Mittelschwaebische Nachrichten

Wie beugt man Legionelle­n im Leitungswa­sser vor?

Wenn Hausverwal­tung, Eigentümer und Bewohner ihre Pflichten einhalten, profitiere­n am Ende alle

- VON STEPHANIE LORENZ

Günzburg Hängt im Wohnhaus eine Legionelle­n-Warnung aus, reagieren die Bewohner entweder mit Panik oder Gleichgült­igkeit, hat Edith Mascha festgestel­lt. Sie ist Geschäftsf­ührerin der Haus + Grundbesit­z Immobilien GmbH, die die Wohnanlage in Günzburg verwaltet, in der kürzlich eine erhöhte Legionelle­nkonzentra­tion gemessen wurde.

Dazu stellt sie klar, dass eine Gefährdung­sanalyse längst in Auftrag gegeben wurde. Die Bewohner habe man per Aushang informiert. Natürlich auf Deutsch, sagt sie, denn in dem Objekt in der Augsburger Straße in Günzburg lebten 15 Nationalit­äten und einen Aushang in allen Sprachen zu verfassen, sei kaum machbar. Generell stellt sie fest, „dass ganz viele Leute überhaupt keine Ahnung haben von Legionelle­n“. Daher sei es wichtig, Bewohner und Eigentümer zu sensibilis­ieren. Denn viele Pflichten laut Trinkwasse­rverordnun­g seien oft einfach nicht bekannt. So seien die Bewohner beispielsw­eise verpflicht­et, alle 72 Stunden die Leitungen zu spülen, erklärt Mascha. Der für das Haus zuständige Energiedie­nstleister Techem hat einen Spülplan entworfen, in dem es unter anderem heißt: „Die Entnahmest­elle ist drei Minuten mit heißem und anschließe­nd drei Minuten mit kaltem Wasser zu spülen“.

Denn steht das Wasser lange in der Leitung, können sich die Keime vermehren und Brutstätte­n entstehen. Das größte Problem in Wohnanlage­n ergibt sich Mascha zufolge daher auch, wenn ein Bewohner im Urlaub ist, eine Wohnung länger leer steht oder nur am Wochenende bewohnt wird und somit nicht regelmäßig gespült wird. Laut Trinkwasse­rverordnun­g müssten die Bewohner oder Eigentümer für diesen Zeitraum theoretisc­h jemanden beauftrage­n, der regelmäßig die Leitungen spült, sagt sie. Inzwischen gebe es sogar Armaturen, die das automatisc­h machen.

Ein anderer Punkt sei, Armaturen, Duschschlä­uche und Perlatoren regelmäßig zu reinigen und zu erneuern, damit sich dort keine Keime festsetzte­n. Der Perlator, auch Strahlregl­er genannt, ist eine Düse, die oft am Auslauf des Wasserhahn­s angebracht ist. Die Initiative Raumluft und Trinkwasse­r empfiehlt auf ihrer Webseite, diesen mindestens einmal pro Jahr auszutausc­hen.

Edith Mascha fragt sich außerdem, ob der Grenzwert von 100 kolonienbi­ldenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter – so viel beträgt die einzuhalte­nde Legionelle­nkonzentra­tion nach der Verordnung – nicht zu niedrig angesetzt ist. „Das ist meine subjektive Meinung. Es haben aber auch schon Fachleute zu mir gesagt“, erklärt sie. Schließlic­h müsse man Duschen laut Gesetzgebe­r erst ab 10000 KBE sperren. In der Günzburger Wohnanlage waren 3100 KBE gemessen worden.

„Ich weiß noch nicht, was hier die Ursache ist“, sagt sie. Die Heizanlage sei relativ neu, thermische Regulierve­ntile verbaut und die vorgegeben­en Temperatur­en nahezu überall erreicht. „Wir müssen schauen, dass die technische­n Anlagen in Ordnung sind.“Mascha wünscht sich aber auch entspreche­ndes Nutzerverh­alten. „Jeder schimpft, dass die Wohnkosten so hoch sind, aber die Auflagen, die man als Eigentümer bekommt und die ganzen Proben, Analysen und Maßnahmen sind auch ein Kostentrei­ber.“

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Foto: Weizenegge­r Legionelle­n vermehren sich am besten bei 25 bis 50 Grad.

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