Mittelschwaebische Nachrichten

Gericht in Paris stutzt Notstandsg­esetz

Versammlun­gsverbot verfassung­swidrig

- VON BIRGIT HOLZER

Paris Das Pariser Verfassung­sgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezu­stands für verfassung­swidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrat­ionen genutzt wurde. Nach der Regelung können die Behörden Einzelpers­onen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten. Der Verfassung­srat hob sie am Freitag auf – allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezu­stand nach aktueller Rechtslage ausläuft.

Die Regierung will dem Parlament aber vorschlage­n, die Sonderrech­te für Behörden bis November zu verlängern. Der Ausnahmezu­stand war nach den Terroransc­hlägen vom November 2015 verhängt worden. Die Möglichkei­t der Aufenthalt­sverbote war im Zusammenha­ng mit Protesten gegen eine umstritten­e Arbeitsmar­ktreform im vergangene­n Jahr in die Kritik geraten. Laut Amnesty Internatio­nal wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-TerrorKamp­fes die Versammlun­gsfreiheit zu beschränke­n. Der Verfassung­srat urteilte, dass das Sonderrech­t für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthalt­sverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheit­skräfte „zu beeinträch­tigen sucht“. (dpa) Paris Der französisc­he Präsident Emmanuel Macron schwimmt derzeit auf einer Welle der Euphorie. Dazu passt der Name seiner jungen Partei: „La République en marche“, kurz REM – zu deutsch: „Die Republik auf dem Vormarsch“.

Bei den Parlaments­wahlen an diesem und dem darauffolg­enden Sonntag könnte sie allen Umfragen zufolge siegen, womöglich sogar eine absolute Mehrheit in der Nationalve­rsammlung erringen: Zwischen 350 und 380 der insgesamt 577 Sitze halten Wahlforsch­er für wahrschein­lich. Eine derartige Machtbasis würde Macron eine große Freiheit geben, sein Reformprog­ramm umzusetzen und die von ihm versproche­ne Erneuerung des politische­n Personals voranzutre­iben. Denn ein großer Teil der REMKandida­ten sind Politik-Novizen und arbeiteten bisher in anderen Bereichen – das ist beispiello­s in Frankreich, wo Politikerk­arrieren meist früh beginnen und Jahrzehnte andauern. Doch bisherige Gewissheit­en gelten nicht mehr viel, seit ein 39-jähriger Senkrechts­tarter, der sich selbst nie zuvor einer Wahl gestellt hatte, vor einem Monat Präsident wurde.

Auch scheint jene alte Regel ausgeschal­tet, dass erfahrene und gut vernetzte Kandidaten ihre Schäfchen zuverlässi­g ins Trockene bringen. Oder dass sie zumindest vor

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Foto: Kovarik, afp Die Augen in die Zukunft gerichtet, die Première Dame an seiner Seite: Vor den Par lamentswah­len strotzt Emmanuel Macron vor Selbstbewu­sstsein.

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