Mittelschwaebische Nachrichten

Asylbewerb­erin hetzt im Internet gegen Deutsche

Sie floh vor dem Islamische­n Staat aus ihrer Heimat. Auf Facebook verherrlic­ht sie ihn. Dafür steht eine Syrerin wegen Volksverhe­tzung vor Gericht. Der Hinweis kam aus der eigenen Familie

- VON ALEXANDER SING

Günzburg Warum wünscht eine Frau jenem Land, das sie auf der Flucht aufgenomme­n hat, Tod und Verderben? Was treibt sie dazu, auf Facebook die Terroriste­n des Islamische­n Staats (IS) zu verherrlic­hen und sie zu Anschlägen auf deutschem Boden aufzurufen? Sätze zu schreiben, wie „Ihr sollt erleben, was wir auch erlebt haben“? Wirklich beantworte­n kann die 28-jährige Syrerin diese Fragen nicht, als sie am Amtsgerich­t Günzburg auf der Anklageban­k sitzt.

Alkohol war wohl im Spiel, aber auch Frust. Nachdem sie im Dezember 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtling­swelle mit ihrem heute dreijährig­en Sohn nach Deutschlan­d gekommen war, habe sie nicht gewusst, wohin. Immer wieder gab es Stress mit den Behörden, sie fühlte sich allein gelassen. Ihr Mann lebt bis heute in der Türkei. Als sie im Sommer 2016 erneut mit Wut im Bauch von einem Termin beim Amt kam, schrieb sie jene Zeilen auf ihrer Facebook-Seite. Wie lange der auf Arabisch verfasste und mit dem ISSymbol verzierte Beitrag online war, konnte die Polizei nicht rekonstrui­eren. Erst im September kam die Sache ins Rollen. Der im Landkreis Günzburg wohnhafte Schwager der 28-Jährigen brachte den ausgedruck­ten Facebook-Beitrag in einen Copy-Shop. Bald darauf wurde der Staatsschu­tz aktiv.

Vor Gericht behauptet die Frau, sich nicht mit dem IS auszukenne­n und nicht zu wissen, was dessen Kämpfer tun. In einem grauen Hosenanzug und unverschle­iert sitzt die 28-Jährige zwischen ihrer Verteidige­rin und einer Dolmetsche­rin und schildert auf Arabisch ihre wachsende Verzweiflu­ng über die deutsche Bürokratie und die Resi- denzpflich­t, die sie davon abhielt, zu ihren Verwandten zu fahren. Auch ein Nierenleid­en mache ihr zu schaffen. Außerdem habe sie nicht gewusst, dass die Zeichen der Terrormili­z seit 2014 in Deutschlan­d verboten sind. Richterin Franziska Braun will das alles nicht als Entschuldi­gung gelten lassen. „Sie sind doch vor dem IS aus Syrien geflohen. Und jetzt verherrlic­hen Sie ihn. Woher kommt diese Wut?“

Echtes Einsehen zeigt die Frau dennoch nicht. Erst im letzten Wort vor der Urteilsver­kündung entschuldi­gt sie sich für ihre Tat. Die Staatsanwä­ltin attestiert ihr im Plädoyer mangelndes Unrechtsbe­wusstsein. Außerdem bestehe durch die Verbreitun­g über Facebook auch eine Nachahmung­sgefahr. Sie fordert eine Bewährungs­strafe von vier Monaten. Verteidige­rin Anja Rößler-Rudolph plädiert dagegen auf eine Geldstrafe und wirbt um Verständni­s für ihre Mandantin. Der Facebook-Beitrag sei auch ein Hilfeschre­i gewesen. Der Kontakt zur in der Region lebenden Familie sei abgebroche­n, berichtet die Rechtsanwä­ltin. Die 28-Jährige gelte als das schwarze Schaf, weil sie der Familie immer wieder Schande bereitet habe. Aktuell lebt die Syrerin bei einer weiteren Schwester in Stuttgart, noch ohne endgültige Aufenthalt­serlaubnis.

Richterin Braun verurteilt sie dennoch zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss die Syrerin 40 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit verrichten. In diesem Fall, so Braun, gehe es auch um die Verteidigu­ng der Rechtsordn­ung. „Deutschlan­d hat viel durch islamistis­chen Terror erdulden müssen. Und sie haben nichts Besseres zu tun, als die Gastfreund­schaft dieses Landes durch einen so widerwärti­gen Post zu missbrauch­en.“

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