Mittelschwaebische Nachrichten
Gericht in Paris stutzt Notstandsgesetz
Versammlungsverbot verfassungswidrig
Paris Das Pariser Verfassungsgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezustands für verfassungswidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrationen genutzt wurde. Nach der Regelung können die Behörden Einzelpersonen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten. Der Verfassungsrat hob sie am Freitag auf – allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezustand nach aktueller Rechtslage ausläuft.
Die Regierung will dem Parlament aber vorschlagen, die Sonderrechte für Behörden bis November zu verlängern. Der Ausnahmezustand war nach den Terroranschlägen vom November 2015 verhängt worden. Die Möglichkeit der Aufenthaltsverbote war im Zusammenhang mit Protesten gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform im vergangenen Jahr in die Kritik geraten. Laut Amnesty International wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-TerrorKampfes die Versammlungsfreiheit zu beschränken. Der Verfassungsrat urteilte, dass das Sonderrecht für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthaltsverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheitskräfte „zu beeinträchtigen sucht“. (dpa) Paris Der französische Präsident Emmanuel Macron schwimmt derzeit auf einer Welle der Euphorie. Dazu passt der Name seiner jungen Partei: „La République en marche“, kurz REM – zu deutsch: „Die Republik auf dem Vormarsch“.
Bei den Parlamentswahlen an diesem und dem darauffolgenden Sonntag könnte sie allen Umfragen zufolge siegen, womöglich sogar eine absolute Mehrheit in der Nationalversammlung erringen: Zwischen 350 und 380 der insgesamt 577 Sitze halten Wahlforscher für wahrscheinlich. Eine derartige Machtbasis würde Macron eine große Freiheit geben, sein Reformprogramm umzusetzen und die von ihm versprochene Erneuerung des politischen Personals voranzutreiben. Denn ein großer Teil der REMKandidaten sind Politik-Novizen und arbeiteten bisher in anderen Bereichen – das ist beispiellos in Frankreich, wo Politikerkarrieren meist früh beginnen und Jahrzehnte andauern. Doch bisherige Gewissheiten gelten nicht mehr viel, seit ein 39-jähriger Senkrechtstarter, der sich selbst nie zuvor einer Wahl gestellt hatte, vor einem Monat Präsident wurde.
Auch scheint jene alte Regel ausgeschaltet, dass erfahrene und gut vernetzte Kandidaten ihre Schäfchen zuverlässig ins Trockene bringen. Oder dass sie zumindest vor