Mittelschwaebische Nachrichten
„Tobel“Gaismarkt erhält einen Bebauungsplan
Aletshauser Rat reagiert auf Gesetzesänderung und vereinfacht das Verfahren
Aletshausen Wegen eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes durch das bayerische Innenministerium und wegen der örtlichen Dringlichkeit wurde die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung von Aletshausen ohne Gegenstimme um den Punkt „Bebauungsplan-Gaismarkt Tobel“erweitert. Einhellig wurde nach intensiver Beratung ein Aufstellungsbeschluss für einen solchen Plan gefasst, damit ein Bauwilliger möglichst bald mit seinem Haus beginnen kann. Gleichzeitig sollen zwei benachbarte gemeindliche Grundstücke in diesen Bebauungsplan integriert werden.
Um für das Grundstück Flurnummer 328/3 im Ortsteil Gaismarkt in der Gemarkung Winzer eine Einbeziehungssatzung erlassen zu können, machte sich das Gemeindegremium vor der Aprilsitzung ein Bild vor Ort. Dabei stellte sich heraus, dass das Grundstück die Baugrenze des gültigen Bebauungsplanes für Gaismarkt um rund dreißig Meter überschreitet. Um eine Bebauung überhaupt zu ermöglichen, verabschiedete man einstimmig eine Einbeziehungssatzung.
Nun wurde vom Freistaat Bayern ein neues Gesetz erlassen, das es den Gemeinden ermöglicht, im verein- fachten Verfahren Bebauungspläne aufzustellen. Dies gehe ohne langwierige Umweltprüfung sowie andere Formalitäten und koste dadurch auch weniger, erläuterte Bürgermeister Georg Duscher.
„Da der Gemeinde Aletshausen mehrere Bauanfragen vorliegen, soll man diese Möglichkeit nutzen und Nägel mit Köpfen machen. Wenn man schon einen Bebauungsplan aufstellt, wäre es vorteilhaft neben der Flurnummer 328/3 auch zwei benachbarte und bebaubare gemeindliche Grundstücke mit je rund 1000 Quadratmetern in den Plan „Gaismarkt Tobel“mit aufzunehmen“, betonte Duscher. Dazu müsste man aber zuvor die bereits beschlossene Einbeziehungssatzung für das betreffende Grundstück wieder zurücknehmen. Mit 13:0 wurde diese Rücknahme beschlossen. Parallel dazu gab man dem Planungsbüro Kling Consult aus Krumbach grünes Licht, einen Bebauungsplan anzufertigen.
Bauanträge In der Krumbacher Straße 40a von Aletshausen beabsichtigt ein Einheimischer Umbau und Erweiterung an einem bestehenden Wohnhaus. Der Anbau soll 15,6 auf 2,8 Meter groß werden. Des Weiteren sind zwei Terrassen, eine davon überdacht, geplant. Zudem ist die Ummauerung des gesamten Gebäudetrakts als Wärmeschutz vorgesehen.
Im Ortsteil Haupeltshofen wurde der Bau eines Bungalows mit Doppelgarage beantragt. Das Gebäude in Ziegelbauweise soll zwölf auf 14 Meter groß werden. Das Hinterlieger-Grundstück mit der Flurnummer 2613 liegt an der Waltenhauser Straße. Beide Anträge wurden mit 13:0 befürwortet.
Kindergarten Wie bereits berichtet, wird der Aletshauser Kindergarten derzeit erweitert und umgebaut. Bei einem Ortstermin, so der Bürgermeister, wurde vorgeschlagen, statt der 74 Zentimeter breiten Dachfenster, Fenster mit einer Breite von 94 Zentimetern einzubauen, die 181 Euro pro Stück mehr kosten. Außerdem sollten Küche und Büro zur Beschattung elektrische Rollläden und Fensteröffner bekommen, die 1175 Euro pro Fenster kosten werden. Beide Punkte wurden einstimmig vom Ratsgremium beschlossen.