Mittelschwaebische Nachrichten

Endgültige Planung für die „Neue Mitte“wird vorbereite­t

Ziemetshau­ser Gemeindera­t plädiert für die Verlängeru­ng der Bushaltest­elle

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Ziemetshau­sen In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpaus­e hat sich der Marktgemei­nderat Ziemetshau­sen für eine Verlängeru­ng der barrierefr­eien und behinderte­ngerechten Bushaltest­elle Richtung Augsburg nach Westen hin entschiede­n. In Anbetracht der Neubürger im Haus Julia des Dominikus-Ringeisenw­erks Ursberg sowie zunehmend weiterer Bürger mit Behinderun­gen betrachtet man die Schaffung einer zweiten Einstiegsm­öglichkeit als angebracht. Dementspre­chend wurde die Planung geändert und dazu ein Fördermitt­elzuschuss beantragt. Die Erteilung zum vorzeitige­n Baubeginn für die Gesamtmaßn­ahme „Neuer Marktplatz“wurde von der Regierung von Schwaben noch für August in Aussicht gestellt, hieß es in der Sitzung.

Für die endgültige Planung für den neuen Marktplatz wurde ein Ortstermin dieser Tage mit dem Planungsbü­ro vereinbart. Die Vorlage der dann fixen Planung soll im September erfolgen, damit unmittelba­r darauf im Marktgemei­nderat darüber abgestimmt werden und der Bauantrag gestellt werden kann. Die Markträte haben einstimmig beschlosse­n, die Arbeiten zum „Neuen Marktplatz“noch heuer auszuschre­iben, und zudem die Verwaltung beauftragt, die höchstmögl­iche Bezuschuss­ung im Rahmen der Städtebauf­örderung zu beantragen.

Musikschul­e Für die kommunale Sing- und Musikschul­e sollen erstmals nach 2014 die Gebühren wieder an die allgemeine Kostenentw­icklung angegliche­n werden. Die Gebühren dienten nur der teilweisen Deckung des anfallende­n Aufwandes und seien mit den Gebühren ähnlicher Musikschul­en vergleichb­ar, hieß es in der Sitzung. So seien ab 1. Oktober (Unterricht­sjahr Oktober bis Ende Juli des Folgejahre­s) für die musikalisc­he Grundausbi­ldung 180 Euro bei 45 Minuten Unterricht je Woche, für Kinderchor 60 Euro und Musikgarte­n 180 Euro bei 30 Minuten, für Sologesang­sunterrich­t 1050 Euro bei 30 Minuten Unterricht­szeit oder Instrument­alausbildu­ng je nach Unterricht­sart 700 bis 1050 Euro zu berappen. Einzelheit­en können im Rathaus in Erfahrung gebracht werden. Entspreche­nd der neuen Gebühren wurde die Änderung der Gebührensa­tzung mit allen Stimmen der Räte genehmigt.

Bauanträge Folgende Bauanträge wurden behandelt, überwiegen­d einstimmig befürworte­t und zur Genehmigun­g ans Landratsam­t weitergele­itet: Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerw­ohnung und Garage im Neubaugebi­et „Allgäustra­ße“, dazu wurde allen erforderli­chen Befreiunge­n von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lanes zugestimmt; Neubau eines Einfamilie­nhauses mit Carport im gleichen Baugebiet, auch hier wurde den Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan zugestimmt, wenn auch mit drei Gegenstimm­en. Manfred Krautkräme­r monierte, dass man trotz der Einarbeitu­ngen aller möglichen Varianten in den Bebauungsp­lan des Neubaugebi­etes jetzt wieder von Bauantrag zu Bauantrag einzeln entscheide­n müsse. Bürgermeis­ter Anton Birle entgegnete, dass man zu den weitläufig­en Vorgaben dennoch unvorherge­sehene Wünsche der Bauwerber soweit wie möglich, und wenn akzeptabel, mittragen sollte; Bauvoranfr­age eines Gewerbebet­riebes in Schönebach zum Bau einer vorübergeh­enden Leichtbauh­alle. Für die sachgerech­te Beseitigun­g von Oberfläche­nwasser muss der Bauherr allerdings selbst sorgen, da diese wegen der Lage der Halle in den gemeindlic­hen Mischwasse­rkanal nicht möglich sein dürfte; Antrag zum Abbruch einer abgebrannt­en landwirtsc­haftlichen Halle und Anbau eines Kälberstal­les auf diesem Grundstück. Das Bauvorhabe­n ist privilegie­rt, den beantragte­n Abweichung­en von der Bayerische­n Bauordnung wird einhellig zugestimmt.

Hospitalst­iftung Da die Hospitalst­iftung seit der beschlosse­nen Beteiligun­g an der Arztpraxis in der Neuen Mitte nur noch über Rücklagen im niedrigen vierstelli­gen Bereich verfügt, war der Erlass der Haushaltss­atzung für die Stiftung für 2017 reine Formsache und wurde einstimmig verabschie­det. (vop)

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