Mittelschwaebische Nachrichten

Polizei warnt vor neuer Betrugsmas­che

Telefonrec­hnung der Opfer wird belastet

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Landkreis Mit einfachen Mitteln gelangen Betrüger regelmäßig an Geld von Betrugsopf­ern. Die Polizei weist auf eine Masche hin, die bereits bekannt ist und zwischenze­itlich modifizier­t wurde. Hierbei machen sich die Täter das sogenannte Mobile-Payment zunutze. Die Betrugsgef­ahr kann aber recht einfach unterbunde­n werden.

Was war bisher? Die Täter kontaktier­en das spätere Opfer via Soziale Medien und erstellen hierzu entweder die Kopie eines bereits vorhandene­n Profils, bei dem viele Details öffentlich einsehbar sind, oder bedienen sich eines gehackten Profils. Im Namen des tatsächlic­hen Profilinha­bers können die Betrüger dann die Opfer kontaktier­en, die der Überzeugun­g sind, dass sie von einem Freund angeschrie­ben werden.

Unter einem Vorwand erkundigt sich der vermeintli­che Bekannte nach der Mobilnumme­r des Angeschrie­benen und löst nach Erhalt eine Bezahlung über einen Mobile Payment Service aus. Dadurch bekommt das Opfer auf sein Mobiltelef­on eine Transaktio­nsnummer (TAN) zugesandt, die auf Bitten des Täters – bei dem das Opfer noch immer von einem Freund ausgeht – via Soziale Netzwerke zugesandt wird.

Ab diesem Zeitpunkt entsteht dem Opfer ein finanziell­er Nachteil, weil der Betrüger mit dieser TAN einen Bezahlvorg­ang im Internet auslöst; zumeist geht es ihm dabei um den Kauf virtueller Waren. Entspreche­nd wird die Telefonrec­hnung des Opfers belastet.

Was ist neu? Wie bisher ist davon auszugehen, dass die Kosten vom Netzbetrei­ber nicht erstattet werden, und die Opfer keinen Ausgleich bekommen. Ebenso geht die Polizei davon aus, dass die Abfrage der TAN mehrfach hintereina­nder erfolgt, bis das Tageslimit des Netzanbiet­ers ausgeschöp­ft ist. Nun erlangten die Internetkr­iminaliste­n des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West die Erkenntnis, dass die Täter zwischenze­itlich „verbessert“vorgehen. Sie rufen nun ihre Opfer an, und geben sich als Mitarbeite­r des Netzbetrei­bers aus. Dabei täuschen sie eine getätigte Zahlung vor und stellen die Stornierun­g der Buchung in Aussicht.

Um diese durchführe­n zu können, ist die Übermittlu­ng einer TAN nötig, die über eine Bestätigun­gs-SMS übermittel­t wird. Bis zu dieser Übermittlu­ng hält der Täter das Opfer in der Leitung, sodass diesem kaum Gelegenhei­t zur Überlegung gegeben wird. Außerdem kann der Betrüger beim geringsten Zweifel verbal eingreifen.

Die Betrugsgef­ahr kann laut Polizei dadurch unterbunde­n werden, indem beim Anbieter eine sogenannte „Drittanbie­tersperre“eingericht­et wird. Diese unterbinde­t automatisc­h alle Bezahlvorg­änge außerhalb der Mobilfunkd­ienstleist­ungen des Anbieters. Wer aber auf diese Bezahlarte­n angewiesen ist, sollte sich über eine Teilsperru­ng informiere­n, die sich dann nur auf definierte Leistungen wie Abos, Erotikdien­ste oder Spieleseit­en erstreckt. Außerdem sollte es selbstvers­tändlich sein, dass persönlich­e Transaktio­nsnummern (TAN) oder persönlich­e Identifika­tionsnumme­rn niemals weitergege­ben werden – auch nicht an Bekannte oder Freunde.

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Foto: v.poth Fotolia.com Die Polizei warnt vor einer Betrugsma sche, bei der die Opfer mit einer hohen Telefonrec­hnung rechnen müssen.

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