Mittelschwaebische Nachrichten

Frau schlägt ihren Freund mit Glasflasch­e

Streit eskaliert und endet mit Platzwunde

- VON STEPHANIE LORENZ

Günzburg Seit Silvester hatten sie durchgetru­nken. Bis zu jenem 3. Januar dieses Jahres, als ein Streit zwischen der Anklagten, ihrem besten Kumpel und ihrem Freund auf der Straße eskalierte. Er endete erst, als die 35-jährige Angeklagte eine Glasflasch­e auf dem Kopf ihres Freundes zerschlug. Gestern musste sie sich deshalb wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en.

Die Männer hätten bereits aufeinande­r eingeschla­gen und geblutet, als sie gekommen sei, sagt die Angeklagte. Dann ging sie mit der Wasserflas­che dazwischen. „Ich wollte das alles nicht absichtlic­h“, sagt die arbeitslos­e Mutter von zwei Kindern. „Ich war schockiert danach, als ich gesehen habe, dass er blutet.“Sie habe getobt, geschimpft und geschrien und gewollt, dass die Männer aufhören wegen ihr zu streiten.

Woher sie die Flasche hatte, will Richterin Franziska Braun wissen. „Weil wir vom Trinken einen Brand hatten, haben wir sie mitgenomme­n“, erklärt die Angeklagte.

Als „äußerlich scheinbar stark verletzt“beschreibt der damals diensthabe­nde Polizist den angegriffe­nen Freund. Das Gesicht sei blutüberst­römt gewesen. Die Glasflasch­e habe zerbrochen am Boden gelegen. Das bestätigt auch ein Anwohner. Er habe die Prügelei vom Fenster aus gesehen und die Angeklagte „du Bastard“schreien gehört. Sie habe zugeschlag­en, als die Kontrahent­en am Boden lagen. „Wie muss ich mir den Schlag vorstellen?“, fragt Braun. „Aus dem Handgelenk“, sagt der Zeuge und schlägt mit dem rechten Arm in die Luft, um die Bewegung zu zeigen.

Obwohl der Freund der Angeklagte­n ins Krankenhau­s musste, spielt er die Verletzung herunter. Die Platzwunde habe nicht genäht werden müssen. Durch den Sport sei er Schlimmere­s gewohnt. Seine Freundin sei schockiert gewesen und habe ihm danach Hilfe geleistet. „Wir sind auch immer noch zusammen“, sagt er.

Da die Männer beim Schlag mit der Flasche auf dem Boden lagen, erkennen Staatsanwa­lt und Richterin keine Notwehr- oder Nothilfesi­tuation. Für die Angeklagte spreche, dass kein Strafverfo­lgungsantr­ag vorliege und eine günstige Sozialprog­nose gestellt werden könne, sagt der Staatsanwa­lt. Sie wolle sich verloben und einen Job suchen.

Schließlic­h erhält die 35-Jährige eine Freiheitss­trafe von acht Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Zudem muss sie 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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