Mittelschwaebische Nachrichten
Jahresabrechnung muss verständlich sein
Grenzen „Ein ausgewogener und solide erstellter Vertrag dürfte für beide Parteien keine unzumutbaren Risiken mehr bergen, könnte also unterzeichnet werden“, sagt Heilmann. Doch in der Praxis fänden sich Vertragsentwürfe unterschiedlicher Qualität: „Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Überprüfung durch einen Anwalt, der ja – im Gegensatz zum Notar – ausschließlich die Interessen seines Mandanten strikt zu wahren hat, durchaus zweckmäßig.“Er könne Fehler ausbügeln oder bei eventuell zu einseitiger Gestaltung des Entwurfes entsprechend korrigierend wirken, sagt Heilmann.
Extrakosten Wer eine zweite Meinung beim Anwalt einholt, muss dafür extra zahlen: „In der Regel orientieren sich die Kosten am Wert des Kaufobjektes“, erklärt Beate Heilmann. „Beratungsgebühren sind zwischen Anwalt und Mandant aber grundsätzlich frei zu vereinbaren.“Eine rechtliche Beratung zum Thema Immobilienkauf bieten auch viele örtliche Verbraucherzentralen an. tmn Eigentümer müssen ihre jährliche Abrechnung verstehen können. Das heißt, die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein. Das befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Abrechnung nicht transparent und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. tmn