Mittelschwaebische Nachrichten
Wie flexibel ist der Landkreis bei den Hallengebühren?
Landrat und Bürgermeister haben noch keine gemeinsame Lösung gefunden. Die Diskussion geht jetzt weiter – und dabei spielen auch Sonderfälle im Landkreis eine Rolle
Landkreis Die Diskussion um die Sporthallengebühren im Landkreis Günzburg geht weiter. Ein Gespräch zwischen Landrat Hubert Hafner sowie den betroffenen Bürgermeistern und dem Oberbürgermeister am Freitagvormittag endete ohne Einigung.
„Wir sind uns nicht einig geworden, aber doch etwas näher gekommen“, sagte Landrat Hafner gegenüber unserer Zeitung. Vertreter der Kreistagsfraktionen, aber auch Bürgermeister und Stadtratsmitglieder hatten zuvor den Vorstoß des Landkreises kritisiert, als Benutzungsgebühren einheitlich 14 Euro je Stunde und Hallenteil zu verlangen – bei der Nutzung durch Erwachsene doppelt so viel als bisher, bei Kindern und Jugendlichen wäre es mehr als das Vierfache. Betroffen davon wären sieben kreiseigene Hallen in Burgau, Thannhausen, Günzburg, Krumbach und Hochwang. Der Kreisausschuss hatte wie berichtet Anfang November beschlossen, das Thema zu vertagen und erst im neuen Jahr eine Entscheidung zu treffen. Die Diskussion hatte unter anderem im Günzburg große Wellen geschlagen, wie zuletzt beim Runden Tisch der Vereine deutlich wurde Auch im Stadtrat hatten sich Sprecher der Fraktionen gegen die Gebührenerhöhung ausgesprochen. Am Montag steht der Tagesordnungspunkt zwar erneut im Kreisausschuss an. Er werde jedoch lediglich aus dem am Freitag erfolgten Gespräch berichten können, das ergebnislos endete, sagt Hafner. „Wir haben vereinbart, dass zunächst alle innerhalb der Fraktionen darüber beraten können. In absehbarer Zeit wollen wir dann gemeinsam eine Entscheidung treffen.“Mit einem Beschluss, wie er in der Sitzungsvorlage für den Kreisausschuss als Möglichkeit vorgesehen ist, rechnet der Landrat am Montag nicht. An einigen Vereinen im Landkreis geht die Diskussion um die Hallenbenutzungsgebühren bislang übrigens komplett vorbei: Denn bei den von ihnen genutzten Sporthallen ist weder die Gemeinde noch der Landkreis der Hausbesitzer, sondern ein oder mehrere Vereine. Landrat Hafner nennt als Beispiel Breitenthal: Die dortige Mehr- zweckhalle mit angeschlossenem Vereinsheim, Musik- und Schießräumen gehört dem Sportverein DJK Breitenthal, dem Musikverein und dem Schützenverein gemeinsam. Sie verantworten zusammen auch den Betrieb des Hauses. „Man muss auch berücksichtigen, dass es Vereine gibt, die sich selbst um ihre Hallen kümmern“, bringt Hafner die Frage nach der Gerechtigkeit bei der Bezuschussung ins Spiel. Sporthallenbesitzer ist nach Hafners Worten beispielsweise auch der TSV Krumbach. Außerdem hat die SpVgg Ellzee einen eigenen Gymnastikraum, der an das Sportheim angegliedert ist.