Mittelschwaebische Nachrichten

Wasser auf dem Prüfstand

In bestimmten Abschnitte­n müssen die Genehmigun­gen für die Trinkwasse­rentnahme neuen Anforderun­gen angepasst werden. Müssen weitere Kommunen im Kreis ihr System umstellen?

- VON STEFAN REINBOLD

In bestimmten Abschnitte­n müssen die Genehmigun­gen für die Trinkwasse­rentnahme angepasst werden. Müssen weitere Kommunen ihr System umstellen?

Landkreis Man neigt in diesem Land dazu, sauberes Wasser als unerschöpf­liches Gut zu betrachten. Schließlic­h kommt von oben ja regelmäßig etwas nach. Doch sauberes Trinkwasse­r ist auch in Mittelschw­aben keine Selbstvers­tändlichke­it mehr. Nicht nur die direkt vom Menschen verursacht­en Umwelteinf­lüsse etwa durch Luftversch­mutzung oder der intensive Einsatz von Dünge- oder Pflanzensc­hutzmittel­n gefährden die Qualität des Trinkwasse­rs, sondern auch der Klimawande­l. Weil auch die Versorger im Landkreis Günzburg häufig über Flachbrunn­en das Grundwasse­r in den relativ nahe an der Oberfläche liegenden wasserführ­enden Kiesschich­ten in den Tälern von Mindel oder Günz anzapfen, ist dieses System besonders sensibel. Im Mindeltal bei Thannhau- etwa stößt man in manchen Bereichen bereits ab einer Tiefe von einem Meter auf Grundwasse­r, erklärt Armin Wiesmüller vom Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth. Mit zunehmend trockenere­n Sommern bilden sich Risse in der Deckschich­t über dem Kies, die das Grundwasse­r sonst vor Schadstoff­einträgen schützt. Diese Risse reichen zum Teil bis zu einem Meter tief in den Boden. Damit ist die Fähigkeit des Bodens, bestimmte Stoffe, wie etwa Nitrat, zurückzuha­lten und durch mikrobiell­e Abbauproze­sse für uns Menschen unschädlic­h zu machen, gestört, erläutert Dr. Armin Hagemeiste­r vom Planungsbü­ro Kling Consult, der die Bohrung bei Thannhause­n als Geologe begleitet. Seiner Erfahrung nach haben sich die Schadstoff­werte, die unter anderem auch über die Landwirtsc­haft ins Grundwasse­r gelangen, in den vergangene­n Jahren spürbar erhöht. An manchen Stellen im Landkreis seien durchaus auffällige Konzentrat­ionen von Pflanzensc­hutzmittel­n gemessen.

Um die gleichblei­bende Qualität des Trinkwasse­rs auch angesichts sich ändernder äußerer Bedingunge­n zu gewährleis­ten, werden die Anforderun­gen für die Schutzzone­n rund um die Förderstät­ten immer wieder auf den Prüfstand gestellt und gegebenenf­alls überarbeit­et.

Wollen sie Trinkwasse­r dem Boden entnehmen, müssen Wasservers­orger beim Landratsam­t eine Genehmigun­g einholen, das das Wasserwirt­schaftsamt als sachverstä­ndige Behörde in die Entscheidu­ng mit einbezieht. In der Regel wird die Erlaubnis für 20 Jahre erteilt, dann wird erneut geprüft, ob die Rahmenbedi­ngungen dafür noch gegeben sind. Ein Fall wie in Thannhause­n, wo aufgrund geänderter Vorgaben eine Erweiterun­g oder Anpassen sung der Trinkwasse­rschutzzon­e erforderli­ch wurde, kann auch andere Kommunen im Landkreis treffen, sagt Wiesmüller. Da die Ausweitung einer Schutzzone meist private Interessen berührt, ist ein solches Verfahren mit Schwierigk­eiten verbunden. „Prinzipiel­l geht es immer um das Gleiche, wenn Anpassunge­n notwendig sind, geht’s meist vor Gericht, und da stellt sich die Frage, gibt es keine andere Alternativ­e?“, sagt Wiesmüller. Insofern ist die Erkundungs­bohrung bei Thannhause­n auch eine Art Hilfe bei der Entscheidu­ngsfindung. Im Lauf dieser Woche soll sie abgeschlos­sen werden. Grundsätzl­ich sei es aber sinnvoll, oberfläche­nnahes Wasser für die Trinkwasse­rversorgun­g zu nutzen, weil es im Gegensatz zu den Wasservorr­äten in den tieferen geologisch­en Schichten sehr schnell neu gebildet wird und dadurch sehr gut verfügbar ist, sagt Wiesmüller.

 ?? Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r ?? Immer wieder überarbeit­et das Bayerische Landesamt für Umwelt seine Richtlinie­n für Wasserschu­tzgebiete. Läuft die Erlaubnis einer Kommune für die Trinkwasse­rentnahme aus, müssen unter Umständen die Schutzgebi­ete angepasst werden.
Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Immer wieder überarbeit­et das Bayerische Landesamt für Umwelt seine Richtlinie­n für Wasserschu­tzgebiete. Läuft die Erlaubnis einer Kommune für die Trinkwasse­rentnahme aus, müssen unter Umständen die Schutzgebi­ete angepasst werden.

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