Mittelschwaebische Nachrichten
Zwei Kreuzchen für jeden
Bewerber, Stimmkreis, Zeiten: Das müssen Sie über die Abstimmung wissen
Günzburg/Neu Ulm Wenn am Sonntag der Bundestag gewählt wird, steigt auch im Kreis Günzburg die Spannung. Wir haben wichtige Fragen und Antworten zum Ablauf des Wahlsonntags zusammengestellt.
Wer darf wählen?
Im Landkreis Günzburg sind nach Angaben von Kreiswahlleiterin Monika Brehm etwa 89 850 Menschen ab 18 Jahren wahlberechtigt. Bei der Bundestagswahl vor vier Jahren waren es mit 89 221 noch weniger. „Der Landkreis wächst, das schlägt sich auch in diesem Bereich deutlich nieder“, sagt Richard Wiedemann, Fachbereichsleiter im Landratsamt.
Wie wählen die Menschen im Kreis?
Der bundesweite Trend zur Briefwahl sei auch in der Region deutlich erkennbar, erklärt Richard Wiedemann. Knapp eine Woche vor der Wahl waren 20 155 Wahlscheine ausgegeben worden, vor vier Jahren hatten 19 271 Menschen tatsächlich per Brief gewählt. „Es sind bereits deutlich mehr Briefwahlunterlagen angefordert worden als beim letzten Mal, wir erwarten auch hier eine Steigerung“, sagt Wiedemann.
Gibt es Besonderheiten?
Ja. Es gibt sogenannte repräsentative Wahlbezirke – insgesamt zehn im Wahlkreis. Davon entfallen drei auf den Landkreis Günzburg (in Günzburg, Thannhausen und JettingenScheppach). Dort werden Stimmzettel ausgeteilt, die links oben einen Buchstaben aufgedruckt haben. Das dient dem Landesamt für Statistik für seine Erhebungen. Unterschieden wird das Geschlecht und unterschieden werden Altersgruppen. „Aber alle Stimmzettel werden nach 18 Uhr gemeinsam ausgezählt“, betont der stellvertretende Kreiswahlleiter Stefan Hatzelmann vom Landratsamt Neu-Ulm. Erhöhte Aufmerksamkeit ist beim Wahlvorstand vor Ort nötig, dass die Stimmzettel an den richtigen Personenkreis ausgegeben werden.
Wer zählt die Ergebnisse aus?
Die Gemeinden im Landkreis haben 1537 Wahlhelfer gemeldet, das sind in etwa so viele wie vor vier Jahren. Allerdings ist die Zahl der Wahlbezirke leicht gestiegen: Im Jahr 2013 gab es 141 normale und 50 Briefwahlbezirke im Landkreis, insgesamt also 191. Dieses Jahr sind es 139 normale und 56 Briefwahlbezirke, insgesamt 195. Die Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung, über deren Höhe die Kommunen selbst entscheiden. Pauschal erhalten die Städte und Gemeinden für den Vorsitzenden des Wahlausschusses 35 Euro und für die weiteren Mitglieder 25 Euro Zuschuss. „Wenn die Kommunen beispielsweise einen Anreiz schaffen wollen für die Helfer, können sie entsprechend mehr bezahlen – den Differenzbetrag tragen die Kommunen aber selbst“, informiert Monika Brehm.
Wann und wo bekomme ich die offiziellen Ergebnisse?
Die ersten Zahlen könnten bereits gegen 18.30 Uhr vorliegen, vermutlich steht etwa um 21.30 Uhr das vorläufige Endergebnis fest. Wie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Günzburg abgestimmt haben, ist abrufbar unter wahl.landkreis-guenzburg.de. Dort wird das Landratsamt die eingehenden Gemeindemeldungen mit den prozentualen Ergebnissen laufend bekannt geben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, zwischen 18.30 Uhr und 20 Uhr im Bürgerbüro des Landkreises im Landratsamt persönlich vorbeizukommen und sich dort über die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl aus den Wahllokalen des Kreises Günzburg zu informieren.
Ergebnisse für den gesamten Wahlkreis 255 Neu-Ulm, zu dem auch der Landkreis Günzburg gehört, werden im Internet unter www.lra.neuulm.de/wahlen veröffentlicht. Bayernweite Ergebnisse sind unter der Internetseite www.wahlen.bayern.de/bundestagswahlen abrufbar.
Wer kontrolliert die Wahl?
Bei der Auszählung in den Kommunen kann jeder Interessierte zuschauen. Die Ergebnisse werden mehrstufig kontrolliert: durch den Wahlvorstand vor Ort, die Gemeinde, das Landratsamt Günzburg und schließlich das Neu-Ulmer Landratsamt als Leitung des Wahlkreises 255. Monika Brehm: „Bei Stimmzetteln, die nicht eindeutig sind, wird dann am Montag bei Wahlprüfung ebenfalls eine Überprüfung durchgeführt und beschlossen, ob und wie der Stimmzettel gültig ist.“
Was passiert nach der Wahl mit den Stimmzetteln?
Grundsätzlich ist für jeden Wahlberechtigten ein Stimmzettel vorhanden, einige zusätzliche gibt es als Reserve. Alle Stimmzettel, die bis 18 Uhr am Wahlabend nicht ausgefüllt wurden, werden vernichtet, sobald das endgültige Wahlergebnis feststeht. Die von den Wählern abgegebenen Wahlbenachrichtigungen wandern ebenfalls gleich in den Aktenschredder. „Alle ausgefüllten Stimmzettel werden dagegen aufgehoben“, erklärt Monika Brehm: Erst 60 Tage vor der nächsten Wahl des Bundestags werden sie vernichtet.