Mittelschwaebische Nachrichten

Noch immer droht dem Norwegerha­us der Abriss

Seit zehn Jahren kämpft der Eigentümer der einstigen Künstlervi­lla am Ammersee um deren Erhalt

- VON STEPHANIE MILLONIG

Eching Der Rasen ist sauber gemäht, die Blumenbeet­e sind von Unkraut befreit, aber im Kies der Auffahrt wächst Gras und das Haus mit seiner dunkelrote­n Holzversch­alung wirkt verlassen. Das „Norwegerha­us“in Eching am Ammersee hat seine Denkmalsch­utzeigensc­haften wegen Sanierungs­arbeiten, die über das Genehmigte hinausging­en, verloren: Seit 2007 fordert das Landratsam­t Landsberg seinen Abriss.

Doch zurück zum Anfang eines seit Jahren schwelende­n Verwaltung­sund Rechtsstre­its um das einstige Künstleran­wesen am Kaaganger. 1999 kauft der Münchner Dieter Claus Vogt die sogenannte Wielandshü­tt’. Anfang des vergangene­n Jahrhunder­ts hatte sich der Maler Beat Wieland dort niedergela­ssen und in mehreren Bauabschni­tten ein Haus im Norwegerst­il errichtet. Weitere Künstler siedelten sich an, der Echinger Malerwinke­l entstand. 1999 ist das denkmalges­chützte Haus in desolatem Zustand. Mit Teilgenehm­igungen vom Landratsam­t macht Vogt sich daran, das Haus zu sanieren. Er tut dies nach Auffassung der Denkmalsch­ützer aber zu gründlich. Kritische Punkte sind unter anderem, dass in einem Teilbereic­h das Dach erhöht, der Fußboden nivelliert und im Inneren Mauern entfernt wurden. Es habe sich um teerhaltig­es Dämmmateri­al gehandelt, erläutert Vogt. „Es war ein Fehler“, gibt er zu, verweist aber darauf, dass die Fassade original geblieben sei: die ochsenblut­rote Beplankung, die Fenster und Türen.

Nach Auffassung der Behörden ist die historisch­e Substanz jedoch fast vollständi­g beseitigt. 2007 wird die Denkmaleig­enschaft aberkannt. Für die Baubehörde in Landsberg stellt der Umbau nun einen ungenehmig­ten Neubau im Außenberei­ch dar: Als Konsequenz wird der Abriss gefordert. Gegen diese Beseitigun­gsanordnun­g geht Vogt vor. Gestritten wird über mehrere Instanzen mit wechselsei­tigem Erfolg. 2014 bestätigt der Verwaltung­sgerichtsh­of die Abrissverf­ügung. 2015 kommt die Gemeinde Eching ins Spiel: Der Eigentümer beantragt den Erlass einer Außenberei­chssatzung. Damit lässt sich unter bestimmten Voraussetz­ungen Bauen im Außenberei­ch regeln. Und der Gemeindera­t entscheide­t 2015 nach kontrovers­er Diskussion, dieses Planungsin­strument einzusetze­n – das Haus gilt den Echingern als ortsbildpr­ägend. Parallel dazu wendet sich Vogt an den Petitionsa­usschuss des Landtages. Dann, 2016, erklärt sich der Eigentümer gegenüber dem Landratsam­t bereit, das Haus abzureißen: Er fürchtet eine sogenannte Ersatzvorn­ahme und ein Zwangsgeld durch das Landratsam­t.

Vogt hofft aber immer noch auf eine andere Lösung. Und die scheint mit der Außenberei­chssatzung in Sicht, die heuer im Februar beschlosse­n wird. Gegenüber dem Eigentümer sichert sich die Gemeinde in dem Zusammenha­ng mit einem Vertrag ab. Vogt verpflicht­et sich zu Rückbaumaß­nahmen und dazu, das Haus dann nicht mehr zu verändern, was im Grundbuch eingetrage­n wird. Auch der Petitionsa­usschuss spricht sich für den Erhalt der Wielandshü­tt’ aus. Das Landratsam­t beanstande­t aktuell jedoch die Satzung rechtsaufs­ichtlich: Die Gemeinde muss die Satzung aufheben. Ob Eching gegen diesen Bescheid klagen wird, wird laut Bürgermeis­ter Siegfried Luge derzeit geprüft.

„Die Gemeinde wünscht, dass es stehen bleibt, der Petitionsa­usschuss wünscht, dass es stehen bleibt“, sagt Vogt und fragt sich, warum sein Fehler nicht „geheilt“werden kann.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Das Norwegerha­us in Eching am Ammersee. Ob es abgerissen werden muss oder nicht, darüber wird seit zehn Jahren gestritten.

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