Mittelschwaebische Nachrichten
Veruntreuung: Unternehmer nicht verurteilt
Er soll eine halbe Million Euro an Sozialversicherungsbeiträgen unterschlagen haben. Warum das Verfahren eingestellt wurde
Günzburg/Augsburg Jahrelang hat die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt, die Ex-Frau wurde bereits verurteilt, 16 Tage wurde verhandelt. Jetzt steht fest: Gegen den Günzburger Catering-Unternehmer, der eine halbe Million Euro an Sozialversicherungsbeiträgen unterschlagen haben soll (wir berichteten), wird es kein Urteil geben. Die siebte Strafkammer des Augsburger Landgerichts hat das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Auch die zahlreichen Zeugenaussagen konnten kein Licht ins Dunkel bringen. Dem Unternehmer ist nicht nachzuweisen, dass er über die illegalen Vorgänge in seiner Firma Bescheid wusste. Er selbst hatte das von Beginn des Prozesses an abgestritten. Nur eine damalige Angestellte aus der Personalabteilung des Unternehmens hatte den Geschäftsführer mit ihrer Aussage belastet. Ihr Vorwurf, dass der Chef damals schwarz ausgezahlte Löhne persönlich und in bar an Mitarbeiter weitergegeben habe, bestätigte sich nicht. Weitere ehemalige Mitarbeiter entlasteten den Angeklagten. Zwar war er als Geschäftsführer des Unternehmens, das im ganzen Landkreis Günzburg Veranstaltungen organisierte und zahlreiche Betriebskantinen belieferte, verantwortlich für die Vorgänge in seinem Haus. Weil ihm aber kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte, ändere sich das Strafmaß, erklärt der Vorsitzende Richter Christian Engelsberger. „Hat er einfach nur seine Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen und so fahrlässig gehandelt, ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro bestraft werden.“
Dass es nicht dazu kam, liegt laut Engelsberger vor allem an dem Aufwand, den ein weiteres Verfahren bedeuten würde. Deshalb habe man sich mit dem Einverständnis von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagtem darauf geeinigt, das Verfahren einzustellen. Dafür muss der Mann 50000 Euro an die Staatskasse zahlen. Außerdem wird der entstandene Schaden beglichen. Um einen Arrest abzuwenden, hatte der Angeklagte bereits die 500000 Euro beim Gericht hinterlegt. Jetzt, so Engelsberger, könnten die betroffenen Krankenkassen ihre Ansprüche geltend machen. Was übrig bleibt, wird dem Mann zurückgezahlt. Letztlich fehlte der endgültige Beweis, dass der Angeklagte Bescheid wusste, was seine Frau hinter seinem Rücken trieb. Als Teil der Geschäftsführung war sie nach Angaben von ehemaligen Mitarbeitern allein für die Buchhaltung verantwortlich. Über mehrere Jahre hinweg zog sie mithilfe verschiedener Tricks bei der Abrechnung einen Betrug im großen Stil auf. 338 Fälle aus den Jahren 2007 und 2008 waren angeklagt. 15 Krankenkassen sind betroffen. Die Frau, von der sich der Angeklagte bereits 2006 getrennt hatte, ist in einem separaten Verfahren bereits zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Familie ist zerstritten. Vor Gericht wollte keines der Kinder für oder gegen den Vater aussagen.