Mittelschwaebische Nachrichten
Barrierefrei in Busse und Bahnen
Bis 2022 soll das im Landkreis überall möglich sein
Landkreis Nach dem Willen der Landesregierung soll Bayern bis 2022 barrierefrei sein – auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Um Menschen mit Behinderungen und (altersbedingten) Einschränkungen das Leben zu erleichtern, seien durch den Nahverkehrsplan des Landkreises von 2010 bereits zahlreiche Fortschritte gemacht worden, erklärte Landrat Hubert Hafner im Kreisausschuss. Doch viele Bushaltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises sind noch immer nicht barrierefrei. Ein Arbeitskreis, bestehend aus Kommunalpolitikern, Experten und Behindertenvertretern, soll konkrete Maßnahmen vorlegen, um das vom Staat vorgegebene Ziel zu erreichen.
In den zurückliegenden Jahren sei beim Nahverkehr im Landkreis viel erreicht worden, erklärte Hafner. Der Flexibus habe im vorigen Jahr rund 150 000 Fahrgäste befördert, die Beförderung der Schüler nach Einführung von Ganztagesklassen und Ganztagesbetreuung funktioniere weitgehend reibungslos. „Beschwerden gibt es nur noch äußerst selten.“Zudem hätten sich die Busunternehmen der Region verpflichtet, festgelegte Qualitätsstandards einzuhalten. Fazit der Kreisverwaltung: „Im Ergebnis ist der Landkreis Günzburg mit seinem ÖPNVAngebot auf einem gut Weg und erfüllt die Ansprüche im ländlichen Raum.“
Im Nahverkehrsplan von 2010 sei auch das Thema Barrierefreiheit aufgegriffen worden, aber eher in allgemeinen Formulierungen, erläuterte Hafner weiter. So sieht der Plan unter anderem vor, dass Kliniken, Altenheime, Behörden oder Behinderteneinrichtungen an das Busnetz angeschlossen werden und eine Haltestelle erhalten. Detaillierte Angaben über die Ausgestaltung der Haltestellen fehlen bislang jedoch. Das muss sich nach den Vorgaben der Landesregierung und des neuen Personenbeförderungsgesetzes in den nächsten Jahren ändern. Deshalb wird der Landkreis einen Arbeitskreis einsetzen, der ab kommendem Jahr ein Haltestellenkataster erstellt und damit den Ist-Zustand ermittelt, konkrete Maßnahmen für Verbesserungen ausarbeitet und den genauen Zeitpunkt für deren Umsetzung festlegt. Denn auch das sieht das neue Gesetz vor.
Diesem Arbeitskreis sollen Vertreter der Verkehrsunternehmen, der Städte und Gemeinden, des Kreistags, des Seniorenamtes, der Behinderten- und Fahrgastverbände, die Behindertenbeauftragten des Landkreises, der Städte und Gemeinden sowie Planer und Sachverständige angehören. (kai)