Mittelschwaebische Nachrichten
Neuer Anlauf für Thannhausen
Strittige Punkte im Hochwasserschutz geklärt
Thannhausen Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hatte für den geplanten Hochwasserschutz der Stadt Thannhausen vom Landratsamt im Dezember 2012 eine Planfeststellung erhalten. Geschützt werden sollen neben dem Kernstadtbereich von Thannhausen auch der Ortsteil Nettershausen und auch der Markt Münsterhausen. Die Planung sieht einen Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser (plus Klimazuschlag) vor. Mehrere Klagen von Betroffenen verhinderten bisher allerdings die Umsetzung des Konzepts. Besonders Grundstückseigentümer im Ortsteil Nettershausen fürchteten durch die geplanten Dammbauten Beeinträchtigungen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.
Nach ergänzenden Prüfungen und langwierigen Verhandlungen hat das Wasserwirtschaftsamt im Dezember 2016 einen Änderungsantrag eingereicht, um einen bestmöglichen Kompromiss zwischen den Belangen der einzelnen Betroffenen herzustellen, ohne die Wirkung des Hochwasserschutzes zu beeinträchtigen. Das Landratsamt Günzburg hat für die Änderungen ein Änderungs-Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die im Verfahren eingegangenen Einwendungen wurden nun vom Landratsamt bei einem Erörterungstermin mit den Einwendern und den Fachbehörden erörtert und strittige Punkte einvernehmlich geklärt. Wichtigste Änderungen der Planung: Der Dammverlauf in Nettershausen wird modifiziert und der Abfluss der Hasel wird durch ein gesteuertes Drosselbauwerk verbessert. Im Bereich zwischen Mindel und Nettershausen wurde das Wirtschaftswegekonzept überarbeitet.
Der landschaftspflegerische Begleitplan wurde an die neue Bayerische Kompensationsverordnung angepasst. Hierdurch ergibt sich ein verringerter Bedarf an Ausgleichsflächen.
Alle zugehörigen Unterlagen und der Änderungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung liegen von 12. Juni bis einschließlich 26. Juni im Rathaus Thannhausen aus und stehen auf der Internetseite des Landratsamtes Günzburg unter www.landkreis-guenzburg.de/ Veröffentlichungen/Bekanntmachungen zum Download bereit. (pm)