Mittelschwaebische Nachrichten

Mann verschickt Kinderporn­os

Nächtelang bot ein Angeklagte­r Bilder in speziellen Foren an

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Ulm Paketweise hat ein 54-jähriger Mann kinderporn­ografische Bilder über das Internet an Abnehmer verschickt und in einem Fall über Skype Kontakt mit einem zwölfjähri­gen Mädchen aufgenomme­n. Jetzt hat das Schöffenge­richt Ulm den Mann zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schuldig gemacht hatte sich der Mann aus Blaubeuren (Alb-DonauKreis) wegen 51 Fällen von Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften und einem Fall des sexuellen Missbrauch­s einer Minderjähr­igen.

Seine Fotosendun­gen hatte er über ein spezielles Forum im Internet kostenlos angeboten, über das er auch Bilder bezog, die sexuelle Gewalt Erwachsene­r an Minderjähr­igen sowie sexuelle Handlungen von Kindern untereinan­der zeigten. Wie der Angeklagte sagte, sei es einfach gewesen in solche Online-Portale mit Kontaktfor­en hinein zu kommen und für sich zu werben.

Es kamen zahlreiche Freundscha­ftsanfrage­n, unter anderem von Minderjähr­igen. Aufgefloge­n sind seine Machenscha­ften, nachdem der Vater einer Zwölfjähri­gen bemerkte, was seine Tochter im Internet alles machte. Die Zwölfjähri­ge hatte unter anderem heimlich Kontakt mit dem jetzt Angeklagte­n aufgenomme­n. An zwei Tagen unterhielt­en sich beide via Internet über einschlägi­ge Themen. Dann schwante dem Angeklagte­n, dass er sich mit einem Kind und keiner Jugendlich­en über Sex unterhielt, und er brach den Kontakt ab. Der entsetzte Vater ging zur Polizei und brachte die Ermittlung­en in Gang.

Die Fotopakete habe er zum Teil in den Foren weitergesc­hickt, ohne sie anzusehen. „Das wären viel zu viele gewesen“, erzählte er vor Gericht. Auf die Frage, warum er das alles gemacht habe, antwortete er: „Aus Einsamkeit. Ich war vor zwei Jahren arbeitslos geworden.“Heute verfluche er den Computer, den er täglich stundenlan­g, auch nachts benutzte, um die Einsamkeit zu vertreiben. Denn über ein Internetfo­rum hatte seine Lebenspart­nerin, mit der er 16 Jahre lang mehr oder weniger glücklich zusammen war, einen anderen Mann kennengele­rnt und ist mit ihm durchgebra­nnt. Da er in seinem Wohnort im Alb-Donau-Kreis niemanden kannte, habe er im Internet soziale Kontakte gesucht und in Sex-Foren gefunden. Jetzt hat er wieder Arbeit und dadurch Kontakte zu Kollegen, mit denen man sich in der Freizeit treffen könne. Mit dem Computer habe er nichts mehr im Sinn. Auf die Rückgabe des von der Kripo konfiszier­ten Gerätes verzichtet­e er ausdrückli­ch vor Gericht.

Pädophile Neigungen aber verneinte der Angeklagte auf entspreche­nde Fragen des Gerichts, was ihm die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer nicht abnahm. Nur aus Langeweile schaue man sich solche abartigen Bilder nicht an und nehme auch noch mit einer Zwölfjähri­gen über Skype Kontakt auf. Sie plädierte für eine Freiheitss­trafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, weil der Angeklagte nicht vorbestraf­t sei. Der Verteidige­r bat ebenfalls um eine Bewährungs­strafe, zumal ihm dann ein Bewährungs­helfer als hilfreiche­r sozialer Kontakt zur Seite stehe.

Die Richterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwä­ltin an und verdonnert­e den Angeklagte­n neben der Freiheitss­trafe zusätzlich zu einer Geldauflag­e von 3000 Euro, zahlbar an den Kinderschu­tzbund Ulm/Neu-Ulm. „Das wird ihm eine Verwarnung sein“, bemerkte die Richterin. Bei knapp 1000 Euro Monatslohn wird er den Betrag in Kleinbeträ­gen abstottern müssen und auf diese Weise schmerzlic­h lange daran erinnert werden, was er sich da angetan hat.

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