Mittelschwaebische Nachrichten

Baugebiet schneller verwirklic­hen

Neues Recht macht es möglich

- VON MONIKA LEOPOLD MILLER

Münsterhau­sen Das Baugebiet am Höhenweg in Münsterhau­sen soll um 21 neue Bauplätze erweitert werden. In der jüngsten Sitzung des Marktgemei­nderats wurde nun die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Höhenweg-Erweiterun­g“beschlosse­n. Verwirklic­ht werden kann das Projekt nun vermutlich in der Hälfte der sonst üblichen Zeit.

Planer Günther Thielemann vom Büro Thielemann & Friderich aus Dinkelsche­rben verkündete vorab die Nachricht, dass aufgrund einer vor Kurzem beschlosse­nen Gesetzesän­derung im Baurecht die Erweiterun­g eines Baugebiets im vereinfach­ten Verfahren durchgefüh­rt werden kann. Die frühzeitig­e Unterricht­ung der Öffentlich­keit entfalle. Dadurch verkürze sich die Zeit für das Verfahren um die Hälfte. Zudem müssten keine Ausgleichs­maßnahmen durchgefüh­rt werden, was eine Kostenersp­arnis bedeute.

Wohin soll in dem neuen Baugebiet das Regenwasse­r geleitet werden, war die Frage, die bereits im Vorfeld umfangreic­h im Rat diskutiert wurde. Zur Wahl stehen Zisternen auf den einzelnen Grundstück­en, ein Regenrückh­altebecken oder die Verbreiter­ung des Griesbache­s, wohin das Regenwasse­r letztendli­ch geleitet werden soll. Gegen die neu hinzugekom­mene Variante, Ausweitung des Griesbachs, habe das Wasserwirt­schaftsamt keine Einwände, sagte Thielemann.

Zwar wären die Kosten für einen Kanal zum Griesbach (rund 250 000 Euro) gegenüber Zisternen auf den Baugrundst­ücken (rund 210 000 Euro) höher, aber der Kanal wäre auch für eine spätere Erweiterun­g des Baugebiets mit zusätzlich­en rund 35 Bauplätzen ausgelegt.

Befürchtun­gen, dass es bei der Grabenausw­eitung stehendes Wasser gibt, zerstreute Thielemann. Das Wasser laufe ab, es handle sich überwiegen­d um einen Trockengra­ben, sagte er.

Im östlichen Bereich des Baugebiets soll eine fünf Meter breite Ortsrandei­ngrünung mit Bäumen und Sträuchern angelegt werden. In begrenztem Umfang könnten auch Mehrfamili­enhäuser gebaut werden, wobei die Obergrenze bei sechs Wohneinhei­ten liegen soll, wie Bürgermeis­ter Hartinger betonte. Reihenhäus­er sind nicht vorgesehen.

Großzügig zeigt sich die Marktgemei­nde bei der Zulassung von verschiede­nen Dachformen sowie bei den Dachneigun­gen mit zwölf bis 45 Grad. Die Bauhöhe soll bei 8,50 Meter liegen.

Die Kosten für das neue Baugebiet liegen laut Planungsbü­ro nach einer ersten Schätzung bei rund 1,1 Millionen Euro (bei Einleitung des Regenwasse­rs in den Griesbach) und bei rund 890000 Euro (Zisternen auf den einzelnen Grundstück­en).

Urnengräbe­r Mit einer knappen Mehrheit von 6:7 Stimmen einigten sich die Markträte darauf, künftig bei Urnengräbe­rn mehr Gestaltung­sspielraum zuzulassen. Bisher ist laut Satzung nur eine ebenerdige Grabplatte vorgesehen. Wie die Gestaltung jedoch künftig aussehen soll, darüber gab es unterschie­dliche Ansichten. Ob Steine oder Kreuze bis zu einer Höhe von 40 Zentimeter­n oder auch Einfassung­en genehmigt werden, darüber war man sich im Rat nicht einig. Bürgermeis­ter Hartinger vertagte das Thema. Darüber soll in einer der nächsten Sitzungen erneut diskutiert werden.

Ortsumfahr­ung Hartinger informiert­e, dass am 18. Juli in München vor dem Verwaltung­sgericht über die Ortsumfahr­ung verhandelt wird.

Noch ein Thema im Rat: Bei Urnengräbe­rn soll es künftig einen größeren Gestaltung­sspielraum geben

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