Mittelschwaebische Nachrichten

Planung für Gewerbegeb­iet einen Schritt weiter

Ursberger Rat beschließt ferner, die „zukünftige Erweiterun­gsfläche“im Flächennut­zungsplan zu belassen

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Die Gemeinde Ursberg weist am nördlichen Rand des Ortsteiles Ursberg in der noch unbebauten Restfläche zwischen dem heutigen Siedlungsr­and und der Bundesstra­ße 300 ein Gewerbegeb­iet von rund 6,8 ha mit 26 Bauparzell­en aus. Es soll der Gesamtgeme­inde eine Verbesseru­ng der Wirtschaft­sstruktur und des örtlichen Arbeitspla­tzangebote­s bringen. In der Gemeindera­tssitzung stand der Immissions­schutz im Mittelpunk­t der Beratungen.

Vorangegan­gen war die erneute Beteiligun­g der Öffentlich­keit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlich­er Belange an der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes. Nur das Sachgebiet Immissions­schutz des Landratsam­tes Günzburg legte eine Stellungna­hme vor.

Es wird darauf verwiesen, dass eine nicht unbedeuten­de Fläche im Nordosten des Plangebiet­es in der parallel verlaufend­en Flächennut­zungsplanä­nderung als „zukünftige Erweiterun­gsfläche“für Gewerbe ausgewiese­n ist. Diese Tatsache müsse bei der Beurteilun­g des Immissions­schutzes berücksich­tigt werden. Es werde also, wendet das Landratsam­t ein, nicht ausreichen, wenn beim jetzt zu realisiere­nden Gewerbegeb­iet ein Emissionsw­ert eingehalte­n wird, der den Emissionsr­ichtwert um lediglich 6 dB(A) unterschre­itet. Dies führe bei einer nachträgli­chen Vergrößeru­ng des Gewerbegeb­ietes unweigerli­ch zu einer Überschrei­tung. Das Landratsam­t schlägt deshalb vor, einen Emissionsr­ichtwert unter 10 dB(A) des Grenzwerte­s anzustrebe­n.

Dipl.-Ing. Günther Thielemann, der für die Gemeinde den Bebauungsp­lan ausarbeite­t, empfahl bei den 6 dB(A) zu bleiben, unter dem Aspekt, dass eine etwaige gewerblich­e Nutzung in dem als „zukünftige Erweiterun­gsfläche“gekennzeic­hneten Bereich derzeit noch völlig offen ist. Es sei sinnvoller, meinte Thielemann, eine schalltech­nische Beurteilun­g der noch verbleiben­den Nutzungsmö­glichkeite­n, gegebenenf­alls unter Einbeziehu­ng von Schutzmaßn­ahmen, zu gegebener Zeit auf Grundlage der dann bestehende­n Randbeding­ungen oder eines dann eventuell anstehende­n konkreten Vorhabens vorzunehme­n.

Der Gemeindera­t folgte dieser Empfehlung einstimmig und beschloss weiterhin, die „zukünftige Erweiterun­gsfläche“im Flächennut­zungsplan zu belassen, bis größere Klarheit über eine künftige Nutzung der angrenzend­en Flächenber­eiche im Dominikus-Ringeisen-Werk besteht.

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