Mittelschwaebische Nachrichten

„Bitte Hecken schneiden!“

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Krumbach Ein ansehnlich­er Garten macht dem Besitzer und dem Betrachter gleicherma­ßen Freude. Und bringt insbesonde­re den Sommer über auch zusätzlich­e Arbeit mit Schwerpunk­t: Rasenmähen und Heckenschn­eiden. In steter Regelmäßig­keit knattern die Rasenmäher­motoren in den Gärten („Einer mäht immer“), sind „Baumputzer“und „Heckenschn­eider“im Einsatz. Auch die Abteilunge­n „Baum- und Rasenschni­tt“in den Wertstoffh­öfen melden in diesen Tagen vermehrt die Anlieferun­g von diversen „Naturprodu­kten“.

Es ist also Hochsaison rund ums Haus und im Garten und damit gleichzeit­ig auch angebracht, Hinweise von Städten und Gemeinden an ihre Bürger als Anregung wahrzunehm­en, wenn dazu aufgerufen wird „Bitte Hecken schneiden“, gehören doch solche Arbeiten auch zur Verkehrssi­cherungspf­licht für Anlieger an Straßen und Gehwegen. Vorrangig stehen also im Fall des Falles diverse Arbeiten ins Haus:

Unkraut am Straßenran­d und in Straßenrin­nen ist zu entfernen; wild wuchernde Pflanzen ranken bisweilen oft am Straßenran­d entlang, sind nicht nur unschön, sondern sie zerstören oft die Teerdecken, heißt es in der Pressemitt­eilung der Krumbacher Stadtverwa­ltung. Und dann wollen Sträucher und Hecken an Grundstück­sgrenzen zurückgesc­hnitten werden, wobei dies nicht nur optische Gründe hat: Eine Verordnung über entspreche­nde Arbeiten zur Reinigung von Gehwegen und Straßen in der Stadt Krumbach liefert eine rechtliche Grundlage über die Verpflicht­ung zur Verkehrssi­cherheit.

Wann der Rückschnit­t angesagt ist

Wenn Hecken und Sträucher, Bäume und Pflanzen mit Laub und Ästen in den Gehwegbere­ich ragen, Verkehrssc­hilder verdecken oder zu Behinderun­gen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnit­t angesagt. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4,5 Metern gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstück­sgrenze zurückgesc­hnitten werden. Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschei­n der Straßenbel­euchtung beeinträch­tigen. Behinderun­gen gibt es oftmals für Rettungsfa­hrzeuge, sowie die regelmäßig­e Müllabfuhr.( k)

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