Mittelschwaebische Nachrichten

Tödlicher Unfall hat Nachspiel für Diplomaten

Kommt Saudi doch nicht straflos davon?

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Berlin Ein von einem saudischen Diplomaten verursacht­er tödlicher Radunfall in Berlin könnte nun doch juristisch­e Folgen für den Botschafts­mitarbeite­r haben. Das Auswärtige Amt leitete die formell nötigen Schritte ein, um den Unfallveru­rsacher trotz dessen diplomatis­cher Immunität möglicherw­eise belangen können. Das Außenminis­terium schickte dazu eine sogenannte „Verbalnote“an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungna­hme. Rechtliche Schritte können frühestens eingeleite­t werden, „wenn die erbetene Stellungna­hme vorliegt und die polizeilic­hen Ermittlung­en abgeschlos­sen sind“, hieß es aus dem Außenminis­terium.

Als mögliche Schritte bei strafrecht­lichen Ermittlung­en wurden etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderu­ng zur Abberufung des Diplomaten genannt. Der 50-jährige saudische Diplomat stand am Dienstagab­end im Berliner Stadtteil Neukölln mit seinem Sportwagen mit Diplomaten­kennzeiche­n im absoluten Halteverbo­t auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte gegen die Tür und starb im Krankenhau­s an seinen Kopfverlet­zungen. Diplomaten stehen unter besonderem Schutz, um nicht aus politische­n Gründen belangt werden zu können. Normalerwe­ise würde ein solcher Unfall Ermittlung­en wegen Verdachts auf fahrlässig­e Tötung in Gang setzen. Laut Staatsanwa­ltschaft werden Unfall-Strafverfa­hren bei Diplomaten aber meist sofort eingestell­t. (dpa)

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