Mittelschwaebische Nachrichten
Auf dem Rücken der Vereine
Man muss vermutlich verliebt in Zahlen sein, um in regelmäßigen Abständen Gebühren oder Nutzungsentgelte auf den Cent genau zu berechnen. Wenn die Tarife mal wieder steigen, gilt es, dies gut zu begründen – vorausgesetzt, man strebt eine hohe Akzeptanz an.
Gerade und plötzlich erinnert sich der Landkreis Günzburg nun daran, dass er für die Breitensportförderung eigentlich gar nicht zuständig ist, sondern das vielmehr die Gemeinden sind. Deshalb will er den Sportvereinen seine sieben Hallen für ihr Training nicht mehr so kostengünstig wie bislang zur Verfügung stellen. Die außerschulischen Nutzer sollen deutlich stärker als in der Vergangenheit in die Tasche greifen müssen. Das 1992 bekannt gewordene „Eichenau-Urteil“und die sich daraus ableitende Verwaltungs-Rechtsprechung werden von der Kreisverwaltung unter anderem für ihr Ansinnen ins Feld geführt. Der Landkreis will es nicht darauf ankommen lassen, dass sich auch nur eine Gemeinde über eine zu hohe Kreisumlage aufregt, die auch durch diese Art der Förderung zustande gekommen ist. Die höhere finanzielle Belastung der Vereine könnten die einzelnen Gemeinden ja durch ihre individuelle Sportförderung ausgleichen.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Dieser juristisch begründete Verschiebebahnhof ist kein Ruhmesblatt für die Förderung des Ehrenamts. Dass eine Kommune beim Landkreis vorstellig geworden wäre, weil dieser Vereinen, die etwas zum Gemeinwohl beitragen, günstig Hallen überlässt, ist bisher jedenfalls nicht bekannt. Und die vorgeschlagene Steigerung der Entgelte (bei Erwachsenen um mehr als das Doppelte, bei Kindern sogar um mehr als das Vierfache) ist als Minimalanhebung nicht in Ordnung – unabhängig davon, was der Kommunale Prüfungsverband in einem Gutachten vorschlägt.
Ist der Landkreis von Verwaltungsrichtlinien und Expertisen wirklich so gefangen, dass er nicht anders kann? Warum hat das viele Jahre niemanden gestört und nun muss etwas von heute auf morgen verändert werden? Es wäre spannend, zu erfahren, was geschieht, wenn das politisch zuständige Gremium ein Zeichen setzen würde, dass es so passt, wie es ist. Zumindest in der Jugendförderung darf sich der Kreis sehr wohl einbringen.
Überhaupt ist der Tarifdschungel für die Benutzung von Sporthallen ein Ärgernis. Am selben Ort kostet die Belegung verschiedener Hallen unterschiedlich viel – und das nur, weil die Halle einmal dem Landkreis und einmal der Gemeinde gehört. Es ist unverständlich, dass es nicht gelingen mag, einheitliche Preise festzulegen. Ist die kommunaler Selbstverwaltung da ein Hindernis? Oder fehlt einfach nur der gemeinsame politische Wille?