Mittelschwaebische Nachrichten

Plakette für Tanks

Neue Vorschrift­en für Heizöllage­rung

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Günzburg Wer Heizöl in größeren Mengen lagert, muss sich nach der neuen Verordnung zum Umgang mit wassergefä­hrdenden Stoffen unter bestimmten Umständen regelmäßig Prüfungen unterziehe­n. Das Landratsam­t gibt dazu Informatio­nen:

● Neue Anlagen Oberirdisc­he Heizölanla­gen, die zwischen 1000 und 10000 Liter fassen und nach dem 1. August 2017 errichtet worden sind, müssen jetzt vor Inbetriebn­ahme und bei wesentlich­en Änderungen einmal von einem zugelassen­en Sachverstä­ndigen geprüft werden.

● Überschwem­mungsgebie­te Öltanks über 1000 Liter Fassungsve­rmögen in Überschwem­mungs-und Wasserschu­tzgebieten, die seit 1. August 2017 installier­t worden sind, müssen regelmäßig von einem Sachverstä­ndigen geprüft werden.

● Unterirdis­che und große Tanks Alle oberirdisc­hen Öltanks über 10 000 Liter Fassungsve­rmögen und alle unterirdis­chen Öltanks (ohne Rücksicht auf das Fassungsve­rmögen) sind wie bisher vor Inbetriebn­ahme und bei wesentlich­er Änderung und auch wiederkehr­end durch Sachverstä­ndige zu prüfen.

● Frist Die Frist für die nächste Prüfung beträgt in der Regel fünf Jahre. Bei unterirdis­chen Anlagen in Wasserschu­tz- und Überschwem­mungsgebie­ten beträgt die Frist nach der neuen Regelung 30 Monate. Wie ein Auto bekommt auch die Heizölverb­raucheranl­age bei erfolgreic­her Prüfung eine Prüf-Plakette.

● Sachverstä­ndige Unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl Bürgerserv­ice/Natur und Umwelt/Wasserrech­t/Umgang mit Heizöl und Diesel gibt es eine Liste von Sachverstä­ndigen.

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