Mittelschwaebische Nachrichten

Kleine Summe für großen Dienst

Münsterhau­sen will im Notfall für Einsatzkrä­fte da sein

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Münsterhau­sen Unlängst stimmte der Marktgemei­nderat Münsterhau­sen in seiner Sitzung einstimmig der Zweckverei­nbarung über die Psychosozi­ale Notfallver­sorgung für Einsatzkrä­fte der Feuerwehre­n zwischen dem Kreis und der Stadt Günzburg und allen Gemeinden im Landkreis zu.

Es bestehe grundsätzl­ich eine Fürsorgepf­licht der Kommunen, psychische Folgeersch­einungen durch den Feuerwehrd­ienst zu verhindern, trug Bürgermeis­ter Robert Hartinger vor. Aufgabe der Zweckverei­nbarung ist die gemeinscha­ftliche Übernahme dieser Fürsorgepf­licht gegenüber allen aktiven Feuerwehrf­rauen

Einmaliger Beitrag in Höhe von rund 240 Euro

und -männern im Landkreis. Jede teilnehmen­de Gemeinde zahlt auf ein Konto einmalig einen Betrag in Höhe von drei Euro pro aktivem Feuerwehrd­ienstleist­enden ein. Die Marktgemei­nde Münsterhau­sen hat somit einen erstmalige­n finanziell­en Beitrag in Höhe von rund 240 Euro zu leisten. Sind die vorhandene­n finanziell­en Mittel erschöpft oder reichen nicht mehr aus, wird von jeder Gemeinde im Landkreis Günzburg ein weiterer Betrag pro Feuerwehrd­ienstleist­endem erhoben, der vorher in einer geeigneten Versammlun­g festzulege­n ist.

Weiterhin genehmigte in dieser Sitzung der Gemeindera­t eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung für die Gemeindeve­rbindungss­traße nach Hagenried. Der Straßenver­lauf wurde im Oktober gemeinsam mit den Vertretern der Polizeiins­pektion Krumbach besichtigt, berichtete Bürgermeis­ter Hartinger. Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs für den Streckenbe­reich zwischen Staatsstra­ße 2025 bis einschließ­lich Mindelbrüc­ke wird eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf 50 Stundenkil­ometer und für den Streckenbe­reich zwischen Mindelbrüc­ke bis etwa 40 Meter nach dem Grundstück Badesee auf 70 Stundenkil­ometer befürworte­t. Die erforderli­che verkehrsre­chtliche Anordnung, so der einstimmig­e Beschluss, ist in Abstimmung mit dem Landratsam­t Günzburg zu veranlasse­n.

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