Mittelschwaebische Nachrichten
Welche Regeln im Ausland gelten
Handy am Steuer, falsch geparkt oder zu schnell unterwegs: Das kann jenseits der Landesgrenze schnell teuer werden. Worauf Autofahrer besonders achten müssen
Augsburg Mit den Verkehrsregeln ist es oft so eine Sache. Jeder Autofahrer hat sie einmal gelernt, einige Jahre später ist das Wissen häufig allerdings nur noch bruchstückhaft vorhanden. Noch schlimmer sieht es meist bei den Regeln aus, die im Ausland gelten. Wer mit dem Auto verreist, sollte sich deshalb immer auch informieren, was das jeweilige Zielland vorschreibt. Zwar erhalten Autofahrer für Verstöße im Ausland keine Punkte in Flensburg – die Verkehrssünden können aber dennoch teuer werden und in Einzelfällen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Beleuchtung In Deutschland wird empfohlen, auch bei Tag mit Licht zu fahren – ein Muss ist das allerdings nicht. In vielen Ländern sieht das anders aus. So gilt nach Angaben des TÜV Rheinland beispielsweise in Italien, Polen oder auch Dänemark eine ganzjährige Lichtpflicht. In Tschechien und Serbien müssen Urlauber darüber hinaus ein Set Ersatzlampen im Auto dabeihaben. Wer in Estland ohne Licht erwischt wird, muss tief in die Urlaubskasse greifen. Denn dort kostet ein Verstoß laut ADAC rund 190 Euro. Fahren Urlauber mit dem Auto nach Großbritannien, müssen sie ihr Fahrzeug eigens präparieren, wie Steffen Mißbach, Kfz-Experte des TÜV Rheinland, erläutert. Wegen des Linksverkehrs müssten all jene Autofahrer, „die ein Fahrzeug mit asymmetrischem Abblendlicht besitzen, den entsprechenden Bereich am Scheinwerfer abkleben, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird“. Denn bei Linksfahrern strahlt der asymmetrische Lichtkegel weit auf den rechten Fahrbahnrand – was im Linksverkehr umgekehrt bedeutet, dass die Gegenfahrbahn angestrahlt wird.
Geschwindigkeit Deutsche Autofahrer sind es gewohnt, dass sie außerhalb von Ortschaften schnell fahren dürfen. Wer ins Ausland reist, sollte sich allerdings informieren, welche Geschwindigkeitsbegrenzung im Zielland herrscht. Denn Verkehrssünden werden nach Angaben des ADAC im europäischen Ausland teils deutlich strenger bestraft als in Deutschland. Besonders teuer wird es demnach in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. Wer 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss in Italien ein Bußgeld von 170 Euro zahlen. In den Niederlanden und der Schweiz werden mindestens 165 Euro fällig. Besonders aufpassen müssen dem ADAC zufolge Fahranfänger: Denn für sie gelten im Ausland oft andere Verkehrsregeln als für die übrigen Fahrer. So dürfen Autofahrer, die erst seit drei Jahren ihren Führer- schein haben, auf den Schnellstraßen Italiens nicht schneller als 90 statt der üblichen 110 Stundenkilometer fahren. Auf Autobahnen gilt für Fahranfänger ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern, für alle übrigen Fahrer 130 Stundenkilometer. In Frankreich dürfen Autofahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur mit 80 Stundenkilometern, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 Stundenkilometer unterwegs sein.
Alkohol Besonders kritisch wird es nach den Worten von ADACRechtsexpertin Katrin MüllenbachSchlimme, wenn der Fahrer betrunken am Steuer saß. Dann könne die italienische Polizei bei einem Wert von mehr als 1,5 Promille im Blut dem Fahrer sogar seinen Wagen wegnehmen. Auch in Dänemark könne dies passieren, allerdings erst ab einem Promillewert von 2,0. Hier gilt ebenfalls: Fahranfänger müssen besonders vorsichtig sein. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht laut ADAC im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark könne das Bußgeld im Ernstfall einen ganzen Nettolohn betragen.
Telefonate Auch Telefonieren am Steuer kann kostspielig werden. Dem ADAC zufolge werden zum Teil Bußgelder von 160 Euro (Italien) bis 230 Euro (Niederlande) fällig. Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahle, könne viel Geld sparen, betont MüllenbachSchlimme. Denn viele Länder würden bei Sofortzahlung Rabatte gewähren. Innerhalb der EU, fügt sie hinzu, würden die Bescheide darüber hinaus mittlerweile schneller erstellt als früher und in der Landessprache des Verkehrssünders zugesandt. „Urlauber können sich nicht darauf verlassen, dass Verstöße aus dem Ausland nicht geahndet werden“, erläutert die Expertin.
Parken Wer sein Auto schnell einmal abstellen möchte, um ein Urlaubsfoto zu schießen, sollte aufpassen, dass er sich nicht ins Halteverbot stellt. Denn Falschparker müssen im Ausland teils mit hohen Bußgeldern rechnen. Nach den Worten von Expertin Katrin MüllenbachSchlimme kostet diese Verkehrssünde in Dänemark etwa 70 Euro, in Spanien sogar bis 200 Euro.
Radarwarner Auf ein Radarwarngerät sollten Urlauber im Ausland – genauso wie im Inland – lieber verzichten. Wer ein solches Gerät dabeihat, müsse laut ADAC beispielsweise in Tschechien bis zu 7000 Euro Strafe zahlen. In Luxemburg, Schweden oder Belgien können den Angaben zufolge sogar zwischen einem und sechs Monaten Haft verhängt werden.