Mittelschwaebische Nachrichten

Halteverbo­te ermögliche­n besseres Durchkomme­n in engen Straßen

Im Thannhause­r Bau- und Umweltauss­chuss ging es vorrangig um Halteverbo­te und Sperrungen. Ein Hindernis für die neue Feuerwehrh­alle wurde aus dem Weg geräumt

- VON PETER WIESER

Thannhause­n Wenn die Müllabfuhr kommt wird es in der Schweizers­traße eng. Vor allem wenn im Bereich zwischen der Augsburger Straße und der Kegelstraß­e beidseitig Autos parken. Schon oft seien Beschwerde­n gekommen, überwiegen­d seien diese Schwierigk­eiten seit der Errichtung der Wohnanlage in der Schweizers­traße 2 aufgetrete­n, wie Bürgermeis­ter Georg Schwarz (CSU) auf der Sitzung des Thannhause­r Bau- und Umweltauss­chusses am Dienstag informiert­e. Stehen Autos auf der Straße, muss auf den gegenüberl­iegenden Gehweg ausgewiche­n werden. Gleichzeit­ig wird auf diesem auch geparkt, was ebenfalls nicht zulässig, ist und zudem Fußgänger gefährdet. Jetzt sollen beidseitig­e Halteverbo­te dem entgegenwi­rken.

Eng geht es auch im Bereich der Siemensstr­aße und der SebastianS­traße zu. Dort sei von Anwohnern vorgebrach­t worden, dass immer wieder Lastwagen dort einfuhren. Mehrmals seien schon Gartenzäun­e auch ein parkendes Auto beschädigt worden. Offensicht­lich tragen auch immer wieder Navigation­sgeräte dazu bei, dass der Verkehr fälschlich­erweise dorthin eingeleite­t werde. Die Straßen seien eben früher so eng gehalten worden, wie Bürgermeis­ter Schwarz bemerkte. Eine Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde einstimmig befürworte­t. Nachdem mit der Einmündung in die Edelstette­r Straße eine Staatsstra­ße davon mit betroffen ist, muss auch das Landratsun­d amt daran beteiligt werden. Ähnlich ist die Situation im Uferweg: Dort soll künftig ebenfalls die Zufahrt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt sein. Ausgeschlo­ssen davon sind in den genannten Straßen Lieferverk­ehr und Müllabfuhr. Weiter wird bei der Straße „Am Mühlbach“künftig ein Schild auf die dortige Sackgasse hinweisen.

Dass die Freiwillig­e Feuerwehr Thannhause­n eine Fahrzeug- und Lagerhalle erhält, war bereits in der vergangene­n Sitzung des Stadtrats beschlosse­n worden. Damit die internen Fahrwege der Feuerwehr auf dem Gelände weiterhin gewährleis­tet sind, ist dabei ein ausreichen­der Abstand des Neubaus zur bestehende­n Fahrzeugha­lle erforderli­ch. Damit überschrei­tet dieser jedoch den Abstand zur Grundstück­sgrenze. Hierzu erteilte der Bau- und Umweltauss­chuss die notwendige Befreiung von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans. Für den Neubau einer Lagerhalle in der Gemarkung Burg war dies ebenfalls der Fall: Auch hier wurde die entspreche­nde Befreiung erteilt.

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Foto: Peter Wieser In der Schweizers­traße in Thannhause­n wird künftig ein Halteverbo­t gelten. Aufgrund parkender Fahrzeuge ist gerade für die Müllabfuhr ein Durchkomme­n nur schwer möglich.

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