Mittelschwaebische Nachrichten
Planung für Gewerbegebiet einen Schritt weiter
Ursberger Rat beschließt ferner, die „zukünftige Erweiterungsfläche“im Flächennutzungsplan zu belassen
Die Gemeinde Ursberg weist am nördlichen Rand des Ortsteiles Ursberg in der noch unbebauten Restfläche zwischen dem heutigen Siedlungsrand und der Bundesstraße 300 ein Gewerbegebiet von rund 6,8 ha mit 26 Bauparzellen aus. Es soll der Gesamtgemeinde eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und des örtlichen Arbeitsplatzangebotes bringen. In der Gemeinderatssitzung stand der Immissionsschutz im Mittelpunkt der Beratungen.
Vorangegangen war die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes. Nur das Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes Günzburg legte eine Stellungnahme vor.
Es wird darauf verwiesen, dass eine nicht unbedeutende Fläche im Nordosten des Plangebietes in der parallel verlaufenden Flächennutzungsplanänderung als „zukünftige Erweiterungsfläche“für Gewerbe ausgewiesen ist. Diese Tatsache müsse bei der Beurteilung des Immissionsschutzes berücksichtigt werden. Es werde also, wendet das Landratsamt ein, nicht ausreichen, wenn beim jetzt zu realisierenden Gewerbegebiet ein Emissionswert eingehalten wird, der den Emissionsrichtwert um lediglich 6 dB(A) unterschreitet. Dies führe bei einer nachträglichen Vergrößerung des Gewerbegebietes unweigerlich zu einer Überschreitung. Das Landratsamt schlägt deshalb vor, einen Emissionsrichtwert unter 10 dB(A) des Grenzwertes anzustreben.
Dipl.-Ing. Günther Thielemann, der für die Gemeinde den Bebauungsplan ausarbeitet, empfahl bei den 6 dB(A) zu bleiben, unter dem Aspekt, dass eine etwaige gewerbliche Nutzung in dem als „zukünftige Erweiterungsfläche“gekennzeichneten Bereich derzeit noch völlig offen ist. Es sei sinnvoller, meinte Thielemann, eine schalltechnische Beurteilung der noch verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Schutzmaßnahmen, zu gegebener Zeit auf Grundlage der dann bestehenden Randbedingungen oder eines dann eventuell anstehenden konkreten Vorhabens vorzunehmen.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung einstimmig und beschloss weiterhin, die „zukünftige Erweiterungsfläche“im Flächennutzungsplan zu belassen, bis größere Klarheit über eine künftige Nutzung der angrenzenden Flächenbereiche im Dominikus-Ringeisen-Werk besteht.