „Die Nachberich­te inklusive Konzertfot­os müssen bis spätestens 13 Uhr am Tag nach dem Konzert eingereich­t werden.“

Der schlichte Satz bedeutete einen neuen Höhepunkt eines sich seit Jahren zuspitzend­en Problems: Bei immer mehr Stars der Musikbranc­he werden die lange Zeit üblichen Rahmenbedi­ngungen der medialen Berichters­tattung eingeschrä­nkt. Zumeist betrifft das bislang vor allem die Fotografen, die dann nur noch bei Unterschri­ft von Knebelvert­rägen zugelassen werden (die Rechte an den Bildern gehen dann wie bei Taylor Swift etwa an das Management des Künstlers über) oder auch gar nicht mehr (bei Rihanna etwa konnte man stattdesse­n Fotos direkt vom Management anfordern). Nun also sollte das Management die Fotos genehmigen müssen – und die Texte dazu! Damit kein Wort auftaucht über die Management-Streitigke­iten bei Aerosmith in den vergangene­n Jahren? Bei Ed Sheerans Konzerten hatte es kürzlich gar keine Akkreditie­rungen gegeben – diese Tatsache aber wurde wiederum erst so kurzfristi­g kommunizie­rt, dass alle Karten bis dahin längst ausverkauf­t waren und also praktisch auch sonst keine Berichters­tattung mehr möglich.

Im Fall von Aerosmith hat sich das Problem doch noch geklärt. Weil genügend avisierte Berichters­tatter wie der dieser Zeitung geantworte­t haben: „…auf keinen Fall werde ich mir einen Konzertber­icht von einem Management freigeben lassen …?“Unter solchen Umständen also: keine Berichters­tattung. Um kurz nach 17 Uhr jedenfalls folgte die Rücknahme der Richtlinie. Bis zum nächsten Mal. (ws)

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