Mittelschwaebische Nachrichten
Asylbewerberin hetzt im Internet gegen Deutsche
Sie floh vor dem Islamischen Staat aus ihrer Heimat. Auf Facebook verherrlicht sie ihn. Dafür steht eine Syrerin wegen Volksverhetzung vor Gericht. Der Hinweis kam aus der eigenen Familie
Günzburg Warum wünscht eine Frau jenem Land, das sie auf der Flucht aufgenommen hat, Tod und Verderben? Was treibt sie dazu, auf Facebook die Terroristen des Islamischen Staats (IS) zu verherrlichen und sie zu Anschlägen auf deutschem Boden aufzurufen? Sätze zu schreiben, wie „Ihr sollt erleben, was wir auch erlebt haben“? Wirklich beantworten kann die 28-jährige Syrerin diese Fragen nicht, als sie am Amtsgericht Günzburg auf der Anklagebank sitzt.
Alkohol war wohl im Spiel, aber auch Frust. Nachdem sie im Dezember 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle mit ihrem heute dreijährigen Sohn nach Deutschland gekommen war, habe sie nicht gewusst, wohin. Immer wieder gab es Stress mit den Behörden, sie fühlte sich allein gelassen. Ihr Mann lebt bis heute in der Türkei. Als sie im Sommer 2016 erneut mit Wut im Bauch von einem Termin beim Amt kam, schrieb sie jene Zeilen auf ihrer Facebook-Seite. Wie lange der auf Arabisch verfasste und mit dem ISSymbol verzierte Beitrag online war, konnte die Polizei nicht rekonstruieren. Erst im September kam die Sache ins Rollen. Der im Landkreis Günzburg wohnhafte Schwager der 28-Jährigen brachte den ausgedruckten Facebook-Beitrag in einen Copy-Shop. Bald darauf wurde der Staatsschutz aktiv.
Vor Gericht behauptet die Frau, sich nicht mit dem IS auszukennen und nicht zu wissen, was dessen Kämpfer tun. In einem grauen Hosenanzug und unverschleiert sitzt die 28-Jährige zwischen ihrer Verteidigerin und einer Dolmetscherin und schildert auf Arabisch ihre wachsende Verzweiflung über die deutsche Bürokratie und die Resi- denzpflicht, die sie davon abhielt, zu ihren Verwandten zu fahren. Auch ein Nierenleiden mache ihr zu schaffen. Außerdem habe sie nicht gewusst, dass die Zeichen der Terrormiliz seit 2014 in Deutschland verboten sind. Richterin Franziska Braun will das alles nicht als Entschuldigung gelten lassen. „Sie sind doch vor dem IS aus Syrien geflohen. Und jetzt verherrlichen Sie ihn. Woher kommt diese Wut?“
Echtes Einsehen zeigt die Frau dennoch nicht. Erst im letzten Wort vor der Urteilsverkündung entschuldigt sie sich für ihre Tat. Die Staatsanwältin attestiert ihr im Plädoyer mangelndes Unrechtsbewusstsein. Außerdem bestehe durch die Verbreitung über Facebook auch eine Nachahmungsgefahr. Sie fordert eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Verteidigerin Anja Rößler-Rudolph plädiert dagegen auf eine Geldstrafe und wirbt um Verständnis für ihre Mandantin. Der Facebook-Beitrag sei auch ein Hilfeschrei gewesen. Der Kontakt zur in der Region lebenden Familie sei abgebrochen, berichtet die Rechtsanwältin. Die 28-Jährige gelte als das schwarze Schaf, weil sie der Familie immer wieder Schande bereitet habe. Aktuell lebt die Syrerin bei einer weiteren Schwester in Stuttgart, noch ohne endgültige Aufenthaltserlaubnis.
Richterin Braun verurteilt sie dennoch zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss die Syrerin 40 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. In diesem Fall, so Braun, gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung. „Deutschland hat viel durch islamistischen Terror erdulden müssen. Und sie haben nichts Besseres zu tun, als die Gastfreundschaft dieses Landes durch einen so widerwärtigen Post zu missbrauchen.“