Mittelschwaebische Nachrichten
Mann verschickt Kinderpornos
Nächtelang bot ein Angeklagter Bilder in speziellen Foren an
Ulm Paketweise hat ein 54-jähriger Mann kinderpornografische Bilder über das Internet an Abnehmer verschickt und in einem Fall über Skype Kontakt mit einem zwölfjährigen Mädchen aufgenommen. Jetzt hat das Schöffengericht Ulm den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schuldig gemacht hatte sich der Mann aus Blaubeuren (Alb-DonauKreis) wegen 51 Fällen von Verbreitung kinderpornografischer Schriften und einem Fall des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen.
Seine Fotosendungen hatte er über ein spezielles Forum im Internet kostenlos angeboten, über das er auch Bilder bezog, die sexuelle Gewalt Erwachsener an Minderjährigen sowie sexuelle Handlungen von Kindern untereinander zeigten. Wie der Angeklagte sagte, sei es einfach gewesen in solche Online-Portale mit Kontaktforen hinein zu kommen und für sich zu werben.
Es kamen zahlreiche Freundschaftsanfragen, unter anderem von Minderjährigen. Aufgeflogen sind seine Machenschaften, nachdem der Vater einer Zwölfjährigen bemerkte, was seine Tochter im Internet alles machte. Die Zwölfjährige hatte unter anderem heimlich Kontakt mit dem jetzt Angeklagten aufgenommen. An zwei Tagen unterhielten sich beide via Internet über einschlägige Themen. Dann schwante dem Angeklagten, dass er sich mit einem Kind und keiner Jugendlichen über Sex unterhielt, und er brach den Kontakt ab. Der entsetzte Vater ging zur Polizei und brachte die Ermittlungen in Gang.
Die Fotopakete habe er zum Teil in den Foren weitergeschickt, ohne sie anzusehen. „Das wären viel zu viele gewesen“, erzählte er vor Gericht. Auf die Frage, warum er das alles gemacht habe, antwortete er: „Aus Einsamkeit. Ich war vor zwei Jahren arbeitslos geworden.“Heute verfluche er den Computer, den er täglich stundenlang, auch nachts benutzte, um die Einsamkeit zu vertreiben. Denn über ein Internetforum hatte seine Lebenspartnerin, mit der er 16 Jahre lang mehr oder weniger glücklich zusammen war, einen anderen Mann kennengelernt und ist mit ihm durchgebrannt. Da er in seinem Wohnort im Alb-Donau-Kreis niemanden kannte, habe er im Internet soziale Kontakte gesucht und in Sex-Foren gefunden. Jetzt hat er wieder Arbeit und dadurch Kontakte zu Kollegen, mit denen man sich in der Freizeit treffen könne. Mit dem Computer habe er nichts mehr im Sinn. Auf die Rückgabe des von der Kripo konfiszierten Gerätes verzichtete er ausdrücklich vor Gericht.
Pädophile Neigungen aber verneinte der Angeklagte auf entsprechende Fragen des Gerichts, was ihm die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nicht abnahm. Nur aus Langeweile schaue man sich solche abartigen Bilder nicht an und nehme auch noch mit einer Zwölfjährigen über Skype Kontakt auf. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei. Der Verteidiger bat ebenfalls um eine Bewährungsstrafe, zumal ihm dann ein Bewährungshelfer als hilfreicher sozialer Kontakt zur Seite stehe.
Die Richterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an und verdonnerte den Angeklagten neben der Freiheitsstrafe zusätzlich zu einer Geldauflage von 3000 Euro, zahlbar an den Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm. „Das wird ihm eine Verwarnung sein“, bemerkte die Richterin. Bei knapp 1000 Euro Monatslohn wird er den Betrag in Kleinbeträgen abstottern müssen und auf diese Weise schmerzlich lange daran erinnert werden, was er sich da angetan hat.