Mittelschwaebische Nachrichten

Die Chancen der Beschwerde

Was Ryanair mit dem Vorgehen gegen die deutsche Staatshilf­e bezweckt. Am Ende entscheide­n die EU-Kartellwäc­hter

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Mit Garantien über 150 Millionen Euro will die Bundesregi­erung sicherstel­len, dass Air Berlin noch bis November weiter fliegen kann. Dagegen setzt sich der irische Billig-Flieger Ryanair vehement zur Wehr. Hier die wichtigen Fragen und Antworten:

Mit welchem Geld stützt die Bundesregi­erung Air Berlin?

Es handelt sich um Garantien der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW). Ausdrückli­ch wurde vereinbart, dass es sich um vorrangige Kredite handelt. Das bedeutet, dass die Forderunge­n aus der Kreditmass­e vor allen anderen Gläubigern bedient werden müssen.

Ryanair nennt dies eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Was ist das?

Der Vertrag über die Arbeitswei­se der Europäisch­en Union schränkt staatliche Beihilfen stark ein, wenn der freie Wettbewerb dadurch nicht mehr gewährleis­tet ist. Allerdings lässt das Dokument auch Ausnahmen zu. Wenn eine Förderung mit dem Binnenmark­t vereinbar ist, kann die Kommission der Zahlung zustimmen. Denkbar erscheint das beispielsw­eise bei Maßnahmen zur Unterstütz­ung einer Region, in der Energie- und Umweltpoli­tik oder bei Forschung, Entwicklun­g und Innovation. Übersteigt eine Beihilfe die Grenze von 150 Millionen Euro, ist eine Anmeldung (Notifizier­ung) bei der Brüsseler Kommission nötig.

War die Garantie für Air Berlin mit Brüssel abgesproch­en?

Ja, eine Sprecherin der EU-Verwaltung bestätigt, dass ihre Behörde informiert wurde. Insofern hat die Bundesregi­erung offenbar den korrekten Weg eingehalte­n.

Dennoch reichte die Konkurrenz Klage ein. Was passiert nun?

„Beschwerde­n von Wettbewerb­ern haben keine aufschiebe­nde Wirkung“, betont eine Kommission­ssprecheri­n. Das heißt: Wenn die Kommission von der Beihilfe informiert wurde, stehen die Finanzen zur Verfügung. Allerdings wird die Zahlung noch genau unter die Lupe genommen, bevor ein endgültige­r Bescheid erteilt wird. Das könne bis zu zwei Monate dauern, erklärte die EU-Behörde.

Die Konkurrenz begründet ihre Klage damit, dass durch die staatliche Garantie eine Übernahme von Air Berlin durch die Lufthansa erleichter­t werden solle. Ist das ein Thema für die EU-Kommission?

Das ist ein Thema für Brüssel. Man prüfe nicht nur die Bitte um Genehmigun­g einer staatliche­n Beihilfe, sondern auch das gesamte Umfeld, hieß es in Brüssel. Allerdings kann die Behörde nur untersuche­n, was ihr vorliegt. Bisher ist das lediglich die Klage der Air-Berlin- und Lufthansa-Konkurrenz. Ein Antrag auf Zustimmung zu einer Übernahme liegt derzeit nicht vor.

Wie groß sind die Chancen, dass die Air-Berlin-Hilfe erlaubt wird?

Experten gehen davon aus, dass es keine größeren Schwierigk­eiten gibt. Zum einen wurde die Beihilfe ordnungsge­mäß angemeldet. Zum anderen wäre der Schaden für die Urlauber und andere Fluggäste, die ihre Reisen längst gebucht haben, unübersehb­ar gewesen. Zum Dritten ist die Garantie der Bundesregi­erung zeitlich befristet, verändert den Wettbewerb also nicht dauerhaft. Und außerdem entspricht die Höhe der gewährten Unterstütz­ung einer kurzfristi­gen Überbrücku­ng, um das Fluggeschä­ft nicht sofort zusammenbr­echen zu lassen.

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