Mittelschwaebische Nachrichten
Flutpolder Gegner bekommen nur moralische Unterstützung
Die Interessensvertretung hätte sich vom Landkreis Günzburg noch etwas anderes erhofft. Allerdings gibt es ein klares Bekenntnis
Landkreis/Leipheim Ob ein Flutpolder beim Leipheimer Stadtteil Weißingen gebaut wird, hat nicht der Landkreis zu entscheiden. Trotzdem war der mögliche Bau des Polders zum Schutz vor Hochwasser an der Donau zwischen Iller und Lech ein Thema im Kreisausschuss – auf Antrag der Interessenvertretung „Hochwasserschutz Ja – Kein Flutpolder Leipheim“. Dem Wunsch der Interessenvertretung nach finanzieller Unterstützung durch den Landkreis kamen die Mitglieder des Ausschusses nicht nach. Ebenso wenig wie dem Wunsch nach Gründung eines überörtlichen Bündnisses gegen einen Polder. Manche Sorge der Betroffenen rund um Weißingen teilten die Kreisräte allerdings.
Das bayerische Umweltministerium hat eine ganze Reihe von möglichen Standorten für einen Flutpolder entlang der schwäbischen Donau untersuchen lassen. Drei sind nach momentanem Stand in der Endauswahl: Leipheim-Weißingen sowie Neugeschüttwörth bei Schwenningen und Helmeringen bei Lauingen im Landkreis Dillingen.
Noch sei nichts entschieden, versicherte der Landtagsabgeordnete und CSU-Fraktionsvorsitzende Hans Reichhart im Kreisausschuss. Es gebe noch nicht einmal eine fertige Planung. „Wir treten erst in den Prozess ein.“Klar sei aber, dass alle politisch Verantwortlichen im Landkreis die Interessen der direkt Betroffenen und der anderen Bürger vertreten. Und es liege die Zusage des Umweltministeriums vor, wonach der Polder bei Weißingen nicht gebaut werde, wenn er nur Verschlechterungen mit sich bringe.
Außerdem gebe es eine neue Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Bayerischen Bauernverband, in der unter anderem der Schadenersatz geregelt sei, wenn landwirtschaftliche Flächen geflutet werden müssen, sagte Reichhart weiter. Diese neue Vereinbarung kenne er nicht, erklärte Landrat Hubert Hafner. Nur eine ältere. Auch darin kämen die Landwirte im Fall der Fälle nicht schlecht weg. „Vorsichtig formuliert“, fügte der Landrat an. Im Übrigen brächte ein Flutpolder zwar gewisse Nachteile, aber auch eine ganze Reihe von Vorteilen beim Hochwasserschutz, heißt es in der schriftlichen Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung.
Freilich wäre der Flutpolder ein „imposantes Bauwerk“, wie Josef Brandner, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, sagte. Etwa 4,4 Kilometer lang, 2,5 Kilometer breit, eine Fläche von rund 630 Hektar, auf die bei einem Hochwasser etwa zwölf Millionen Kubikmeter Wasser geleitet werden könnten. Angesichts dieser Größenordnung sei schon die Frage, so Brandner, ob es nicht eine Nummer kleiner gehe und ob nicht vorab an der Iller und im baden-württembergischen Teil der Donau mehr für den Hochwasserschutz getan werden könne.
Eine Forderung, der sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerd Olbrich anschloss. Diese Fragen sowie der „grundsätzliche Bedarf“für einen Weißinger Flutpolder müssten genau geprüft werden. Dieser Aussage stimmten auch CSU und Grüne zu.
Einstimmig abgelehnt wurde hingegen der Wunsch der Leipheimer Interessenvertretung gegen den Flutpolder auf finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Günzburg. Gegen die Stimme von Grünen-Kreisrat Harald Lenz wurde ferner beschlossen, kein landkreisweites Bündnis gegen einen Flutpolder bei Weißingen anzustreben. Landrat Hafner: „Bislang ist keine Gemeinde in dieser Hinsicht auf mich zugekommen.“Befürwortet wurde schließlich ein dritter Punkt: Land und Wasserwirtschaftsamt Donauwörth werden aufgefordert, die von Landrat Hafner bereits formulierten Verbesserungsvorschläge – etwa ein Konzept zur Optimierung der Anlage, Gräben und ein Pumpwerk – in die Planung einzuarbeiten und auch zu finanzieren.