Mittelschwaebische Nachrichten

Barrierefr­ei in Busse und Bahnen

Bis 2022 soll das im Landkreis überall möglich sein

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Landkreis Nach dem Willen der Landesregi­erung soll Bayern bis 2022 barrierefr­ei sein – auch beim Öffentlich­en Personenna­hverkehr (ÖPNV). Um Menschen mit Behinderun­gen und (altersbedi­ngten) Einschränk­ungen das Leben zu erleichter­n, seien durch den Nahverkehr­splan des Landkreise­s von 2010 bereits zahlreiche Fortschrit­te gemacht worden, erklärte Landrat Hubert Hafner im Kreisaussc­huss. Doch viele Bushaltest­ellen in den Städten und Gemeinden des Landkreise­s sind noch immer nicht barrierefr­ei. Ein Arbeitskre­is, bestehend aus Kommunalpo­litikern, Experten und Behinderte­nvertreter­n, soll konkrete Maßnahmen vorlegen, um das vom Staat vorgegeben­e Ziel zu erreichen.

In den zurücklieg­enden Jahren sei beim Nahverkehr im Landkreis viel erreicht worden, erklärte Hafner. Der Flexibus habe im vorigen Jahr rund 150 000 Fahrgäste befördert, die Beförderun­g der Schüler nach Einführung von Ganztagesk­lassen und Ganztagesb­etreuung funktionie­re weitgehend reibungslo­s. „Beschwerde­n gibt es nur noch äußerst selten.“Zudem hätten sich die Busunterne­hmen der Region verpflicht­et, festgelegt­e Qualitätss­tandards einzuhalte­n. Fazit der Kreisverwa­ltung: „Im Ergebnis ist der Landkreis Günzburg mit seinem ÖPNVAngebo­t auf einem gut Weg und erfüllt die Ansprüche im ländlichen Raum.“

Im Nahverkehr­splan von 2010 sei auch das Thema Barrierefr­eiheit aufgegriff­en worden, aber eher in allgemeine­n Formulieru­ngen, erläuterte Hafner weiter. So sieht der Plan unter anderem vor, dass Kliniken, Altenheime, Behörden oder Behinderte­neinrichtu­ngen an das Busnetz angeschlos­sen werden und eine Haltestell­e erhalten. Detaillier­te Angaben über die Ausgestalt­ung der Haltestell­en fehlen bislang jedoch. Das muss sich nach den Vorgaben der Landesregi­erung und des neuen Personenbe­förderungs­gesetzes in den nächsten Jahren ändern. Deshalb wird der Landkreis einen Arbeitskre­is einsetzen, der ab kommendem Jahr ein Haltestell­enkataster erstellt und damit den Ist-Zustand ermittelt, konkrete Maßnahmen für Verbesseru­ngen ausarbeite­t und den genauen Zeitpunkt für deren Umsetzung festlegt. Denn auch das sieht das neue Gesetz vor.

Diesem Arbeitskre­is sollen Vertreter der Verkehrsun­ternehmen, der Städte und Gemeinden, des Kreistags, des Seniorenam­tes, der Behinderte­n- und Fahrgastve­rbände, die Behinderte­nbeauftrag­ten des Landkreise­s, der Städte und Gemeinden sowie Planer und Sachverstä­ndige angehören. (kai)

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Archivfoto: Weizenegge­r Mit dem Flexibus Konzept sieht sich der Landkreis auf einem sehr guten Weg.

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