Mittelschwaebische Nachrichten
Tochter missbraucht: Mann gesteht
58-Jähriger soll Nacktfotos gemacht haben
Memmingen/Neu Ulm Der Prozessauftakt am Landgericht Memmingen gegen einen 58-jährigen NeuUlmer, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt ist, war geprägt von gleich mehreren Verhandlungspausen: Denn die Beteiligten einigten sich auf einen Strafrahmen – dieser wird sich nun zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal drei Jahren bewegen. Ein Anklagepunkt wurde dagegen verworfen.
Teil der Einigung war, dass der Angeklagte die Taten einräumte – was er über seinen Rechtsanwalt Heiko Weber auch tat. So gab er zu, innerhalb von zweieinhalb Jahren mehrmals Nacktaufnahmen vom Intimbereich seiner Tochter gemacht zu haben. Auf manchen der Fotos habe er sie am Geschlechtsteil berührt. Zudem habe er sie mehrmals im Schambereich gestreichelt – in einigen Fällen forderte die Tochter ihn auf, aufzuhören und versuchte, seine Hand wegzuziehen. Die Taten haben sich in den meisten Fällen im Kinderzimmer des Opfers ereignet – es lebte nicht beim Vater in NeuUlm. Zu diesen Zeitpunkten war das Mädchen zwischen acht und elf Jahre alt.
Zudem räumte der Angeklagte ein, seine Nichte immer wieder fest an die Brüste gefasst zu haben. Diese war zu Beginn der Taten, der nicht genau festlegt werden konnte, sieben oder acht Jahre alt. Zudem besaß der Mann mindestens 8000 nicht selbst hergestellte kinderpornografische Bilder und 123 Filmdateien auf mehreren Datenträgern.
In Untersuchungshaft sitzt der 58-Jähriger seit dem 25. Oktober vergangenen Jahres, nachdem er wenige Wochen zuvor eine weitere Tat begangen hatte: Damals lockte er ein neunjähriges Mädchen in seine Wohnung – unter dem Vorwand, er habe Computerspiele zu Hause. Im Laufe des Nachmittags umarmte er das Kind, gab ihm Küsse auf die Backe und streichelte es am Po und im Intimbereich. Dies gestand der Mann, der geschieden ist, ebenfalls vor Gericht.
Eingestellt wurde dagegen der Anklagepunkt, bei dem es um die Bedrohung eines anderen Mannes ging. Der 58-Jährige könne sich nur an einen Wortwechsel erinnern.
Der Angeklagte sei zu einer Therapie bereit, um vom Alkohol wegzukommen, ließ er über seinen Rechtsanwalt Weber verlauten. Dieser sagte, dass sein Mandant während der Haft „in sich gegangen sei“. Der Mann, der dieser heute sei, sei ein anderer als der, der damals verhaftet worden war.
Ein erstes Rechtsgespräch zwischen Strafkammer, Staatsanwalt Thomas Hörmann sowie Rechtsanwalt und Angeklagter hatte keine Einigung gebracht. Den Strafrahmen – unter der Bedingung eines umfassenden Geständnisses – hatte Richter Jürgen Hasler als Vorsitzender der fünften Strafkammer vorgeschlagen. Hasler betonte, dass das Geständnis ein „großer Pluspunkt“sei: „Damit wird den Kindern auch eine weitere Belastung durch eine Vernehmung vor Gericht erspart.“