Mittelschwaebische Nachrichten
Feuerwehreinsätze werden ein Fall fürs Gericht In Burgau mussten sich Einsatzkräfte um einen abgeknickten Baum kümmern. Ein Paar will die Kosten dafür nicht zahlen
Burgau Die Stadt Burgau will ein Ehepaar für zwei Feuerwehreinsätze im vergangenen Jahr zahlen lassen. Das will es allerdings nicht akzeptieren. Es geht ihm nicht um die Höhe der Kosten, sondern ums Prinzip. Denn, dass der umgestürzte Baum, um den sich die Feuerwehr kümmern musste, zu ihrem Grundstück gehört, habe es nicht gewusst. Und die Pflicht, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sieht es bei einem anderen. Nun ist der Fall beim Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt worden – und die Richterin ließ direkt erkennen, dass die Erfolgsaussichten schlecht sind.
Anfang August vergangenen Jahres war der Baum an einem Uferstreifen der Mindel nach Starkregen teilweise umgeknickt und über den Fluss auf den Radweg an der Seniorenwohnanlage gestürzt. Daraufhin rückte die Feuerwehr aus, um zu klären, ob der Baum womöglich einen Spaziergänger getroffen hat. Dazu wurde die Krone abgesägt und der Weg freigemacht. Begraben hatte der Baum niemanden, woraufhin die Feuerwehr den Einsatz beendete. In der Dunkelheit weiterzuarbeiten sei zu gefährlich gewesen, erklärte jetzt Feuerwehrkommandant Hans-Peter Merz während der Verhandlung. Und es sollte erst geklärt werden, wer für die Beseitigung zuständig ist. Weil sich später aber vom Baum ein großer Ast löste und den Abfluss unter der Brücke blockiert habe, musste die Feuerwehr zwei Tage später erneut tätig werden. Sie musste verhindern, dass sich mehr Treibgut sammelt, sich das Wasser staut und so eine Überschwemmung vermeiden.
Die Klägerin und ihr Mann wenden sich zum einen dagegen, dass die Stadt ihnen die Einsätze ohne Begründung in Rechnung gestellt habe. Und sie gingen davon aus, dass sich das Wasserwirtschaftsamt darum kümmert, dass mit den Pflanzen am Ufer alles in Ordnung ist. Doch die Vorsitzende Richterin Jutta Schön machte ihnen deutlich, dass Unwissenheit sie nicht schützt – ihr Grundstück erstrecke sich über den Uferbereich bis zur Flussmitte und somit seien sie verantwortlich. Für Einsätze bei technischer Hilfeleistung könne sich die Kommune die Kosten erstatten lassen von dem, der die Gefahr aktiv oder durch Unterlassen verursacht hat.
Auch, wenn es dem Paar nicht um die Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro geht, so wollte es doch Rechtssicherheit auch für die Zukunft haben. Ein Entgegenkommen der Stadt, indem diese den zweiten Einsatz nicht in Rechnung stellt, lehnte es ab. Denn es ist der Überzeugung, dass das Wasserwirtschaftsamt verantwortlich ist, den Uferstreifen so instandzuhalten, dass eine Gefahr ausgeschlossen ist: „Man kann ja nicht warten, bis etwas ins Wasser fällt, und dann erst tätig werden.“
Durch die vorherige Trockenheit sei das Wurzelwerk des Baums geschädigt gewesen und man habe sehen können, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Eine Überschwemmung sei wegen des niedrigen Wasserstands unmöglich gewesen, weshalb keine unmittelbare Gefahr bestanden habe – und somit keine Notwendigkeit für den Feuerwehreinsatz in diesem Umfang. Der Weg sei wenig frequentiert, eine Absperrung hätte genügt – und die Stadt habe anderswo kein Problem, wenn wochenlang gesperrt wird, wie etwa an der Spitzstraße. Es sei nicht geklärt worden, wer verantwortlich war, sondern man habe direkt die Rechnung geschickt. Und das Wasserwirtschaftsamt habe sich um die Reste des Baums gekümmert, obwohl es nicht zuständig sein soll. Das passe nicht. Das Gericht erachtete das Vorgehen aber für korrekt und wies die Klage ab. Die Klägerin und ihr Mann wollen nach dem schriftlichen Urteil entscheiden, ob sie es akzeptieren. Aber es sei wohl das Ziel, dass Grundstückseigentümer vorsorglich Bäume entfernen.