Mittelschwaebische Nachrichten
Auf dem Blockhausberg soll gebaut werden dürfen
Gremium bringt drei Krumbacher Bebauungspläne einen Planungsschritt weiter
Krumbach Drei Bebauungspläne standen auf der Tagesordnung der jüngsten Krumbacher Stadtratssitzung: Bebauungsplan Nummer 73 „Spitalhöfe“für 50 neue Wohnungen in der Mindelheimer Straße, Bebauungsplan Nummer 25 „Am Blockhausberg“und Bebauungsplan Nummer 74 „Mühlstraße“mit 24 Wohneinheiten.
Nicht diskussionslos hinnehmen wollte der fraktionslose Stadtrat Christoph Helmes die Bebauung des Areals am Blockhausberg. Er kreidet Bürgermeister Hubert Fischer an, dass dieser sich im Vorfeld der Bebauungsplanaufstellung nur bei den Trägern öffentlicher Belange darüber informiert habe, warum von der Stadt dieses Gelände seit Jahrzehnten von jeder Bebauung freigehalten werde. Dabei wäre es ganz einfach gewesen, die Gründe von früheren und jetzigen Stadträten oder aus Stadtratsprotokollen zu erfahren, hielt Helmes vor. Beim Studium der Protokolle fand er heraus, dass alle Vorgänger-Bürgermeister unisono die Bebauung in diesem Bereich mit allen Mitteln verhindert hätten. In einem Fall wurde einem Bauwilligen von der Stadt sogar ein Ersatzgrundstück angeboten und danach in einem Bebauungsplan festgeschrieben, dass am südlichen Blockhausberg beiderseits der Jahnstraße nicht gebaut werden dürfe.
Es sei von der Stadt immer mit großer Akribie darauf geachtet worden, betonte Helmes, dass das Areal von der Bebauung freigehalten werde, und über das sollte man jetzt nicht einfach nach dem Motto „keiner könne sich mehr erinnern“hinweggehen, forderte er. Es handle sich hier auch nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde und der Regierung von Schwaben um ein besonders schützenswertes Gebiet. Einmal habe die Stadt sogar vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und ein Grundstück zur Verhinderung der Bebauung erworben. Außerdem verlangte Helmes, anstelle des vom Landratsamt verlangten Schallgutachtens, eine Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen.
Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt
Da Stadtbaumeister Björn Nübel einsichtbar machte, dass die Belange des Naturschutzes im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ausreichend berücksichtigt seien und eine Umweltverträglichkeitsprüfung viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wurde dieser Vorschlag mit sechs zu 19 Stimmen abgelehnt.
Bürgermeister Fischer fragte Helmes recht ungehalten, warum ihm immer „die Worte im Munde umdrehe“. Die Gründe für die Nichtbebauung seien allen im Stadtrat klar. Ihm sei es bei der Befragung der Träger öffentlicher Belange nur darum gegangen, sachliche Gründe dafür zu erfahren, warum gerade dieses eine durch Vorkaufsrecht erworbene Grundstück unbebaubar sein solle. Den Hinweis Helmes‘ auf die Rücksichtnahme durch die vorherigen Bürgermeister versuchte Fischer zu entkräften, indem er aufzeigte, dass die gleichen Bürgermeister, die dort die Bebauung verhindert haben, gleichzeitig die Bebauung des Demeterbergs bis hinauf zum Mundingkeller zuließen. Schließlich gab es mit 16 zu 9 Stimmen eine breite Basis für die Billigung des Planentwurfs und zur Durchführung der öffentlichen Auslegung. Einen gleichlautenden Beschluss, mit einer Zustimmung von 23 zu 2 Stimmen, gab es für den Bebauungsplan „Spitalhöfe“. Geklärt wurde vorweg, dass auf die Anlieger, wegen der Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Baugebiet, keine Kosten anfallen würden, da diese der Investor übernehmen müsse. Stadtbaumeister Nübel klärte aber auf, dass die Straße bereits jetzt in einem schlechten Zustand sei, sodass in absehbarer Zeit eine Generalsanierung anstehe, zu deren Finanzierung die Anlieger wohl herangezogen werden müssten.
Stadtrat Hermann Mayer (SPD) machte darauf aufmerksam, dass zu gegebener Zeit über die Verkehrsregelung in dieser Straße nachzudenken sei, aufgrund eines durch die Bebauung erhöhten Verkehrsaufdieser kommens. An den geringen Abstandsflächen in dem zukünftigen Baugebiet findet Stadtrat Helmes keinen Gefallen. Er befürchtet, dass die Bewohner der Häuser in dunklen Räumen ohne Sonne leben müssten. Stadtbaumeister Nübel stellte fest, dass die Abstände nicht gegen die Bauordnung verstießen, und trotz des geringen Abstands eine gesunde Belüftung und Belichtung sowie ein gesundes Wohnen möglich seien.
Mit dem Wunsch, dass im Bereich des Bebauungsplans „Mühlstraße“auch sozial verträgliche Wohnungen entstehen, wurde der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit mit 23 zu zwei Stimmen gefasst.