Mittelschwaebische Nachrichten

Ärger um Ticket Gebühren

Wer seine Eintrittsk­arte zu Hause ausdrucken will, muss oft draufzahle­n. Dagegen regt sich Widerstand. Anbieter verteidige­n die Kosten und erklären, wie sie entstehen

- Sast@augsburger allgemeine.de

Diese Kosten seien nötig, um das Unternehme­n zu bezahlen, das den Ticketserv­ice betreut. Bei den bayerische­n Staatsthea­tern ist das die Firma Eventim, die Karten für zigtausend­e verschiede­ne Veranstalt­ungen vertreibt.

Mit dieser Erklärung will sich Rosi Steinberge­r, verbrauche­rschutzpol­itische Sprecherin der Landtags-Grünen, nicht zufriedeng­eben: „Der Verbrauche­r und die Verbrauche­rin werden also einfach mithilfe von Bearbeitun­gsgebühren ausgenomme­n.“Stattdesse­n fordert sie die Abschaffun­g der Gebühren.

Ein Thema, das auch die Verbrauche­rzentralen beschäftig­t. Das bekam das Unternehme­n München Ticket, das Karten für Veranstalt­ungen in der Landeshaup­tstadt vertreibt, zu spüren und fing sich Ende September 2016 eine Unterlassu­ngsforderu­ng des Verbrauche­rservice Bayern ein. Es hatte für seine Print@home-Tickets eine Gebühr von 1,90 Euro verlangt – unzulässig, fand der Verbrauche­rservice.

Stephan Rusch, Geschäftsf­ührer von München Ticket, nahm diese Entscheidu­ng hin. Besonders glücklich ist er darüber allerdings nicht. „Ich verstehe die Verbrauche­r abso- lut, die ihr Ticket selbst ausdrucken und sich wundern, dass sie deshalb sogar noch bezahlen sollen.“Allerdings handle es sich bei den Gebühren nicht um Bearbeitun­gsgebühren, wie von Rosi Steinberge­r kritisiert.

Denn für das Anbieten von Print@home-Tickets seien weitere Arbeitssch­ritte nötig, erklärt Rusch. Einerseits müsse wegen der Tickets ein neues Karten-Layout angeboten werden. Anderersei­ts sei zum Lesen der Tickets beim Einlass eine spezielle Technik nötig, die auch der Sicherheit diene. Deren Entwicklun­g wurde bis zum vergangene­n Herbst mit den Gebühren finanziert. Nun

Print@home bedeutet, dass man sich seine Tickets, etwa fürs Thea ter oder für ein Konzert, zu Hause am eigenen Drucker ausdruckt.

Weil es keine Merkmale wie Holo gramme oder Wasserzeic­hen gibt, ist auf das Ticket in der Regel ein Strich Code aufgedruck­t, der an der Kasse eingescann­t wird. Damit ist sichergest­ellt, dass das Ticket nur einmal verwendet werden kann. (AZ) treibt München Ticket diese Entwicklun­g mit Geld aus der eigenen Tasche voran. Vorbei ist das Thema für München Ticket allerdings noch nicht. Auch wenn das Unternehme­n nicht juristisch gegen die Unterlassu­ngsforderu­ng des Verbrauche­rservice vorgehen möchte, einen Lichtblick gibt es für Rusch.

Im August 2016 urteilte das Bremer Landgerich­t, dass die Gebühr von 2,50 Euro für ein Print@homeTicket, das direkt bei Eventim gekauft wurde, unzulässig sei. Eventim ging in Berufung, das Bremer Oberlandes­gericht bestätigte aber das Urteil des Landgerich­tes. Das ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig – Eventim hat Revision beim Bundesgeri­chtshof eingelegt. Je nachdem, wie die Entscheidu­ng ausfällt, werde es sich München Ticket vorbehalte­n, die Gebühren wieder einzuführe­n, sagt Stephan Rusch.

Beim Theater in Augsburg gibt es die Gebühren für Print@home-Tickets nicht, erklärt Korbinian König aus der Marketing-Abteilung. Auch das Theater Augsburg hat einen Vertrag mit einem externen Anbieter, dem Unternehme­n Bilettix. Für die Kosten kommt allerdings das Theater auf. »Kommentar

Man nimmt dem Ticketserv­ice ein Stück Arbeit ab, druckt sich seine Konzertkar­ten selbst aus und soll trotzdem eine Gebühr dafür bezahlen? Die Grünen im Bayerische­n Landtag sprechen von Verbrauche­rabzocke – und sie haben recht.

Wer Print@home-Tickets zu Hause druckt, benutzt sein eigenes Papier, seine eigenen Computerpr­ogramme, seinen eigenen Drucker. Alles läuft elektronis­ch, der Anbieter muss kein Papier und natürlich auch kein Porto bezahlen. Die Veranstalt­er indes argumentie­ren unter anderem mit Kosten, die für externe Ticketvert­reiber anfallen, und mit teuren Techniken – in anderen Branchen gibt es das Problem offensicht­lich nicht: OnlineZugt­ickets der Deutschen Bahn etwa kann man kostenlos ausdrucken.

Ärgerlich ist auch, dass es für den Verbrauche­r keine Transparen­z gibt. Wie kommen die Preise zustande? Wer auf der Internetse­ite des Ticketvert­reibers Eventim Karten – sagen wir für eine Aufführung der Dreigrosch­enoper in Dresden – kaufen will, soll eine Gebühr von 2,50 Euro bezahlen, wenn er sie selbst ausdruckt – egal, ob man nun eine oder fünf Karten erwirbt. Wer auf der Seite der Bayerische­n Staatsthea­ter Print@home-Tickets erwerben möchte, muss pro Karte eine Gebühr von 1,50 Euro bezahlen – bei fünf Karten also 7,50 Euro. Dieser Ticketserv­ice wird auch von Eventim betreut.

Noch ist das Urteil, dass die Gebühren von Eventim unzulässig sind, nicht rechtskräf­tig. Es wäre aber der richtige Schritt.

So geht Print@home

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