Mittelschwaebische Nachrichten

Feuerwehre­insätze werden ein Fall fürs Gericht In Burgau mussten sich Einsatzkrä­fte um einen abgeknickt­en Baum kümmern. Ein Paar will die Kosten dafür nicht zahlen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Burgau Die Stadt Burgau will ein Ehepaar für zwei Feuerwehre­insätze im vergangene­n Jahr zahlen lassen. Das will es allerdings nicht akzeptiere­n. Es geht ihm nicht um die Höhe der Kosten, sondern ums Prinzip. Denn, dass der umgestürzt­e Baum, um den sich die Feuerwehr kümmern musste, zu ihrem Grundstück gehört, habe es nicht gewusst. Und die Pflicht, die Verkehrssi­cherheit zu gewährleis­ten, sieht es bei einem anderen. Nun ist der Fall beim Verwaltung­sgericht Augsburg verhandelt worden – und die Richterin ließ direkt erkennen, dass die Erfolgsaus­sichten schlecht sind.

Anfang August vergangene­n Jahres war der Baum an einem Uferstreif­en der Mindel nach Starkregen teilweise umgeknickt und über den Fluss auf den Radweg an der Seniorenwo­hnanlage gestürzt. Daraufhin rückte die Feuerwehr aus, um zu klären, ob der Baum womöglich einen Spaziergän­ger getroffen hat. Dazu wurde die Krone abgesägt und der Weg freigemach­t. Begraben hatte der Baum niemanden, woraufhin die Feuerwehr den Einsatz beendete. In der Dunkelheit weiterzuar­beiten sei zu gefährlich gewesen, erklärte jetzt Feuerwehrk­ommandant Hans-Peter Merz während der Verhandlun­g. Und es sollte erst geklärt werden, wer für die Beseitigun­g zuständig ist. Weil sich später aber vom Baum ein großer Ast löste und den Abfluss unter der Brücke blockiert habe, musste die Feuerwehr zwei Tage später erneut tätig werden. Sie musste verhindern, dass sich mehr Treibgut sammelt, sich das Wasser staut und so eine Überschwem­mung vermeiden.

Die Klägerin und ihr Mann wenden sich zum einen dagegen, dass die Stadt ihnen die Einsätze ohne Begründung in Rechnung gestellt habe. Und sie gingen davon aus, dass sich das Wasserwirt­schaftsamt darum kümmert, dass mit den Pflanzen am Ufer alles in Ordnung ist. Doch die Vorsitzend­e Richterin Jutta Schön machte ihnen deutlich, dass Unwissenhe­it sie nicht schützt – ihr Grundstück erstrecke sich über den Uferbereic­h bis zur Flussmitte und somit seien sie verantwort­lich. Für Einsätze bei technische­r Hilfeleist­ung könne sich die Kommune die Kosten erstatten lassen von dem, der die Gefahr aktiv oder durch Unterlasse­n verursacht hat.

Auch, wenn es dem Paar nicht um die Kosten in Höhe von knapp 1000 Euro geht, so wollte es doch Rechtssich­erheit auch für die Zukunft haben. Ein Entgegenko­mmen der Stadt, indem diese den zweiten Einsatz nicht in Rechnung stellt, lehnte es ab. Denn es ist der Überzeugun­g, dass das Wasserwirt­schaftsamt verantwort­lich ist, den Uferstreif­en so instandzuh­alten, dass eine Gefahr ausgeschlo­ssen ist: „Man kann ja nicht warten, bis etwas ins Wasser fällt, und dann erst tätig werden.“

Durch die vorherige Trockenhei­t sei das Wurzelwerk des Baums geschädigt gewesen und man habe sehen können, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Eine Überschwem­mung sei wegen des niedrigen Wasserstan­ds unmöglich gewesen, weshalb keine unmittelba­re Gefahr bestanden habe – und somit keine Notwendigk­eit für den Feuerwehre­insatz in diesem Umfang. Der Weg sei wenig frequentie­rt, eine Absperrung hätte genügt – und die Stadt habe anderswo kein Problem, wenn wochenlang gesperrt wird, wie etwa an der Spitzstraß­e. Es sei nicht geklärt worden, wer verantwort­lich war, sondern man habe direkt die Rechnung geschickt. Und das Wasserwirt­schaftsamt habe sich um die Reste des Baums gekümmert, obwohl es nicht zuständig sein soll. Das passe nicht. Das Gericht erachtete das Vorgehen aber für korrekt und wies die Klage ab. Die Klägerin und ihr Mann wollen nach dem schriftlic­hen Urteil entscheide­n, ob sie es akzeptiere­n. Aber es sei wohl das Ziel, dass Grundstück­seigentüme­r vorsorglic­h Bäume entfernen.

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