Mittelschwaebische Nachrichten
Halteverbote ermöglichen besseres Durchkommen in engen Straßen
Im Thannhauser Bau- und Umweltausschuss ging es vorrangig um Halteverbote und Sperrungen. Ein Hindernis für die neue Feuerwehrhalle wurde aus dem Weg geräumt
Thannhausen Wenn die Müllabfuhr kommt wird es in der Schweizerstraße eng. Vor allem wenn im Bereich zwischen der Augsburger Straße und der Kegelstraße beidseitig Autos parken. Schon oft seien Beschwerden gekommen, überwiegend seien diese Schwierigkeiten seit der Errichtung der Wohnanlage in der Schweizerstraße 2 aufgetreten, wie Bürgermeister Georg Schwarz (CSU) auf der Sitzung des Thannhauser Bau- und Umweltausschusses am Dienstag informierte. Stehen Autos auf der Straße, muss auf den gegenüberliegenden Gehweg ausgewichen werden. Gleichzeitig wird auf diesem auch geparkt, was ebenfalls nicht zulässig, ist und zudem Fußgänger gefährdet. Jetzt sollen beidseitige Halteverbote dem entgegenwirken.
Eng geht es auch im Bereich der Siemensstraße und der SebastianStraße zu. Dort sei von Anwohnern vorgebracht worden, dass immer wieder Lastwagen dort einfuhren. Mehrmals seien schon Gartenzäune auch ein parkendes Auto beschädigt worden. Offensichtlich tragen auch immer wieder Navigationsgeräte dazu bei, dass der Verkehr fälschlicherweise dorthin eingeleitet werde. Die Straßen seien eben früher so eng gehalten worden, wie Bürgermeister Schwarz bemerkte. Eine Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde einstimmig befürwortet. Nachdem mit der Einmündung in die Edelstetter Straße eine Staatsstraße davon mit betroffen ist, muss auch das Landratsund amt daran beteiligt werden. Ähnlich ist die Situation im Uferweg: Dort soll künftig ebenfalls die Zufahrt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt sein. Ausgeschlossen davon sind in den genannten Straßen Lieferverkehr und Müllabfuhr. Weiter wird bei der Straße „Am Mühlbach“künftig ein Schild auf die dortige Sackgasse hinweisen.
Dass die Freiwillige Feuerwehr Thannhausen eine Fahrzeug- und Lagerhalle erhält, war bereits in der vergangenen Sitzung des Stadtrats beschlossen worden. Damit die internen Fahrwege der Feuerwehr auf dem Gelände weiterhin gewährleistet sind, ist dabei ein ausreichender Abstand des Neubaus zur bestehenden Fahrzeughalle erforderlich. Damit überschreitet dieser jedoch den Abstand zur Grundstücksgrenze. Hierzu erteilte der Bau- und Umweltausschuss die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Für den Neubau einer Lagerhalle in der Gemarkung Burg war dies ebenfalls der Fall: Auch hier wurde die entsprechende Befreiung erteilt.