Mittelschwaebische Nachrichten
Sie nehmen den Winter auf die Schippe
Die Mitarbeiter in der Stadt Krumbach bereiten sich auf erste Einsätze vor
Krumbach „Morgens um sieben ist die Welt (noch) in Ordnung“. So titelt neben einer Romanvorlage (geschrieben von Eric Malpass) auch eine Orchestermelodie, komponiert von James Last. Für die Männer, die im städtischen Bauhof für die ordnungsgemäße Erledigung des kommunalen Winterdienstes verantwortlich sind, könnte umständehalber die Feststellung etwas abgewandelt lauten: „Morgens um sieben ist die Welt (wieder) in Ordnung“. Denn: Im Fall des Schnee-Falles setzt der gebotene Räum- und Streudienst schon zu nachtschlafender Zeit so frühzeitig ein, dass gegen „morgens um sieben“die städtischen Gehwege begehbar und die kommunalen Straßen befahrbar sind.
Der Blick auf den Kalender lässt keinen Zweifel: Die Einstimmung auf den Winterdienst ist angesagt, der öffentliche Dienst wird ebenso in die Pflicht genommen, wie private Haus- und Grundbesitzer. Straßenverwaltungen und die mit dem kommunalen Winterdienst befassten Stellen haben sich in enger Kooperation mit Polizei und Rettungsdiensten mit ihren Organisationsund Dienstplänen abgesprochen. In der Stadt Krumbach teilen sich Mitarbeiter des Stadtbauamtes, Stadtbaumeister sowie Bauhofleiter Günter Strobel die organisatorische und technische Abwicklung des örtlichen kommunalen Winterdienstes.
Die Erledigung der diversen Arbeiten orientiert sich an einem „differenzierten Winterdienst“mit der Vorgabe, „den bestmöglichen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit zu erreichen“.
Nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage wird dabei die gleiche Strategie angewendet, vielmehr richten sich die Maßnahmen nach der Verkehrsbedeutung. Günter Strobel dazu: „Allgemein gilt es, dort einzusparen und im Winterdienst zurückzufahren, wo dies sinnvoll und möglich ist“. Will heißen: Streumittel und Salzverbrauch auf das zur Sicherheit notwendige Maß reduziert. Und es können nicht alle Wünsche und Ansprüche seitens der Bürgerschaft in Sachen Räum- und Streudienst bis zum Optimum befriedigt werden.
Innerhalb des Stadtbereichs sind die Verkehrsverbindungen in verschiedene Streukategorien unterteilt, was in etwa einer Prioritätenliste gleichkommt. Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, etwa Gefällstrecken oder scharfe Kurven, werden sinnvollerweise als erstes bedient. Dann gibt es weitere Verbindungsstraßen, wie etwa Wohnsammelstraßen oder reine Wohnoder Nebenstraßen. Nach dieser Klassifizierung richtet sich auch der Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen. Die Konsequenz sieht so aus, dass Bereiche höherer Priorität zuerst geräumt und gestreut wer- den, Straßen mit geringerer Gefahrenstufe und Verkehrsbedeutung kommen dann später dran.
Die Mannschaft des städtischen Bauhofs ist darauf eingestellt, den Räum- und Streudienst „im Falle des Schnee-Falles“oder wegen entstandener Eisglätte frühestmöglich am Morgen zu erledigen. Dies setzt voraus, dass in aller Früh die Einsatzleitung nach ersten „nächtlichen Wettererkundungen“die Order ausgibt, „was wann und wo gemacht wird“.
Zum Einsatz kommt dann die Fahrer-Crew mit den Räum- und Streufahrzeugen und auch der Räumdienst per Hand begibt sich auf Tour. In Stadtbereich Krumbach sind derzeit acht Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz, die Stadtteile Niederraunau und Hohenraunau werden von einem Priwerden vatunternehmen bedient, und für die Durchführung des Räum- und Streudienstes in den Stadtteilen Attenhausen, Billenhausen, Edenhausen ist heuer erstmals der Maschinenring im Winterdienst eingesetzt.
Winterliche Kälte und weiße Pracht bringt natürlich auch für den Bürger Pflichten mit sich: Insbesondere die Aufgabe, die Gehwege rund um Haus und Hof von Schnee zu räumen, von Eis zu befreien und sicher begehbar zu halten. Die Herausforderung hat einen Namen: Räumpflicht.
Und die bezieht sich auf den Hausbesitzer wie auch den Mieter, auf Anlieger an Straßen ebenso wie es sogenannte „Hinterlieger“mit einbezieht. Diese durch Verordnungen geregelte Bürgerpflicht dient letztlich dem eigenen Versicherungsschutz.