Mittelschwaebische Nachrichten
Plakette für Tanks
Neue Vorschriften für Heizöllagerung
Günzburg Wer Heizöl in größeren Mengen lagert, muss sich nach der neuen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter bestimmten Umständen regelmäßig Prüfungen unterziehen. Das Landratsamt gibt dazu Informationen:
● Neue Anlagen Oberirdische Heizölanlagen, die zwischen 1000 und 10000 Liter fassen und nach dem 1. August 2017 errichtet worden sind, müssen jetzt vor Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen einmal von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden.
● Überschwemmungsgebiete Öltanks über 1000 Liter Fassungsvermögen in Überschwemmungs-und Wasserschutzgebieten, die seit 1. August 2017 installiert worden sind, müssen regelmäßig von einem Sachverständigen geprüft werden.
● Unterirdische und große Tanks Alle oberirdischen Öltanks über 10 000 Liter Fassungsvermögen und alle unterirdischen Öltanks (ohne Rücksicht auf das Fassungsvermögen) sind wie bisher vor Inbetriebnahme und bei wesentlicher Änderung und auch wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen.
● Frist Die Frist für die nächste Prüfung beträgt in der Regel fünf Jahre. Bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten beträgt die Frist nach der neuen Regelung 30 Monate. Wie ein Auto bekommt auch die Heizölverbraucheranlage bei erfolgreicher Prüfung eine Prüf-Plakette.
● Sachverständige Unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl Bürgerservice/Natur und Umwelt/Wasserrecht/Umgang mit Heizöl und Diesel gibt es eine Liste von Sachverständigen.