Mittelschwaebische Nachrichten
Immer noch Entschädigungen
Zum Artikel „Stellungnahme zum Bericht über die Landsmannschaft“vom 31. Mai:
Die SL-Bezirksgruppe Schwaben hat sich bereits am 5.2.2015 in einer außerordentlichen Bezirksversammlung gegen eine Änderung des § 3 der SL-Satzung mit der Streichung des Rechts auf Heimat und des Rechts auf Eigentum ausgesprochen und dies vor der beschlussfassenden Bundesversammlung am 28.2.2015 der SL-Führung mitgeteilt. Es ist daher recht und billig, dass der Bezirksobmann Vogt Gruber diese einhellige Meinung der schwäbischen Mandatsträger vertritt und die Klage des SL-Mitglieds Ingolf Gottstein (der bisher recht bekommen hat) gegen die Satzungsänderung zumindest ideell unterstützt. Bei der Bezirksversammlung am 20.5.2017 hat Vogt Gruber überdies ein Schreiben des Rechtsanwalts Veauthier vorgelesen, in dem dieser seinen früheren Irrtum widerruft und bestätigt, dass Vogt Gruber als Vorsitzender der SL-Bezirksgruppe ihm kein Mandat erteilt habe. Der Bezirk Schwaben hat sich auch nicht an irgendwelchen horrenden Gerichtskosten beteiligt, zu deren Bezahlung letztlich der SL-Bundesverband verurteilt wurde.
Aufgabe des SL-Bundesvorsitzenden Posselt wäre es, die Interessen der Vertriebenen zu vertreten: Eine Aufhebung der Beneschdekrete aus dem Jahr 1946, mit denen der tschechische Staat die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen für rechtens erklärt hatte, und des Straffreistellungsgesetzes, mit dem die vielen Morde an unschuldigen Sudetendeutschen im Jahr 1945 sanktioniert wurden, zu erreichen. Stattdessen spricht Posselt von Unfug, wenn aufrechte Sudetendeutsche Rehabilitation ihrer Rechte und Restitution als zumindest symbolische Entschädigung für den Eigentumsverlust verlangen. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt 70 Jahre nach Kriegsende immer noch Entschädigungen an viele Länder dieser Welt; sogar der tschechische Staat hat es sich angemaßt, Milliardenforderungen an Deutschland zu stellen.