Mittelschwaebische Nachrichten
Frau schlägt ihren Freund mit Glasflasche
Streit eskaliert und endet mit Platzwunde
Günzburg Seit Silvester hatten sie durchgetrunken. Bis zu jenem 3. Januar dieses Jahres, als ein Streit zwischen der Anklagten, ihrem besten Kumpel und ihrem Freund auf der Straße eskalierte. Er endete erst, als die 35-jährige Angeklagte eine Glasflasche auf dem Kopf ihres Freundes zerschlug. Gestern musste sie sich deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
Die Männer hätten bereits aufeinander eingeschlagen und geblutet, als sie gekommen sei, sagt die Angeklagte. Dann ging sie mit der Wasserflasche dazwischen. „Ich wollte das alles nicht absichtlich“, sagt die arbeitslose Mutter von zwei Kindern. „Ich war schockiert danach, als ich gesehen habe, dass er blutet.“Sie habe getobt, geschimpft und geschrien und gewollt, dass die Männer aufhören wegen ihr zu streiten.
Woher sie die Flasche hatte, will Richterin Franziska Braun wissen. „Weil wir vom Trinken einen Brand hatten, haben wir sie mitgenommen“, erklärt die Angeklagte.
Als „äußerlich scheinbar stark verletzt“beschreibt der damals diensthabende Polizist den angegriffenen Freund. Das Gesicht sei blutüberströmt gewesen. Die Glasflasche habe zerbrochen am Boden gelegen. Das bestätigt auch ein Anwohner. Er habe die Prügelei vom Fenster aus gesehen und die Angeklagte „du Bastard“schreien gehört. Sie habe zugeschlagen, als die Kontrahenten am Boden lagen. „Wie muss ich mir den Schlag vorstellen?“, fragt Braun. „Aus dem Handgelenk“, sagt der Zeuge und schlägt mit dem rechten Arm in die Luft, um die Bewegung zu zeigen.
Obwohl der Freund der Angeklagten ins Krankenhaus musste, spielt er die Verletzung herunter. Die Platzwunde habe nicht genäht werden müssen. Durch den Sport sei er Schlimmeres gewohnt. Seine Freundin sei schockiert gewesen und habe ihm danach Hilfe geleistet. „Wir sind auch immer noch zusammen“, sagt er.
Da die Männer beim Schlag mit der Flasche auf dem Boden lagen, erkennen Staatsanwalt und Richterin keine Notwehr- oder Nothilfesituation. Für die Angeklagte spreche, dass kein Strafverfolgungsantrag vorliege und eine günstige Sozialprognose gestellt werden könne, sagt der Staatsanwalt. Sie wolle sich verloben und einen Job suchen.
Schließlich erhält die 35-Jährige eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Zudem muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.