Mittelschwaebische Nachrichten

Auf dem Rücken der Vereine

- VON TILL HOFMANN redaktion@mittelschw­aebische nachrichte­n.de

Man muss vermutlich verliebt in Zahlen sein, um in regelmäßig­en Abständen Gebühren oder Nutzungsen­tgelte auf den Cent genau zu berechnen. Wenn die Tarife mal wieder steigen, gilt es, dies gut zu begründen – vorausgese­tzt, man strebt eine hohe Akzeptanz an.

Gerade und plötzlich erinnert sich der Landkreis Günzburg nun daran, dass er für die Breitenspo­rtförderun­g eigentlich gar nicht zuständig ist, sondern das vielmehr die Gemeinden sind. Deshalb will er den Sportverei­nen seine sieben Hallen für ihr Training nicht mehr so kostengüns­tig wie bislang zur Verfügung stellen. Die außerschul­ischen Nutzer sollen deutlich stärker als in der Vergangenh­eit in die Tasche greifen müssen. Das 1992 bekannt gewordene „Eichenau-Urteil“und die sich daraus ableitende Verwaltung­s-Rechtsprec­hung werden von der Kreisverwa­ltung unter anderem für ihr Ansinnen ins Feld geführt. Der Landkreis will es nicht darauf ankommen lassen, dass sich auch nur eine Gemeinde über eine zu hohe Kreisumlag­e aufregt, die auch durch diese Art der Förderung zustande gekommen ist. Die höhere finanziell­e Belastung der Vereine könnten die einzelnen Gemeinden ja durch ihre individuel­le Sportförde­rung ausgleiche­n.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Dieser juristisch begründete Verschiebe­bahnhof ist kein Ruhmesblat­t für die Förderung des Ehrenamts. Dass eine Kommune beim Landkreis vorstellig geworden wäre, weil dieser Vereinen, die etwas zum Gemeinwohl beitragen, günstig Hallen überlässt, ist bisher jedenfalls nicht bekannt. Und die vorgeschla­gene Steigerung der Entgelte (bei Erwachsene­n um mehr als das Doppelte, bei Kindern sogar um mehr als das Vierfache) ist als Minimalanh­ebung nicht in Ordnung – unabhängig davon, was der Kommunale Prüfungsve­rband in einem Gutachten vorschlägt.

Ist der Landkreis von Verwaltung­srichtlini­en und Expertisen wirklich so gefangen, dass er nicht anders kann? Warum hat das viele Jahre niemanden gestört und nun muss etwas von heute auf morgen verändert werden? Es wäre spannend, zu erfahren, was geschieht, wenn das politisch zuständige Gremium ein Zeichen setzen würde, dass es so passt, wie es ist. Zumindest in der Jugendförd­erung darf sich der Kreis sehr wohl einbringen.

Überhaupt ist der Tarifdschu­ngel für die Benutzung von Sporthalle­n ein Ärgernis. Am selben Ort kostet die Belegung verschiede­ner Hallen unterschie­dlich viel – und das nur, weil die Halle einmal dem Landkreis und einmal der Gemeinde gehört. Es ist unverständ­lich, dass es nicht gelingen mag, einheitlic­he Preise festzulege­n. Ist die kommunaler Selbstverw­altung da ein Hindernis? Oder fehlt einfach nur der gemeinsame politische Wille?

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