Mittelschwaebische Nachrichten

Auf dem Blockhausb­erg soll gebaut werden dürfen

Gremium bringt drei Krumbacher Bebauungsp­läne einen Planungssc­hritt weiter

- VON EMIL NEUHÄUSLER Foto: Emil Neuhäusler

Krumbach Drei Bebauungsp­läne standen auf der Tagesordnu­ng der jüngsten Krumbacher Stadtratss­itzung: Bebauungsp­lan Nummer 73 „Spitalhöfe“für 50 neue Wohnungen in der Mindelheim­er Straße, Bebauungsp­lan Nummer 25 „Am Blockhausb­erg“und Bebauungsp­lan Nummer 74 „Mühlstraße“mit 24 Wohneinhei­ten.

Nicht diskussion­slos hinnehmen wollte der fraktionsl­ose Stadtrat Christoph Helmes die Bebauung des Areals am Blockhausb­erg. Er kreidet Bürgermeis­ter Hubert Fischer an, dass dieser sich im Vorfeld der Bebauungsp­lanaufstel­lung nur bei den Trägern öffentlich­er Belange darüber informiert habe, warum von der Stadt dieses Gelände seit Jahrzehnte­n von jeder Bebauung freigehalt­en werde. Dabei wäre es ganz einfach gewesen, die Gründe von früheren und jetzigen Stadträten oder aus Stadtratsp­rotokollen zu erfahren, hielt Helmes vor. Beim Studium der Protokolle fand er heraus, dass alle Vorgänger-Bürgermeis­ter unisono die Bebauung in diesem Bereich mit allen Mitteln verhindert hätten. In einem Fall wurde einem Bauwillige­n von der Stadt sogar ein Ersatzgrun­dstück angeboten und danach in einem Bebauungsp­lan festgeschr­ieben, dass am südlichen Blockhausb­erg beiderseit­s der Jahnstraße nicht gebaut werden dürfe.

Es sei von der Stadt immer mit großer Akribie darauf geachtet worden, betonte Helmes, dass das Areal von der Bebauung freigehalt­en werde, und über das sollte man jetzt nicht einfach nach dem Motto „keiner könne sich mehr erinnern“hinweggehe­n, forderte er. Es handle sich hier auch nach Aussage der Unteren Naturschut­zbehörde und der Regierung von Schwaben um ein besonders schützensw­ertes Gebiet. Einmal habe die Stadt sogar vom Vorkaufsre­cht Gebrauch gemacht und ein Grundstück zur Verhinderu­ng der Bebauung erworben. Außerdem verlangte Helmes, anstelle des vom Landratsam­t verlangten Schallguta­chtens, eine Umweltvert­räglichkei­tsstudie durchzufüh­ren.

Vorschlag wurde mehrheitli­ch abgelehnt

Da Stadtbaume­ister Björn Nübel einsichtba­r machte, dass die Belange des Naturschut­zes im vorliegend­en Bebauungsp­lanentwurf ausreichen­d berücksich­tigt seien und eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wurde dieser Vorschlag mit sechs zu 19 Stimmen abgelehnt.

Bürgermeis­ter Fischer fragte Helmes recht ungehalten, warum ihm immer „die Worte im Munde umdrehe“. Die Gründe für die Nichtbebau­ung seien allen im Stadtrat klar. Ihm sei es bei der Befragung der Träger öffentlich­er Belange nur darum gegangen, sachliche Gründe dafür zu erfahren, warum gerade dieses eine durch Vorkaufsre­cht erworbene Grundstück unbebaubar sein solle. Den Hinweis Helmes‘ auf die Rücksichtn­ahme durch die vorherigen Bürgermeis­ter versuchte Fischer zu entkräften, indem er aufzeigte, dass die gleichen Bürgermeis­ter, die dort die Bebauung verhindert haben, gleichzeit­ig die Bebauung des Demeterber­gs bis hinauf zum Mundingkel­ler zuließen. Schließlic­h gab es mit 16 zu 9 Stimmen eine breite Basis für die Billigung des Planentwur­fs und zur Durchführu­ng der öffentlich­en Auslegung. Einen gleichlaut­enden Beschluss, mit einer Zustimmung von 23 zu 2 Stimmen, gab es für den Bebauungsp­lan „Spitalhöfe“. Geklärt wurde vorweg, dass auf die Anlieger, wegen der Verbreiter­ung der Zufahrtsst­raße zum Baugebiet, keine Kosten anfallen würden, da diese der Investor übernehmen müsse. Stadtbaume­ister Nübel klärte aber auf, dass die Straße bereits jetzt in einem schlechten Zustand sei, sodass in absehbarer Zeit eine Generalsan­ierung anstehe, zu deren Finanzieru­ng die Anlieger wohl herangezog­en werden müssten.

Stadtrat Hermann Mayer (SPD) machte darauf aufmerksam, dass zu gegebener Zeit über die Verkehrsre­gelung in dieser Straße nachzudenk­en sei, aufgrund eines durch die Bebauung erhöhten Verkehrsau­fdieser kommens. An den geringen Abstandsfl­ächen in dem zukünftige­n Baugebiet findet Stadtrat Helmes keinen Gefallen. Er befürchtet, dass die Bewohner der Häuser in dunklen Räumen ohne Sonne leben müssten. Stadtbaume­ister Nübel stellte fest, dass die Abstände nicht gegen die Bauordnung verstießen, und trotz des geringen Abstands eine gesunde Belüftung und Belichtung sowie ein gesundes Wohnen möglich seien.

Mit dem Wunsch, dass im Bereich des Bebauungsp­lans „Mühlstraße“auch sozial verträglic­he Wohnungen entstehen, wurde der Aufstellun­gsbeschlus­s sowie der Beschluss zur Durchführu­ng des frühzeitig­en Beteiligun­gsverfahre­ns der Öffentlich­keit mit 23 zu zwei Stimmen gefasst.

 ??  ?? Vergeblich kämpfte Christoph Helmes im Stadtrat für den Erhalt der nicht nur nach Meinung der Unteren Naturschut­zbehörde ökologisch wertvollen Grünfläche. Hier entsteht das Baugebiet „Am Blockhausb­erg“.
Vergeblich kämpfte Christoph Helmes im Stadtrat für den Erhalt der nicht nur nach Meinung der Unteren Naturschut­zbehörde ökologisch wertvollen Grünfläche. Hier entsteht das Baugebiet „Am Blockhausb­erg“.

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