Mittelschwaebische Nachrichten
Verhandlung wegen eines Sprachproblems
Ein komplizierter Vermietungsstreit landet beim Günzburger Amtsgericht
Günzburg Einen Fall babylonischer Sprachverwirrung hatte Richterin Franziska Braun am Amtsgericht Günzburg zu lösen. Zur Verhandlung stand der Vorwurf des Betruges und der Täuschung gegen einen türkischstämmigen Hausbesitzer, der mit einem irakischen Mann einen Vertrag über die Anmietung einer Wohnung samt Laden und Ladeneinrichtung geschlossen hatte.
Der Mietinteressent hatte dem Angeklagten 3000 Euro als eine Art Kaution übergeben, der Vertrag sollte am folgenden Tag mit einer weiteren Zahlung Gültigkeit erlangen, so erläuterte der Angeklagte in gebrochenem Deutsch. Dieses Geld wollte der Interessent nun zurück, denn er war nicht eingezogen. Der lautete auf Betrug und vorsätzliche Täuschung, da der Hausbesitzer womöglich nie die Absicht oder auch das Recht hatte, die unter Zwangsverwaltung stehende Wohnung zu vermieten. Der Hauseigentümer aber machte einen finanziellen Schaden geltend, da der Interessent ohne Absage vom Vertrag zurückgetreten war und der Eigentümer sein Objekt mehrere Monate für den Vertragspartner freihielt.
Grundlage war ein in Kauderwelschdeutsch verfasster Vertrag. Doch der war für die Richterin kaum verständlich und würde wohl, so mutmaßte sie, keiner juristischen Überprüfung standhalten. Zudem sprach keine der Parteien die Muttersprache des anderen, der Bruder des Mietinteressenten übersetzte von schlechtem Deutsch ins Arabische. Letzterer hatte geltend gemacht, dass er die Anmietung von der Erlaubnis des Amtes abhängig gemacht habe, ob er aus dem Asylbewerberhaus aus- und in eine eigene Wohnung einziehen dürfe. Den Vorwurf gegen den Angeklagten, er habe sich mit der Vorauszahlung bereichert, konnte Anwalt Thomas Albrecht entkräften, da der Angeklagte das Geld sofort an den Gläubiger LBS weitergeleitet hatte.
Das Objekt in Ichenhausen stand zwar zur Zeit des strittigen Vertrages unter Zwangsverwaltung, weil die Vormieter die Mietzinsen rund ein Jahr lang schuldig geblieben waren und eine Zwangsräumung einVorwurf geleitet werden musste. Der Angeklagte war so in eine schwierige finanzielle Lage geraten. Da aber der gerichtlich bestellte Zwangsverwalter im Raum Bodensee ansässig ist, bat Anwalt Albrecht die Kanzlei, dem Mandanten zu erlauben, für die Wohnung selbst einen Mieter zu suchen – wobei sich der Zwangsverwalter ein Vorbehaltsrecht ausbedungen hatte. Für das Gericht stand fest, dass weder Täuschung noch Betrug vorlagen. Richterin und Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass der Streit aus Missverständnissen entstanden sei, da die Parteien, des Deutschen schlecht mächtig, den unklar formulierten Vertrag unterschiedlich interpretiert hatten. Es gab einen Freispruch.