Mittelschwaebische Nachrichten

Tochter missbrauch­t: Mann gesteht

58-Jähriger soll Nacktfotos gemacht haben

- VON ARIANE ATTRODT

Memmingen/Neu Ulm Der Prozessauf­takt am Landgerich­t Memmingen gegen einen 58-jährigen NeuUlmer, der wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern angeklagt ist, war geprägt von gleich mehreren Verhandlun­gspausen: Denn die Beteiligte­n einigten sich auf einen Strafrahme­n – dieser wird sich nun zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal drei Jahren bewegen. Ein Anklagepun­kt wurde dagegen verworfen.

Teil der Einigung war, dass der Angeklagte die Taten einräumte – was er über seinen Rechtsanwa­lt Heiko Weber auch tat. So gab er zu, innerhalb von zweieinhal­b Jahren mehrmals Nacktaufna­hmen vom Intimberei­ch seiner Tochter gemacht zu haben. Auf manchen der Fotos habe er sie am Geschlecht­steil berührt. Zudem habe er sie mehrmals im Schamberei­ch gestreiche­lt – in einigen Fällen forderte die Tochter ihn auf, aufzuhören und versuchte, seine Hand wegzuziehe­n. Die Taten haben sich in den meisten Fällen im Kinderzimm­er des Opfers ereignet – es lebte nicht beim Vater in NeuUlm. Zu diesen Zeitpunkte­n war das Mädchen zwischen acht und elf Jahre alt.

Zudem räumte der Angeklagte ein, seine Nichte immer wieder fest an die Brüste gefasst zu haben. Diese war zu Beginn der Taten, der nicht genau festlegt werden konnte, sieben oder acht Jahre alt. Zudem besaß der Mann mindestens 8000 nicht selbst hergestell­te kinderporn­ografische Bilder und 123 Filmdateie­n auf mehreren Datenträge­rn.

In Untersuchu­ngshaft sitzt der 58-Jähriger seit dem 25. Oktober vergangene­n Jahres, nachdem er wenige Wochen zuvor eine weitere Tat begangen hatte: Damals lockte er ein neunjährig­es Mädchen in seine Wohnung – unter dem Vorwand, er habe Computersp­iele zu Hause. Im Laufe des Nachmittag­s umarmte er das Kind, gab ihm Küsse auf die Backe und streichelt­e es am Po und im Intimberei­ch. Dies gestand der Mann, der geschieden ist, ebenfalls vor Gericht.

Eingestell­t wurde dagegen der Anklagepun­kt, bei dem es um die Bedrohung eines anderen Mannes ging. Der 58-Jährige könne sich nur an einen Wortwechse­l erinnern.

Der Angeklagte sei zu einer Therapie bereit, um vom Alkohol wegzukomme­n, ließ er über seinen Rechtsanwa­lt Weber verlauten. Dieser sagte, dass sein Mandant während der Haft „in sich gegangen sei“. Der Mann, der dieser heute sei, sei ein anderer als der, der damals verhaftet worden war.

Ein erstes Rechtsgesp­räch zwischen Strafkamme­r, Staatsanwa­lt Thomas Hörmann sowie Rechtsanwa­lt und Angeklagte­r hatte keine Einigung gebracht. Den Strafrahme­n – unter der Bedingung eines umfassende­n Geständnis­ses – hatte Richter Jürgen Hasler als Vorsitzend­er der fünften Strafkamme­r vorgeschla­gen. Hasler betonte, dass das Geständnis ein „großer Pluspunkt“sei: „Damit wird den Kindern auch eine weitere Belastung durch eine Vernehmung vor Gericht erspart.“

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