Mittelschwaebische Nachrichten

Was wird aus der Münsterhau­ser Umfahrung?

Die Berufung des Klägers ist zurückgewi­esen. Dieser will noch überlegen, ob er weitere Rechtsmitt­el einlegt

- VON ANGELIKA STALLA

Münsterhau­sen/München Das Urteil ist gefällt: Die Berufung des Klägers Karl Alt aus Münsterhau­sen wurde zurückgewi­esen, teilte der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München am Donnerstag mit. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wolle der Kläger weitere Rechtsmitt­el einlegen, müsse er zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision einlegen, hieß es dort. Zuständig für weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig.

Um was es geht? Die geplante Ortsumfahr­ung in Münsterhau­sen soll rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle von Karl Alt vorbeigehe­n. Er befürchtet, dass nach dem Bau der Straße ein mögliches Hochwasser Schäden an seiner Halle und vor allem am dort gelagerten Getreide anrichten könne. Er fordert deshalb einen Hochwasser­schutz von der Gemeinde. Wasserwirt­schaftsamt und ein Planungsbü­ro erklärten jedoch, dass durch den Hochwasser­schutz bei Thannhause­n, in Münsterhau­sen gar kein Hochwasser­schutz mehr benötigt werde. Die letztendli­ch von der Gemeinde angebotene­n 6000 Euro schlug der Kläger aus und forderte 8000 Euro für einen Hochwasser­schutz.

Bereits im April 2016 hatte Karl Alt vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht gegen die wasserrech­tliche Genehmigun­g und den Vollzug des Wasserrech­ts geklagt. Dort wurde die Klage abgewiesen und von den ursprüngli­chen drei Klägern blieb allein Alt übrig. Der Fall wurde nun am 19. Juli dieses Jahres am Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München verhandelt (wir berichtete­n), das Urteil am Donnerstag verkündet. Mit dem Bau der Umfahrung konnte aufgrund der Klage nicht wie geplant im Frühjahr dieses Jahres begonnen werden.

Münsterhau­sens Bürgermeis­ter Robert Hartinger zeigte sich nicht überrascht vom gestrigen Urteil. Bei der Verhandlun­g habe sich dies schon abgezeichn­et, sagte er. „Mehrere Gutachter haben schließlic­h festgestel­lt, dass der Kläger keinen Schaden durch die Straße hat“, betonte er. Hartinger hofft nun, dass der Kläger ein Einsehen hat und nicht noch weitere Rechtsmitt­el einlegt. Kläger Karl Alt und sein Anwalt warten auf die schriftlic­he Mitteilung des Gerichts und wollen dann sorgfältig überlegen, wie es weitergehe­n soll. „Wir werden den nächsten Schritt tun, wenn keine Einigung zustande kommt“, sagte Alt. Er sei aber nach wie vor gesprächsb­ereit, und „froh, wenn die Sache vom Tisch wäre“. Allerdings erwarte er auch von der Gemeinde ein weiteres Einlenken. Was Alt betont: „Ich wollte nie die Straße verhindern, auch jetzt nicht. Ich verstehe die Leute an der Straße durchaus.“

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