Mittelschwaebische Nachrichten
Keine Einigung im Streit um Münsterhauser Umfahrung
Obwohl die Marktgemeinde dem letzten Kläger gegen das Projekt weit entgegenkommt und selbst der Richter an dessen Einsicht appelliert, beharrt dieser auf seiner Forderung
München/Münsterhausen Seit Jahren leiden die Bewohner entlang der Ortsdurchfahrt von Münsterhausen unter dem Lärm der vielen Fahrzeuge, die täglich durch den Ort fahren. Und seit nahezu 20 Jahren ist eine Ortsumfahrung Thema in Münsterhausen. Eigentlich hätte es in diesem Frühjahr mit dem Bau der Umfahrung losgehen können. Doch wegen einer laufenden Klage wurde nichts daraus.
Jetzt keimte in Münsterhausen Hoffnung auf, dass mit der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München endlich der Startschuss zum Baubeginn für die Münsterhauser Ortsumfahrung gegeben werden kann. Doch Kläger Karl Alt aus Münsterhausen schlug ein Angebot der Marktgemeinde Münsterhausen in Höhe von 6000 Euro für einen mobilen Hochwasserschutz aus. Er wollte 8000 Euro. Es kam bei der Verhandlung zu keiner Einigung. Ein Urteil soll nun nächste Woche verkündet werden.
Zur Vorgeschichte: Im April 2016 hatte Karl Alt, der auch Mitglied des Marktgemeinderats ist, vor dem Verwaltungsgericht gegen die wasserrechtliche Genehmigung und den Vollzug des Wasserrechts geklagt. Damals waren es noch drei Kläger. Mit zweien konnte zwischenzeitlich eine Einigung erzielt werden. In Augsburg wurde die Klage seinerzeit abgewiesen. Nun traf man sich vor dem Verwaltungsgericht in München wieder.
Die geplante Ortsumfahrung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle Alts vorbei. In der Verhandlung sagte Alt, er befürchte, dass durch den Bau der Straße auf seinem Grundstück der Wasserstand steigen und ein eventuelles Hochwasser Schäden an seiner Halle anrichten könnte. Deshalb fordert er von der Marktgemeinde Münsterhausen die Übernahme der Kosten für einen mobilen Hochwasserschutz.
Ulrich Kost vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wies darauf hin, dass er sich seit 15 Jahren mit dem Hochwasserschutz an der Mindel befasse. Ursprünglich sollte die geplante Ortsumfahrung als Damm wirken, sagte er in der Verhandlung. Dann habe sich herausgestellt, dass durch den Hochwasserschutz bei Thannhausen Münsterhausen keinen Hochwasserschutz mehr benötige. Wenn es zu einem Anstieg des Wasserspiegels kommen sollte, so Kost, liege dieser unterhalb der „Berechnungsungenauigkeitsgrenze“, nämlich unter zehn Zentimeter. Günther Thielemann vom Planungsbüro Thielemann & Friderich in Dinkelscherben, der Planer der Ortsumfahrung, bestätigte diese Aussagen.
Die Parteien diskutierten dann über einen mobilen Hochwasserschutz oder einen kleinen Damm im Bereich des Grundstücks von Karl Alt. Die Marktgemeinde, vertreten durch Bürgermeister Robert Hartinger und Peter Thoma von der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, boten dem Kläger schließlich 6000 Euro als Vorschlag zur Güte an. Alt betonte jedoch, dass er 8000 Euro für einen geeigneten Hochwasserschutz benötige.
„Ich rate Ihnen dringend, nicht den Hochwasserschutz de luxe zu fordern, sondern etwas Einfaches anzulegen, das erfüllt seinen Zweck“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Erwin Allesch. „Woher nehmen Sie ihre Fachkunde“, wollte der Richter von Alt wissen, der die Aussagen der Fachbehörde anzweiAugsburger felte. Alt blieb dabei und beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. „So etwas Stures wie Sie habe ich noch nie gesehen“, kritisierte Richter Allesch diese Haltung. Da keine Einigung zustande kam, soll nun ein Urteil gefällt und am Donnerstag nächster Woche verkündet werden.
„Die Marktgemeinde Münsterhausen hat versucht, eine Einigung zu erzielen“, sagte Bürgermeister Hartinger nach der Verhandlung. Man habe einen hohen Betrag für etwas angeboten, was laut Fachgutachten gar nicht benötigt werde. Die Marktgemeinde habe sich dazu entschlossen, um die Klage aus dem Weg zu räumen und damit den Baubeginn für die Ortsumfahrung zu beschleunigen. Hartinger geht davon aus, dass das Gericht im Sinne der Marktgemeinde entscheiden werde. Ob die Angelegenheit eventuell doch noch in höherer Instanz (die nächste wäre das Bundesverwaltungsgericht) verhandelt wird, bleibt im Moment noch offen. In diesem Fall würde es bedeuten, dass sich der Bau der Ortsumfahrung weiter verzögern könnte. Richter Allesch hatte einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angedeutet.
Danke, liebes Sachgebiet Naturschutz am Landratsamt. Du bist einfach locker drauf. Das gefällt uns. Kürzlich hast Du uns mit einem einzigen Satz einen ganzen Abend gerettet. Nun hatten wir als Zuhörer zwar auch so viel Freude an all den stundenlang verlesenen Einwendungen von Anwohnern zum neuen Bebauungsplan für die Wiese am Lautenwirtsgässchen. Wir hätten uns nichts Schöneres vorstellen können. Aber dann kamst Du. „Aus der Pflanzenliste in Satzung § 8 sollte Prunus mahaleb und Ginkgo biloba gestrichen werden“. Das war überraschend, vor allem weil keiner so recht wusste, was nun gestrichen werden sollte. Und so mancher Stadtrat, der ob all der Schreiben schon etwas verzweifelt dreinblickte, war plötzlich wieder fröhlichen Sinnes. Dabei hast Du natürlich recht. Die Pflanzen sind nicht heimisch beziehungsweise standorttypisch. Gerade wollten mir da noch ein paar Dutzend Pflanzen einfallen, die wir besser nicht bei uns haben sollten, grätschte das Sachgebiet Liegenschaften der Stadt Mindelheim mit einem Baum dazwischen. Da ging es um Verkehrsfragen. „Auch für das Anbringen der Kinder mit Pkw ... ist das langsame Umfahren des Baumes sinnvoll.“Mit einer solch gezielten Gegenattacke hatte nicht einmal das Sachgebiet Naturschutz gerechnet.