Mittelschwaebische Nachrichten

Ärger um Schlaf der Lkw Fahrer

Branche hält Gesetz für nicht praktikabe­l

- VON MICHAEL KERLER

Augsburg Lastwagenf­ahrer sollen ihre Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabi­ne verbringen, sondern in eine Pension oder ein Motel gehen. Das ist die Konsequenz der Änderung des neuen Fahrperson­algesetzes, die im Mai in Kraft trat. Daran regt sich nun Kritik. Denn viele Fuhruntern­ehmen auch aus unserer Region halten die Regelung für nicht praktikabe­l, sagt Ingrid Eibner, Geschäftsf­ührerin des LogistikCl­usters-Schwaben.

Das neue Gesetz enthält ein Verbot, die Ruhezeit von 45 Stunden im Fahrerhaus oder einem Ort ohne geeignete Schlafmögl­ichkeit zu verbringen, erklärt Eibner. Zwischen zwei Wochenruhe­zeiten von 45 Stunden könne eine verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden liegen. Nur diese dürften die Fahrer noch im Fahrzeug verbringen.

„Das Gesetz hat zwar seinen Sinn, da es die Fahrer schützt“, sagt Eibner. Bekannt sei, dass viele osteuropäi­sche Fahrer unter schlechten Bedingunge­n arbeiten. „Ein ausgeschla­fener Fahrer ist besser als ein unausgesch­lafener.“Doch eine Umfrage unter regionalen Firmen des Logistik-Clusters für unsere Zeitung zeige, dass vielen das Gesetz als „schwer kontrollie­rbar“erscheint. Leistet der Fahrer gerade eine kurze oder lange Wochenruhe­zeit ab? Darf ein Polizist den Fahrer zur Kontrolle wecken? Müssen die Fahrer Belege von Pensionen aufheben? Wie werden Verstöße geahndet? Diese Fragen seien offen.

Eibner zufolge fehlen auch Unterkünft­e für die Fahrer. Zu befürchten sei außerdem, dass viele Fahrer für die Wochenendr­uhe ins Ausland abwandern. Die Folge: noch mehr Verkehr. Und Michael Finsterwal­der von der Spedition Finsterwal­der in Türkheim warnt vor einem weiteren Problem: Ein Fahrer, der in der Pension schläft, muss Lkw und Ladung alleine lassen. „Damit ist die Ladung höchst gefährdet“, sagt er. „Es gibt bereits heute viele Ladungsdie­bstähle.“Bewachte Lkw-Parkplätze gebe es aber in Deutschlan­d kaum, sagt Logistik-Cluster-Chefin Eibner. Zudem hat das Gesetz wirtschaft­liche Konsequenz­en: Die Kosten der Übernachtu­ngen müssen schließlic­h von den Firmen getragen werden.

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