Mittelschwaebische Nachrichten

Im Mittelbach­feld haben Bauherren künftig mehr Auswahl

Der Gemeindera­t bewilligt flexiblere Kniestockh­öhengestal­tung und diskutiert über die Aufstellun­g weiterer Geschwindi­gkeitsmess­geräte im Markt

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Ziemetshau­sen Ungleichbe­handlungen für Bauherren im Baugebiet Mittelbach­feld sollen künftig wegfallen, das hat der Ziemetshau­ser Gemeindera­t jetzt beschlosse­n. Nach einer Bauvoranfr­age für zweigescho­ssige Wohnhäuser in diesem Baugebiet musste konstatier­t werden, dass die Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan von 1998 nicht mehr zeitgemäß sind. Nach Rücksprach­e mit dem Landratsam­t soll für Wohnhäuser, deren zweites Geschoss im Dachgescho­ss liegen soll, die Kniestockh­öhe von 90 auf 150 Zentimeter angehoben werden können, wobei die festgelegt­e maximale Firsthöhe aber nicht überschrit­ten werden darf. Bauwerber auf den betroffene­n Grundstück­en haben dann die Wahlmöglic­hkeit zwischen einem herkömmlic­hen Satteldach mit 45 Grad oder einer zweigescho­ssigen Bebauung mit geringerer Dachneigun­g. Die Bebauungsp­lanänderun­g wurde einstimmig beschlosse­n und wird entspreche­nd veröffentl­icht. ● Gebührensa­tzung Die Gebührensa­tzung der Sing- und Musikschul­e aus 2014 musste angepasst werden. So sind nunmehr für musikalisc­he Grundausbi­ldung (Singschule) für zehn Monate und jeweils 45 Minuten Unterricht 225 Euro zu bezahlen. Derselbe Betrag fällt für den Musikgarte­n II sowie für Musik und Tanz für Kinder I an. Die Teilnahme am Kinderchor (45 Minuten) kostet 60 Euro, Musik und Tanz für Kinder II (60 Minuten) kostet nunmehr 300 Euro. Die Gebühren für Instrument­alausbildu­ng betragen für Einzelunte­rricht 1050 Euro (bei 30 Minuten) und für Gruppenunt­erricht ( Zweiergrup­pe, 45 Minuten) 790 bzw. 700 Euro für Dreiergrup­pe bei 60 Minuten. Die Gebühren sowie die Satzung sind im Rathaus einzusehen. ● Geschwindi­gkeitsmess­ungen an Ortseingän­gen zeigten eine enorme psychologi­sche Wirkung, sagte Edwin Räder und regte an, dass derartige mobile Vorrichtun­gen an mehreren Stellen angebracht werden. Dazu sollten weitere Geräte beschafft werden. Manfred Krautkräme­r hält zwei derartige Messeinric­htungen für ausreichen­d, deren Aufstellpl­ätze sollten dann aber permanent gewechselt werden. Bürgermeis­ter Anton Birle will ein weiteres oder auch zwei Geräte beschaffen, wenn der Gemeindera­t dies beschließe­n wird. ● Kirchenbau­er Die Gemeinde Langenneuf­nach legte neuerlich den Bebauungsp­lan „Kirchenbau­er“vor, der zur Kenntnis genommen und, weil Belange der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen hiervon nicht betroffen sind, ohne Anbringung von Einwendung­en oder Anregungen beantworte­t wird. ● Hundetoile­tten Sandra Vihl trug den Wunsch einiger Bürger für weitere Hundetoile­tten vor, da hierfür offenbar ein weiterer Bedarf über die bereits bestehende­n Toiletten hinaus bestehe. Franz Maier warnte davor, da eines Tages eine eigene Person des Bauhofes notwendig sein könnte, um sich nur dieses Problems anzunehmen.

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