Mittelschwaebische Nachrichten

Urteil gegen Leitenmaie­r aufgehoben

Fall wird nach BGH-Entscheidu­ng neu verhandelt

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Thannhause­n Das vom Landgerich­t Augsburg im Sommer 2016 verhängte Urteil gegen den Thannhause­r Bauunterne­hmer Peter Leitenmaie­r wurde, wie jetzt bekannt wurde, bereits im Sommer dieses Jahres vom Bundesgeri­chtshof (BGH) aufgehoben. Damals verhängte die 10. Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg um Richter Wolfgang Natale eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, weil sie es als erwiesen ansah, dass der Unternehme­r die Sozialkass­en geprellt habe. Eine andere Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­ts muss den Fall nun erneut verhandeln.

Für Leitenmaie­r, der auch um seinen Ruf kämpft, ist das ein wichtiger Etappensie­g. Vehement wehrte sich der bis dato unbescholt­ene Bauunterne­hmer im Verlauf des Prozesses dagegen, im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungs­strafe für sich auszuhande­ln. Auf den Beschluss des Bundesgeri­chtshofs reagierte er mit Erleichter­ung, jedoch wolle er sich erst dann zu den Umständen des Falles in der Öffentlich­keit äußern, wenn das Verfahren abgeschlos­sen ist, teilt er unserer Zeitung mit.

Sein Rechtsanwa­lt Dr. Florian Engert von der Kanzlei Willi und Janocha sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens positiv entgegen. Wenn es erneut zu einer Verurteilu­ng kommen sollte, dann sei die zu erwartende Strafe „weit unter dem, was jetzt verhängt wurde“, prophezeit er.

Abgesehen davon sehe er „jede Menge rechtliche Probleme“die einer erneuten Verurteilu­ng im Wege stünden. Er habe „noch einige Pfeile im Köcher“, sagt Engert und deutet eine Überprüfun­g des infrage kommenden Strafgeset­zparagrafe­n 266 a durch das Bundesverf­assungsger­icht an.

Wann das Verfahren in Augsburg erneut aufgerollt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In diesem Jahr sicher nicht mehr, heißt es auch vonseiten des Augsburger Landgerich­ts.

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