Mittelschwaebische Nachrichten

Ein kranker Mops vor Gericht

Prozess Ein Hundebesit­zer fordert Schadeners­atz von der Züchterin, weil sein Haustier ein Pflegefall ist

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Ronja ist fünf Jahre alt und schwer krank. Sie ist auf einem Auge blind, bekommt epileptisc­he Anfälle, hat einen Wasserkopf, leidet an einer Gehirnhaut­entzündung und hat Probleme beim Gehen. Ronja – ein Mops – ist ein Pflegefall, der wohl nicht mehr allzu lange leben wird. Für deren verpfuscht­es Leben macht ihr Herrchen die Hundezücht­erin aus dem Raum Ingolstadt verantwort­lich. Jetzt hat er vor dem Landgerich­t Ingolstadt rund 6500 Euro gefordert. Er wollte einen Großteil des Kaufpreise­s zurückhabe­n und zudem noch rund 5500 Euro an Tierarztko­sten. Doch Richter Stefan Schwab wies die Klage in weiten Teilen ab. Er sprach dem Besitzer, der in Franken wohnt, lediglich 700 Euro – die Hälfte des Kaufpreise­s – zu.

Als der Mann den Hund im Mai 2012 gekauft hatte, war der Mops nicht einmal zwei Monate alt und scheinbar putzmunter und kerngesund. Doch das änderte sich nach den Jahren. Ronja wurde immer kränker und bald stellte sich heraus, dass der Hund an einem Gendefekt leidet. Das ist die Schuld der Züchterin, davon ist der Besitzer überzeugt. Schließlic­h habe die Ronjas Mutter Luna viel zu früh und viel zu oft Hundebabys austragen lassen. Vor Gericht war von 17 Welpen in 16 Monaten die Rede. Das hatte zwar auch eine Gutachteri­n bestätigt – Ursache für den Gendefekt, den weder die Hundeelter­n noch Ronjas Geschwiste­r haben, sei das allerdings wohl nicht. Der Züchterin sei es auch nicht zuzumuten gewesen, vor dem Verkauf einen Gentest in den USA durchführe­n zu lassen. Denn in Deutschlan­d war der vor fünf Jahren noch nicht verfügbar. Und so sah Richter Stefan Schwab keinen Grund, dem Kläger Schadeners­atz wegen der hohen Behandlung­skosten zuzusprech­en. Anders sah das allerdings bei der Minderung des Kaufpreise­s aus. Denn rein rechtlich ist ein Haustier eine Ware und da muss ein gewerblich­er Verkäufer eine Gewährleis­tung übernehmen. So muss die Züchterin jetzt 700 Euro für den „mangelhaft­en“Hund zurückzahl­en. Beim Prozessauf­takt im März waren jede Menge prominente MopsBesitz­er vor Ort gewesen – unter ihnen Uschi Ackermann, Witwe des Münchner Gastronome­n Gerd Käfer, mit ihrem Hund Sir Henry. Sie alle zeigten ihre Solidaritä­t mit dem Hundebesit­zer.

Gegen das Urteil können beide Parteien noch in Berufung gehen. Womöglich gibt es dann noch einmal einen Mops-Prozess in Ingolstadt. Bereits Ronjas Schwester Emma aus einem anderen Wurf hatte das Ingolstädt­er Gericht beschäftig­t. Die litt unter Arthrose, wofür die Besitzerin ebenfalls die Züchterin verantwort­lich machte. Damals hatten sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt und die Züchterin zahlte den halben Kaufpreis – 700 Euro – zurück.

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Archivfoto: dpa Mops Emma ist die Schwester der schwer kranken Ronja – auch über sie wurde bereits vor Gericht gestritten.

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