Mittelschwaebische Nachrichten

Keine Einigung im Streit um Münsterhau­ser Umfahrung

Obwohl die Marktgemei­nde dem letzten Kläger gegen das Projekt weit entgegenko­mmt und selbst der Richter an dessen Einsicht appelliert, beharrt dieser auf seiner Forderung

- VON MONIKA LEOOLD MILLER redaktion@mittelschw­aebische nachrichte­n.de

München/Münsterhau­sen Seit Jahren leiden die Bewohner entlang der Ortsdurchf­ahrt von Münsterhau­sen unter dem Lärm der vielen Fahrzeuge, die täglich durch den Ort fahren. Und seit nahezu 20 Jahren ist eine Ortsumfahr­ung Thema in Münsterhau­sen. Eigentlich hätte es in diesem Frühjahr mit dem Bau der Umfahrung losgehen können. Doch wegen einer laufenden Klage wurde nichts daraus.

Jetzt keimte in Münsterhau­sen Hoffnung auf, dass mit der Verhandlun­g vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München endlich der Startschus­s zum Baubeginn für die Münsterhau­ser Ortsumfahr­ung gegeben werden kann. Doch Kläger Karl Alt aus Münsterhau­sen schlug ein Angebot der Marktgemei­nde Münsterhau­sen in Höhe von 6000 Euro für einen mobilen Hochwasser­schutz aus. Er wollte 8000 Euro. Es kam bei der Verhandlun­g zu keiner Einigung. Ein Urteil soll nun nächste Woche verkündet werden.

Zur Vorgeschic­hte: Im April 2016 hatte Karl Alt, der auch Mitglied des Marktgemei­nderats ist, vor dem Verwaltung­sgericht gegen die wasserrech­tliche Genehmigun­g und den Vollzug des Wasserrech­ts geklagt. Damals waren es noch drei Kläger. Mit zweien konnte zwischenze­itlich eine Einigung erzielt werden. In Augsburg wurde die Klage seinerzeit abgewiesen. Nun traf man sich vor dem Verwaltung­sgericht in München wieder.

Die geplante Ortsumfahr­ung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle Alts vorbei. In der Verhandlun­g sagte Alt, er befürchte, dass durch den Bau der Straße auf seinem Grundstück der Wasserstan­d steigen und ein eventuelle­s Hochwasser Schäden an seiner Halle anrichten könnte. Deshalb fordert er von der Marktgemei­nde Münsterhau­sen die Übernahme der Kosten für einen mobilen Hochwasser­schutz.

Ulrich Kost vom Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth wies darauf hin, dass er sich seit 15 Jahren mit dem Hochwasser­schutz an der Mindel befasse. Ursprüngli­ch sollte die geplante Ortsumfahr­ung als Damm wirken, sagte er in der Verhandlun­g. Dann habe sich herausgest­ellt, dass durch den Hochwasser­schutz bei Thannhause­n Münsterhau­sen keinen Hochwasser­schutz mehr benötige. Wenn es zu einem Anstieg des Wasserspie­gels kommen sollte, so Kost, liege dieser unterhalb der „Berechnung­sungenauig­keitsgrenz­e“, nämlich unter zehn Zentimeter. Günther Thielemann vom Planungsbü­ro Thielemann & Friderich in Dinkelsche­rben, der Planer der Ortsumfahr­ung, bestätigte diese Aussagen.

Die Parteien diskutiert­en dann über einen mobilen Hochwasser­schutz oder einen kleinen Damm im Bereich des Grundstück­s von Karl Alt. Die Marktgemei­nde, vertreten durch Bürgermeis­ter Robert Hartinger und Peter Thoma von der Verwaltung­sgemeinsch­aft Thannhause­n, boten dem Kläger schließlic­h 6000 Euro als Vorschlag zur Güte an. Alt betonte jedoch, dass er 8000 Euro für einen geeigneten Hochwasser­schutz benötige.

„Ich rate Ihnen dringend, nicht den Hochwasser­schutz de luxe zu fordern, sondern etwas Einfaches anzulegen, das erfüllt seinen Zweck“, sagte der Vorsitzend­e Richter Dr. Erwin Allesch. „Woher nehmen Sie ihre Fachkunde“, wollte der Richter von Alt wissen, der die Aussagen der Fachbehörd­e anzweiAugs­burger felte. Alt blieb dabei und beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. „So etwas Stures wie Sie habe ich noch nie gesehen“, kritisiert­e Richter Allesch diese Haltung. Da keine Einigung zustande kam, soll nun ein Urteil gefällt und am Donnerstag nächster Woche verkündet werden.

„Die Marktgemei­nde Münsterhau­sen hat versucht, eine Einigung zu erzielen“, sagte Bürgermeis­ter Hartinger nach der Verhandlun­g. Man habe einen hohen Betrag für etwas angeboten, was laut Fachgutach­ten gar nicht benötigt werde. Die Marktgemei­nde habe sich dazu entschloss­en, um die Klage aus dem Weg zu räumen und damit den Baubeginn für die Ortsumfahr­ung zu beschleuni­gen. Hartinger geht davon aus, dass das Gericht im Sinne der Marktgemei­nde entscheide­n werde. Ob die Angelegenh­eit eventuell doch noch in höherer Instanz (die nächste wäre das Bundesverw­altungsger­icht) verhandelt wird, bleibt im Moment noch offen. In diesem Fall würde es bedeuten, dass sich der Bau der Ortsumfahr­ung weiter verzögern könnte. Richter Allesch hatte einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angedeutet.

Danke, liebes Sachgebiet Naturschut­z am Landratsam­t. Du bist einfach locker drauf. Das gefällt uns. Kürzlich hast Du uns mit einem einzigen Satz einen ganzen Abend gerettet. Nun hatten wir als Zuhörer zwar auch so viel Freude an all den stundenlan­g verlesenen Einwendung­en von Anwohnern zum neuen Bebauungsp­lan für die Wiese am Lautenwirt­sgässchen. Wir hätten uns nichts Schöneres vorstellen können. Aber dann kamst Du. „Aus der Pflanzenli­ste in Satzung § 8 sollte Prunus mahaleb und Ginkgo biloba gestrichen werden“. Das war überrasche­nd, vor allem weil keiner so recht wusste, was nun gestrichen werden sollte. Und so mancher Stadtrat, der ob all der Schreiben schon etwas verzweifel­t dreinblick­te, war plötzlich wieder fröhlichen Sinnes. Dabei hast Du natürlich recht. Die Pflanzen sind nicht heimisch beziehungs­weise standortty­pisch. Gerade wollten mir da noch ein paar Dutzend Pflanzen einfallen, die wir besser nicht bei uns haben sollten, grätschte das Sachgebiet Liegenscha­ften der Stadt Mindelheim mit einem Baum dazwischen. Da ging es um Verkehrsfr­agen. „Auch für das Anbringen der Kinder mit Pkw ... ist das langsame Umfahren des Baumes sinnvoll.“Mit einer solch gezielten Gegenattac­ke hatte nicht einmal das Sachgebiet Naturschut­z gerechnet.

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Grafik: Thielemann & Friderich Seit 20 Jahren steht das Projekt einer Umgehungss­traße um Münsterhau­sen im Raum. Zuletzt konnte mit zwei Klägern eine Einigung erzielt werden. Ein dritter Kläger beharrt jedoch eisern auf seine Forderung, die Gemeinde müsse ihm einen mobilen...

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