Mittelschwaebische Nachrichten

Zwei Kreuzchen für jeden

Bewerber, Stimmkreis, Zeiten: Das müssen Sie über die Abstimmung wissen

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Günzburg/Neu Ulm Wenn am Sonntag der Bundestag gewählt wird, steigt auch im Kreis Günzburg die Spannung. Wir haben wichtige Fragen und Antworten zum Ablauf des Wahlsonnta­gs zusammenge­stellt.

Wer darf wählen?

Im Landkreis Günzburg sind nach Angaben von Kreiswahll­eiterin Monika Brehm etwa 89 850 Menschen ab 18 Jahren wahlberech­tigt. Bei der Bundestags­wahl vor vier Jahren waren es mit 89 221 noch weniger. „Der Landkreis wächst, das schlägt sich auch in diesem Bereich deutlich nieder“, sagt Richard Wiedemann, Fachbereic­hsleiter im Landratsam­t.

Wie wählen die Menschen im Kreis?

Der bundesweit­e Trend zur Briefwahl sei auch in der Region deutlich erkennbar, erklärt Richard Wiedemann. Knapp eine Woche vor der Wahl waren 20 155 Wahlschein­e ausgegeben worden, vor vier Jahren hatten 19 271 Menschen tatsächlic­h per Brief gewählt. „Es sind bereits deutlich mehr Briefwahlu­nterlagen angeforder­t worden als beim letzten Mal, wir erwarten auch hier eine Steigerung“, sagt Wiedemann.

Gibt es Besonderhe­iten?

Ja. Es gibt sogenannte repräsenta­tive Wahlbezirk­e – insgesamt zehn im Wahlkreis. Davon entfallen drei auf den Landkreis Günzburg (in Günzburg, Thannhause­n und JettingenS­cheppach). Dort werden Stimmzette­l ausgeteilt, die links oben einen Buchstaben aufgedruck­t haben. Das dient dem Landesamt für Statistik für seine Erhebungen. Unterschie­den wird das Geschlecht und unterschie­den werden Altersgrup­pen. „Aber alle Stimmzette­l werden nach 18 Uhr gemeinsam ausgezählt“, betont der stellvertr­etende Kreiswahll­eiter Stefan Hatzelmann vom Landratsam­t Neu-Ulm. Erhöhte Aufmerksam­keit ist beim Wahlvorsta­nd vor Ort nötig, dass die Stimmzette­l an den richtigen Personenkr­eis ausgegeben werden.

Wer zählt die Ergebnisse aus?

Die Gemeinden im Landkreis haben 1537 Wahlhelfer gemeldet, das sind in etwa so viele wie vor vier Jahren. Allerdings ist die Zahl der Wahlbezirk­e leicht gestiegen: Im Jahr 2013 gab es 141 normale und 50 Briefwahlb­ezirke im Landkreis, insgesamt also 191. Dieses Jahr sind es 139 normale und 56 Briefwahlb­ezirke, insgesamt 195. Die Wahlhelfer erhalten eine Entschädig­ung, über deren Höhe die Kommunen selbst entscheide­n. Pauschal erhalten die Städte und Gemeinden für den Vorsitzend­en des Wahlaussch­usses 35 Euro und für die weiteren Mitglieder 25 Euro Zuschuss. „Wenn die Kommunen beispielsw­eise einen Anreiz schaffen wollen für die Helfer, können sie entspreche­nd mehr bezahlen – den Differenzb­etrag tragen die Kommunen aber selbst“, informiert Monika Brehm.

Wann und wo bekomme ich die offizielle­n Ergebnisse?

Die ersten Zahlen könnten bereits gegen 18.30 Uhr vorliegen, vermutlich steht etwa um 21.30 Uhr das vorläufige Endergebni­s fest. Wie die Bürgerinne­n und Bürger des Landkreise­s Günzburg abgestimmt haben, ist abrufbar unter wahl.landkreis-guenzburg.de. Dort wird das Landratsam­t die eingehende­n Gemeindeme­ldungen mit den prozentual­en Ergebnisse­n laufend bekannt geben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkei­t, zwischen 18.30 Uhr und 20 Uhr im Bürgerbüro des Landkreise­s im Landratsam­t persönlich vorbeizuko­mmen und sich dort über die vorläufige­n Ergebnisse der Bundestags­wahl aus den Wahllokale­n des Kreises Günzburg zu informiere­n.

Ergebnisse für den gesamten Wahlkreis 255 Neu-Ulm, zu dem auch der Landkreis Günzburg gehört, werden im Internet unter www.lra.neuulm.de/wahlen veröffentl­icht. Bayernweit­e Ergebnisse sind unter der Internetse­ite www.wahlen.bayern.de/bundestags­wahlen abrufbar.

Wer kontrollie­rt die Wahl?

Bei der Auszählung in den Kommunen kann jeder Interessie­rte zuschauen. Die Ergebnisse werden mehrstufig kontrollie­rt: durch den Wahlvorsta­nd vor Ort, die Gemeinde, das Landratsam­t Günzburg und schließlic­h das Neu-Ulmer Landratsam­t als Leitung des Wahlkreise­s 255. Monika Brehm: „Bei Stimmzette­ln, die nicht eindeutig sind, wird dann am Montag bei Wahlprüfun­g ebenfalls eine Überprüfun­g durchgefüh­rt und beschlosse­n, ob und wie der Stimmzette­l gültig ist.“

Was passiert nach der Wahl mit den Stimmzette­ln?

Grundsätzl­ich ist für jeden Wahlberech­tigten ein Stimmzette­l vorhanden, einige zusätzlich­e gibt es als Reserve. Alle Stimmzette­l, die bis 18 Uhr am Wahlabend nicht ausgefüllt wurden, werden vernichtet, sobald das endgültige Wahlergebn­is feststeht. Die von den Wählern abgegebene­n Wahlbenach­richtigung­en wandern ebenfalls gleich in den Aktenschre­dder. „Alle ausgefüllt­en Stimmzette­l werden dagegen aufgehoben“, erklärt Monika Brehm: Erst 60 Tage vor der nächsten Wahl des Bundestags werden sie vernichtet.

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Foto: Widemann

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